Umweltministerin Hanka Mittelstädt beschließt Anpassung des Wassernutzungsentgelts in Brandenburg; Bergbauunternehmen zahlen ab 2027 Grundwasserentgelt
Umweltministerin Hanka Mittelstädt beschließt Anpassung des Wassernutzungsentgelts in Brandenburg; Bergbauunternehmen zahlen ab 2027 Grundwasserentgelt Umweltministerin Mittelstädt: „Wasser ist kostbar – wir müssen sorgsam damit umgehen und investieren.“ Umweltministerin Mittelstädt: „Wasser ist kostbar – wir müssen sorgsam damit umgehen und investieren.“ Landesregierung beschließt Anpassung des Wassernutzungsentgelts – Einnahmen fließen zweckgebunden in eine sichere und zukunftsfeste Wasserwirtschaft Nach neun Jahren soll das Wassernutzungsentgelt in Brandenburg erstmals wieder an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. 2027 sollen die Tarife um 20 Prozent steigen: Vorgesehen ist eine Anhebung des allgemeinen Grundwassertarifs auf 13,8 Cent je Kubikmeter und des Tarifs für Grundwasser zur Trinkwasserversorgung auf 12 Cent je Kubikmeter. Neu ist für diese Tarife eine Dynamisierung im Wassergesetz: Sie sollen künftig alle fünf Jahre um fünf Prozent steigen, erstmals ab 2032. Ab 2027 sollen auch Bergbauunternehmen ein Wassernutzungsentgelt zahlen. Für die landwirtschaftliche Bewässerung soll es erst ab dem Jahr 2028 Anpassungen geben. Weiterhin gilt: Wasserentnahmen von bis zu 3.000 Kubikmetern pro Jahr bleiben kostenfrei (Bagatellgrenze). Das Kabinett hat heute mit dem Haushaltsbegleitgesetz eine entsprechende Vorlage von Umweltministerin Hanka Mittelstädt zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht. ...