EGS Event Gastro Service GmbH Vorläufige Konkursanzeige Seestrasse 100, 8880 Walenstadt; Eröffnung am 26.08.2026

EGS Event Gastro Service GmbH Vorläufige Konkursanzeige Seestrasse 100, 8880 Walenstadt; Eröffnung am 26.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige EGS Event Gastro Service GmbH Vorläufige Konkursanzeige EGS Event Gastro Service GmbH EGS Event Gastro Service GmbH CHE-191.904.479 Seestrasse 100 8880 Walenstadt Datum der Konkurseröffnung: 26.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 28, 2026

Einbürgerungsrat Rorschacherberg erteilte Gemeindebürgerrecht in Rorschacherberg; Dossiers 30 Tage öffentlich einsehbar

Einbürgerungsrat Rorschacherberg erteilte Gemeindebürgerrecht in Rorschacherberg; Dossiers 30 Tage öffentlich einsehbar Information Einbürgerungen Der Einbürgerungsrat Rorschacherberg erteilte am 25. August 2026 folgenden, in Rorschacherberg wohnhaften Personen, das Gemeindebürgerrecht von Rorschacherberg: - Miller Emilia, geb. 21. Mai 2003, aus den Vereinigten Staaten von Amerika, ledig, wohnhaft Blumenstrasse 7, 9404 Rorschacherberg - Lange Joachim, geb. 21. Januar 1946, und Klima-Lange Dagmar, geb. 18. November 1956, beide von Deutschland, beide wohnhaft Neuseeland 10, 9404 Rorschacherberg - Ali Yasser, geb. 1. Januar 1979 und Khaled Gulistan, geb. 4. März 1981, mit den Kindern Zana, geb. 15. Januar 2007, Zewa, geb. 21. Dezember 2009, Alan, geb. 6. August 2022, alle von Syrien, alle wohnhaft Eichenstrasse 3, 9404 Rorschacherberg - Aliev Leon, geb. 9. August 2002, von Bosnien und Herzegowina, ledig, wohnhaft Wilenrainstrasse 4, 9404 Rorschacherberg - Broser Daniel, geb. 5. März 1984 und Broser Lea, geb. 29. Januar 1990, mit Sohn Max, geb. 22. Oktober 2023, alle von Deutschland, alle wohnhaft Schönheimstrasse 18, 9404 Rorschacherberg Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen nach Art. 21 ff des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht während 30 Tagen, d. h. vom 27. August 2026 bis 26. September 2026 in der Gemeindeverwaltung auf. In Rorschacherberg Stimmberechtigte können, während der Auflagefrist und nach vorheriger Terminvereinbarung beim Aktuariat des Einbürgerungsrats Rorschacherberg, in die Dossiers Einsicht nehmen und gegen die Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Rorschacherberg, Goldacher Strasse 67, 9404 Rorschacherberg, erheben. Rorschacherberg, 27. August 2026

August 28, 2026

Einzelrichter des Bezirksgerichtes Frauenfeld ordnet im Nachlass Marcel Ottiger die Errichtung eines öffentlichen Inventars an; Frist bis 28.09.2026 Forderungen anmelden

Einzelrichter des Bezirksgerichtes Frauenfeld ordnet im Nachlass Marcel Ottiger die Errichtung eines öffentlichen Inventars an; Frist bis 28.09.2026 Forderungen anmelden Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Marcel Ottiger Rechnungsruf zur Aufnahme des öffentlichen Inventars, Nachlass Marcel Ottiger Marcel Ottiger : Rothenburg LU Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 14.12.1958 Wohnhaft gewesen Lindenweg 1 8500 Frauenfeld Rechnungsruf im öffentlichen Inventar Art. 582 ZGB Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld hat im Nachlass von Marcel Ottiger, geboren am 14.12.1958, aufgefunden am 27.03.2026, Bürger von Rothenburg LU, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Lindenweg 1, mit Entscheid vom 28.05.2026 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 28.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind. Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden. Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen. Frauenfeld, 28.08.2026 Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Frauenfeld: Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld Datum des Urteils: 28.05.2026 Verfügende Stelle Notariat Frauenfeld Rechtliche Hinweise Die Gläubiger (einschliesslich Bürgschaftsgläubiger) als auch Schuldner des Erblassers werden aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis zur Eingabefrist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderung zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, soweit die Forderungen nicht durch Pfandrechte gedeckt sind. Publikation nach Art. 582 ZGB. Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Grundbuchamt und Notariat Frauenfeld Langfeldstrasse 53a 8500 Frauenfeld

August 28, 2026

Elisabeth Perlberg-Schneider, Eberhard Perlberg und Wäspe + Partner AG Gesuch auf Feststellung Nicht-Unterschutzstellung Chalet-Baute Flurhofstrasse 62, St.Gallen; Auflagefrist 28.08–11.09.2026

Elisabeth Perlberg-Schneider, Eberhard Perlberg und Wäspe + Partner AG Gesuch auf Feststellung Nicht-Unterschutzstellung Chalet-Baute Flurhofstrasse 62, St.Gallen; Auflagefrist 28.08–11.09.2026 Öffentliche Auflage Verfahren Gesuch auf Feststellung über die Nicht-Unterschutzstellung der Chalet-Baute Flurhofstrasse 62 (Einfamilienhaus) Am 30. Juni 2026 reichten Elisabeth Perlberg-Schneider und Eberhard Perlberg sowie die Wäspe + Partner AG ein Gesuch auf Feststellung über die Nicht-Unterschutzstellung der Chalet-Baute (Einfamilienhaus) bei der Stadt St.Gallen ein. Das Gesuch vom 30. Juni 2026 mit Beilagen ist im Anhang einsehbar oder kann auch direkt bei der Baudokumentation (Neugasse1, 3. Stock, Büro 303) eingesehen werden. Öffnungszeiten Baudokumentation: Montag–Freitag 08:30 bis 11:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr Auflagefrist: 28. August bis 11. September 2026 Einsprachen gegen dieses Verfahren sind schriftlich innert der Auflagefrist im Doppel an den Stadtrat, Rathaus, 9001 St.Gallen zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten (Art. 153 f. PBG).

August 28, 2026

Energie Thun AG bietet Wahltarif für Netznutzung in Thun, Schweiz; Preis pro Viertelstunde variiert bis zum Doppelten

Energie Thun AG bietet Wahltarif für Netznutzung in Thun, Schweiz; Preis pro Viertelstunde variiert bis zum Doppelten Dynamische Preise für die Netznutzung — Energie Thun Wann Sie laden, macht einen Unterschied Es ist 18 Uhr. Sie kommen nach Hause und schliessen Ihr Elektroauto an. Am nächsten Morgen muss die Batterie geladen sein. Aber muss das Auto deshalb sofort mit dem Laden beginnen? Genau hier setzt der neue Wahltarif für die Netznutzung an. Er belohnt Haushalte, die ihren Stromverbrauch in Zeiten verschieben können, in denen das Stromnetz weniger stark ausgelastet ist. Für Sie kann sich im Alltag wenig ändern: Das Auto ist am Morgen bereit. Nur der Zeitpunkt des Ladens verschiebt sich. ...

August 28, 2026

FHS Immobilien Holding AG Neueintragung Buchs SG; Sitzverlegung von Liechtenstein in die Schweiz

FHS Immobilien Holding AG Neueintragung Buchs SG; Sitzverlegung von Liechtenstein in die Schweiz Neueintragung FHS Immobilien Holding AG, Buchs (SG) FHS Immobilien Holding AG, in Buchs (SG), CHE-318.158.441, Grünaustrasse 1a, 9470 Buchs SG, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 09.07.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen sowie die Anlage des Gesellschaftsvermögens und insbesondere den Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Wertschriften, Beteiligungen, Rechte und Immobilien, sowie die Durchführung aller mit diesem Zweck zusammenhängenden Geschäfte. Sie kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: CHF 100'000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100'000.00. Aktien: 1'000 Namenaktien zu CHF 100.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 09.07.2026 hat die FHS Immobilien Holding AG, eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht, registriert im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz (Liechtenstein) unter der Nummer FL-0002.720.089-5, ihren Sitz gemäss Art. 161 ff. IPRG von Vaduz (LI) in die Schweiz verlegt. Die Gesellschaft verzichtet ab dem Geschäftsjahr, das am 01.01.2027 beginnt, auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Frey-Hilti, Michèle Martina, liechtensteinische Staatsangehörige, in Schaan (LI), Präsidentin des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Svensson, Arne Christoffer, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; AREVA Allgemeine Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft, in Vaduz (LI), Revisionsstelle.

August 28, 2026

Finn Malte Orthmann wird Präsident des Verwaltungsrates der SDI Süddeutsche Immobilien AG, in Steinach; mit Einzelunterschrift.

Finn Malte Orthmann wird Präsident des Verwaltungsrates der SDI Süddeutsche Immobilien AG, in Steinach; mit Einzelunterschrift. Mutation SDI Süddeutsche Immobilien AG, Steinach SDI Süddeutsche Immobilien AG, in Steinach, CHE-109.393.947, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 91 vom 12.05.2020, Publ. 1004887698). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Orthmann, Finn Malte, von Steinach, in Rüschlikon, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Steinach]; Hugener, Melanie, von Stein (AR), in Engelburg (Gaiserwald), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Lüchingen (Altstätten)].

August 28, 2026

Garcia Illobre, José Manuel Ausscheidung aus der Geschäftsleitung bei atesum AG, Eschenbach (SG); mit Kollektivunterschrift zu zweien

Garcia Illobre, José Manuel Ausscheidung aus der Geschäftsleitung bei atesum AG, Eschenbach (SG); mit Kollektivunterschrift zu zweien Mutation atesum AG, Eschenbach (SG) atesum AG, in Eschenbach (SG), CHE-110.215.548, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 4 vom 08.01.2024, Publ. 1005927804). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Garcia Illobre, José Manuel, spanischer Staatsangehöriger, in Männedorf, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 28, 2026

Gemeinderat Oberbüren genehmigt drei Teilstrassenpläne in Oberbüren: Oberhusweg, Einlenker Büelenstrasse und Industrie Haslen; Aufhebung der Querverbindung Industrie Haslen.

Gemeinderat Oberbüren genehmigt drei Teilstrassenpläne in Oberbüren: Oberhusweg, Einlenker Büelenstrasse und Industrie Haslen; Aufhebung der Querverbindung Industrie Haslen. Drei Teilstrassenpläne aufgrund Gesamtrevision Gemeindestrassenplan / Fuss-, Wander- und Radwegplan; Mitwirkungsverfahren Drei Teilstrassenpläne aufgrund Gesamtrevision Gemeindestrassenplan Fuss-, Wander- und Radwegplan; Mitwirkungsverfahren Mit der Genehmigungsverfügung des Bau- und Umweltdepartements St. Gallen vom 27. November 2024 zur Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans samt Fuss-, Wander- und Radwegplan wurde der Gemeinde Oberbüren auferlegt, zwei Abschnitte nachträglich zu regeln: den Klassierungsverlauf des Weges erster Klasse über das Grundstück Nr. 1930 sowie die fehlende Klassierung als Gemeindestrasse erster Klasse im Bereich des Einlenkers Büelenstrasse (soweit die Büelenstrasse betroffen ist, ergibt sich eine Umklassierung). Im Zusammenhang mit den Bauprojekten in der Industrie Haslen hat die Bauverwaltung zudem festgestellt, dass bei der ersten Änderung des Sondernutzungsplans «Überbauungsplan Industrie Haslen» (genehmigt am 1. September 2023) die Auflösung der Querverbindung (Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 280) vergessen ging. Aufgrund dieser planerischen Massnahmen hat die Geoinfo Vermessungen AG im Auftrag der Gemeinde drei Teilstrassenpläne ausgearbeitet. Der Gemeinderat Oberbüren hat an der Sitzung vom 18. Mai 2026 diese drei Teilstrassenpläne genehmigt und zur Mitwirkung verabschiedet: · Teilstrassenplan «Oberhusweg» (Gemeindeweg 1. Klasse): Festlegung auf Grundstück Nr. 1930 · Teilstrassenplan «Oberbürer-Niederwilerstrasse, Einlenker Büelenstrasse» (Gemeindestrasse 1. Klasse): Festlegung auf Grundstück Nr. 939 · Teilstrassenplan «Industrie Haslen» (Gemeindestrasse 3. Klasse): Aufhebung auf den Grundstücken Nr. 1896 und Nr. 1951 Die Unterlagen liegen vom 28. August 2026 bis 26. September 2026 bei der Ratskanzlei, Büro 1.4, Unterdorf 9, Oberbüren, öffentlich auf oder können unter www.mitwirken-oberbueren.ch ...

August 28, 2026

Gemeinderat Sennwald genehmigt Urnenabstimmung über Baukredit Hübschewald; CHF 3'043'015 inkl. MwSt.

Gemeinderat Sennwald genehmigt Urnenabstimmung über Baukredit Hübschewald; CHF 3'043'015 inkl. MwSt. Urnenabstimmung vom 27. September 2026 über den Baukredit von CHF 3'043'015.00 inkl. 8.1 % MwSt. für die Hangsicherung Hübschewald Urnenabstimmung vom 27. September 2026 über den Baukredit von CHF 3'043'015.00 inkl. 8.1 % MwSt. für die Hangsicherung Hübschewald Am Sonntag, 27. September 2026, wird über den Baukredit für die Hangsicherung Hübschewald abgestimmt. Der Gemeinderat hat das Projekt, den Kredit und das entsprechende Gutachten mit Antrag genehmigt. Die Baukosten belaufen sich auf total CHF 3'043'015.00 inkl. MwSt. Die Stimmunterlagen werden mit den übrigen Abstimmungsunterlagen vom 27. September 2026 zugestellt. Das Gutachten wird auf der Homepage der Gemeinde Sennwald aufgeschaltet. Vorgängig der Urnenabstimmung lädt der Gemeinderat alle Interessierten zur öffentlichen Informationsveranstaltung am 7. September 2026, 19.30 Uhr im Landwirtschaftlichen Zentrum Salez ein.

August 28, 2026