Stadtrat Halle (Saale) beschließt Übertragung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte auf Dritten; Halle zahlt nur 0,06% der Kosten
Stadtrat Halle (Saale) beschließt Übertragung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte auf Dritten; Halle zahlt nur 0,06% der Kosten Beschlussvorlage 1 Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Status Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss 17.09.2026 öffentlich Vorberatung Stadtrat 30.09.2026 öffentlich Entscheidung Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auf einen Dritten Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Beseitigung für die tierischen Nebenprodukte auf einen Dritten/geeigneten Anlagenbetreiber und schließt hierfür die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Ermittlung eines geeigneten Dritten/geeigneten Anlagenbetreibers ab. Die dabei dem Landkreis Jerichower Land für das o. g. Verfahren entstehenden Kosten und Aufwendungen tragen die beteiligten Gebietskörperschaften nach dem in § 2 Abs. 2 der Vereinbarung vorgesehenen Verteilungsschlüssel. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die anliegende Zweckvereinbarung abzuschließen. ...