Die Stromspar GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Lindleystraße 8, 60314 Frankfurt am Main; Vermögen dem Insolvenzverwalter übertragen

Die Stromspar GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Lindleystraße 8, 60314 Frankfurt am Main; Vermögen dem Insolvenzverwalter übertragen Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 1089/26 D-15-1 Gericht: Frankfurt am Main Name, Vorname / Bezeichnung: Die Stromspar GmbH Sitz / Wohnsitz: Frankfurt am Main Register: Frankfurt am Main, HRB 127179 810 IN 1089/26 D-12-: In dem Insolvenzverfahren Die Stromspar GmbH, Lindleystraße 8, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127179), vertreten durch: Alexander Mogwitz, (Geschäftsführer), wurde am 17.08.2026 um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN1161/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1089/26 D-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.08.2026

August 18, 2026

EBI V Biostrom GmbH & Co. KG c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH Beschluss berichtigt Hamburg; Berichtigung Beschluss vom 01.08.2026

EBI V Biostrom GmbH & Co. KG c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH Beschluss berichtigt Hamburg; Berichtigung Beschluss vom 01.08.2026 Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67b IN 142/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: EBI V Biostrom GmbH & Co. KG c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRA 128753 67b IN 142/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EBI V Biostrom GmbH & Co. KG c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRA 128753), vertr. d.: 1. EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist der Beschluss vom 01.08.2026 berichtigt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Hamburg, 17.08.2026

August 18, 2026

Naturalenergie Rhein-Main GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hauptstraße 29, 65760 Eschborn; Insolvenzverwalter bestellt: Dr Lason Gutsche

Naturalenergie Rhein-Main GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hauptstraße 29, 65760 Eschborn; Insolvenzverwalter bestellt: Dr Lason Gutsche Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 1068/26 N-14-9 Gericht: Frankfurt am Main Name, Vorname / Bezeichnung: Naturalenergie Rhein-Main GmbH Sitz / Wohnsitz: Eschborn Register: Frankfurt am Main, HRB 118782 810 IN 1068/26 N-33-: In dem Insolvenzverfahren Naturalenergie Rhein-Main GmbH, Hauptstraße 29, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 118782), vertreten durch: Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), wurde am 17.08.2026 um 12:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.08.2026

August 18, 2026

Paul Neumann Management GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Marcel Heinol

Paul Neumann Management GmbH Insolvenzverfahren Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalter bestellt: Marcel Heinol Veröffentlichungsdatum: 18.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3612 IN 3730/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Paul Neumann Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 261143 3612 IN 3730/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Paul Neumann Management GmbH, Weidenweg 61, 10247 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Neumann Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 261143 Geschäftszweig: Hausverwaltung - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marcel Heinol Kantstraße 164, 10623 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier: Zustimmung der Gläubigerversammlung zur bestmöglichen Veräußerung aller immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin, mindestens für einen Kaufpreis in Höhe von 10.000,00 Euro) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 23.09.2026, 11:15 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 16.12.2026, 11:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 18, 2026

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August 18, 2026

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August 18, 2026

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August 18, 2026

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August 18, 2026

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August 18, 2026

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August 18, 2026