Straßenbeleuchtung Nr. 2 defekt Goethestraße; Bearbeitung durch Stadt Friedrichshafen eingeleitet

Straßenbeleuchtung Nr. 2 defekt Goethestraße; Bearbeitung durch Stadt Friedrichshafen eingeleitet © OpenStreetMap contributors | © OpenMapTiles Meldungen werden geladen… Es werden nur von Meldungen angezeigt. In der Goethestraße ist die Straßenbeleuchtung mit der Nr. 2 defekt. (Nr. 39115) Bearbeitungshistorie in Bearbeitung Stadt Friedrichshafen am 03.09.2026 um 12:20 Uhr: Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an “Stadt Friedrichshafen” weitergeleitet. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Sags-doch-Team Warten auf Freigabe Unregistrierter Nutzer am 02.09.2026 um 13:56 Uhr: Die Meldung wurde zur Freigabe an “Landratsamt Bodenseekreis” weitergeleitet.

September 3, 2026

Unregistrierter Nutzer meldet defekten Fußgängertaster in Fischbach

Unregistrierter Nutzer meldet defekten Fußgängertaster in Fischbach © OpenStreetMap contributors | © OpenMapTiles Meldungen werden geladen… Es werden nur von Meldungen angezeigt. Das Licht des Fußgängertasters von Fischbach kommend ist defekt und zeigt nicht an, dass gedrückt… (Nr. 39125) Bearbeitungshistorie in Bearbeitung Landratsamt Bodenseekreis am 03.09.2026 um 13:11 Uhr: Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an “Landratsamt Bodenseekreis” weitergeleitet. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Ihr Sags-doch-Team Warten auf Freigabe Unregistrierter Nutzer am 03.09.2026 um 08:24 Uhr: Die Meldung wurde zur Freigabe an “Landratsamt Bodenseekreis” weitergeleitet.

September 3, 2026

Berliner Senat will einheitliche Regeln bei Gewalt an Schulen in Berlin; landesweite Umsetzung erwartet

Berliner Senat will einheitliche Regeln bei Gewalt an Schulen in Berlin; landesweite Umsetzung erwartet Berlin will einheitliche Regeln bei Gewalt an Schulen – Berlin.de Letzte Aktualisierung: 3. September 2026 Rund 62.000 neue Schulplätze durch Schulbauoffensive Zehn Jahre nach dem Start der Berliner Schulbauoffensive hat der Berliner Senat eine positive Bilanz des Programms gezogen. mehr Wegner und Spranger: “Berlin lässt sich nicht erpressen” Nach dem Mitte August bekannt gewordenen Hackerangriff auf das Datennetz der Verwaltung ist Berlin mit einem Erpressungsversuch konfrontiert. mehr ...

September 3, 2026

Gemeinsamer Bundesausschuss bewertet Imlunestrant in Anlage XII

Gemeinsamer Bundesausschuss bewertet Imlunestrant in Anlage XII Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Imlunestrant (Mammakarzinom, ER+, HER2-, mit ESR1-Mutation, progredient nach einer endokrinen Vortherapie) - Gemeinsamer Bundesausschuss Anlage XII: Imlunestrant (Mammakarzinom, ER+, HER2-, mit ESR1-Mutation, progredient nach einer endokrinen Vortherapie) Tragende Gründe zum Beschluss (PDF 519,45 kB) Nutzenbewertungsverfahren: Imlunestrant (Mammakarzinom, ER+, HER2-, mit ESR1-Mutation, progredient nach einer endokrinen Vortherapie) Imlunestrant (Mammakarzinom, ER+, HER2-, mit ESR1-Mutation, progredient nach einer endokrinen Vortherapie) Anlage XII: Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

September 3, 2026

Gemeinsamer Bundesausschuss legt Anlage XII zu Inebilizumab neues Anwendungsgebiet in Deutschland fest; Beschluss zu Inebilizumab-Neuindikation

Gemeinsamer Bundesausschuss legt Anlage XII zu Inebilizumab neues Anwendungsgebiet in Deutschland fest; Beschluss zu Inebilizumab-Neuindikation Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Inebilizumab (Neues Anwendungsgebiet: Immunglobulin-G4-assoziierte Erkrankung) - Gemeinsamer Bundesausschuss Anlage XII: Inebilizumab (Neues Anwendungsgebiet: Immunglobulin-G4-assoziierte Erkrankung) Tragende Gründe zum Beschluss (PDF 308,80 kB) Nutzenbewertungsverfahren: Inebilizumab (Neues Anwendungsgebiet: Immunglobulin-G4-assoziierte Erkrankung) Inebilizumab (Neues Anwendungsgebiet: Immunglobulin-G4-assoziierte Erkrankung) Anlage XII: Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

September 3, 2026

Gemeinsamer Bundesausschuss Mepolizumab neues Anwendungsgebiet COPD Deutschland; erste COPD-Indikation genehmigt.

Gemeinsamer Bundesausschuss Mepolizumab neues Anwendungsgebiet COPD Deutschland; erste COPD-Indikation genehmigt. Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mepolizumab (neues Anwendungsgebiet: COPD) - Gemeinsamer Bundesausschuss Anlage XII: Mepolizumab (neues Anwendungsgebiet: COPD) Tragende Gründe zum Beschluss (PDF 297,70 kB) Nutzenbewertungsverfahren: Mepolizumab (Neues Anwendungsgebiet: COPD) Anlage XII: Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

September 3, 2026

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Darlehens-Sonderprogramm für den Um- und Neubau von Kitas in Hessen; 115 Mio Euro Gesamtvolumen ausgeschöpft

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Darlehens-Sonderprogramm für den Um- und Neubau von Kitas in Hessen; 115 Mio Euro Gesamtvolumen ausgeschöpft Wir unterstützen genau dort, wo Unterstützung benötigt wird | Hessen Sozial 03.09.2026 Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Wir unterstützen genau dort, wo Unterstützung benötigt wird Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster ...

September 3, 2026

Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. Stellungnahme Notfallversorgungs-Gesetzentwurf Berlin; Klarstellung Vergütungsstatus Rettungsdienst-Patienten

Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. Stellungnahme Notfallversorgungs-Gesetzentwurf Berlin; Klarstellung Vergütungsstatus Rettungsdienst-Patienten Berlin, 21. August 2026 STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF EINES GESETZES ZUR REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG GRUNDSÄTZLICHE EINORDNUNG Eine Reform der Notfallversorgung gehört zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren für eine grundlegende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland. Nur wenn in allen Teilen des Landes eine funktionsfähige und verlässliche Notfallversorgung gewährleistet und erlebt werden kann, erlangen auch darüberhinausgehende Strukturreformen das Vertrauen und Verständnis einer breiten Öffentlichkeit. Die vorgesehene Notfallreform muss dementsprechend parallel zur Umsetzung der Krankenhausstrukturreform durch die Planungsbehörden der Länder ihre Wirkung entfalten und im Einklang mit den Mechanismen und Anreizen der Krankenhausreform realisiert werden, um den Menschen das Vertrauen für die notwendigen Strukturveränderungen zurückzugeben. Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert die richtigen Engpässe in der Notfallversorgung und hat die Erkenntnisse und die Hinweise aus den zurückliegenden Gesetzentwürfen sachgerecht und im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung aufgegriffen. Auf dieser Basis sind bereits kurzfristig relevante Versorgungsverbesserungen realisierbar. Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche Regelungen darauf ausgerichtet bleiben, das Notfallaufkommen nach medizinischer Notwendigkeit an die adäquaten Versorgungsebenen zu vermitteln und unter optimalem Ressourceneinsatz eine fallabschließende Notfallversorgung zu ermöglichen. Die dafür notwendigen Finanzierungsanreize sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf bisher nur unzureichend aufgegriffen. Gleiches gilt für die Ausgestaltung der konkreten Leistungsbeziehung zwischen den an der Notfallversorgung beteiligten Akteuren. Daraus ergibt sich insgesamt folgender Anpassungsbedarf: ▪ Klarstellung des Vergütungsstatus rettungsdienstlich eingelieferter Patientinnen und Patienten (§ 123 Absatz 2 SGB V) ▪ Auftragsleistungen für erweiterte Diagnostik in Integrierten Notfallzentren (§ 123a Absatz 2 SGB V) ▪ Vergütungsanreize für Kooperationspraxen (§ 123a Absatz 4 SGB V) ▪ Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche – Auffangregelung bei fehlender Facharztkapazität (§ 123b SGB V) ▪ Rechtssichere Verzahnung der Koordinierungsfunktion nach § 6b KHG mit den landesweiten Koordinierungsaufgaben (§ 133g SGB V) ▪ Notfallstufenzuschläge und wirtschaftliche Absicherung der Übergangsphase (Krankenhausentgeltgesetz) Nachfolgend finden Sie detaillierte Hinweise zu den Anpassungen in den relevanten Paragrafen. ...

September 3, 2026

Bitkom begrüßt Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; 1,5 Mio Krankenhausbesuche telemedizinisch aufgefangen jährlich Notaufnahmen entlastet

Bitkom begrüßt Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland; 1,5 Mio Krankenhausbesuche telemedizinisch aufgefangen jährlich Notaufnahmen entlastet Stellungnahme bitkom.org August 2026 Telemedizin in der Notfallversorgung: Digitale Potenziale für eine zukunftsfeste Patientensteuerung rechtssicher nutzbar machen Mit dem flächendeckenden und durchgehenden Ausbau eines rund um die Uhr (24/7) verfügbaren telemedizinischen und telefonischen Erstversorgungsangebots (§ 75 Abs. 1b SGB V-E) vollzieht die Notfallreform einen historischen Paradigmenwechsel hin zu einer ergänzenden, modernen und digital gestützten Patientenversorgung. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine spürbare und sofort wirksame Verbesserung der Versorgungsqualität: Durch den schnellen, ortsunabhängigen Erstkontakt via Video oder Telefon entfallen für sie mühsame Wege und lange Wartezeiten in physischen Notdienstpraxen oder Notaufnahmen. Der Gesetzgeber kalkuliert (vgl. Gesetzentwurf), dass durch diesen digitalen Weg jährlich rund 1,5 Millionen Krankenhausbesuche telemedizinisch aufgefangen werden können. Pro vermiedener physischer Vorstellung spart ein Patient im Schnitt 132 Minuten wertvolle Wege- und Wartezeit – in der Summe entlastet die Reform die Bürgerinnen und Bürger damit um jährlich 3,3 Millionen Stunden an nervenaufreibendem Aufwand. Gleichzeitig ist dieser digitale Pfad das wirksamste Steuerungsinstrument, um die chronisch überlasteten Klinik-Notaufnahmen nachhaltig zu entlasten. Die Praxis zeigt, dass in gut ausgebauten Systemen bis zu 70 Prozent der Hilfeersuchen bereits am Telefon oder per Videosprechstunde fallabschließend geklärt werden können, sodass überhaupt keine physische Vorstellung in einer Notfallstruktur mehr erforderlich ist. Auf dieser Datenbasis wird geschätzt, dass die Telemedizin jährlich 1,21 Millionen unnötige Vor-Ort-Besuche im überlasteten System einsparen kann. Änderungsbedarfe: 1. Der § 75 Abs. 1b SGB V-E ist so zu erweitern, dass professionelle Telemedizin- Anbieter rechtssicher in die Notfallversorgung eingebunden werden können. 2. Die Delegation ärztlicher Leistungen an qualifiziertes nichtärztliches Personal sollte in der Telemedizin der Delegation im aufsuchenden Dienst gleichgestellt werden. ...

September 3, 2026

FHI gir overblikk over luftveisinfeksjoner i Norge sesongen 2025-2026; tidlig influensautbrudd med ny A(H3)-variant

FHI gir overblikk over luftveisinfeksjoner i Norge sesongen 2025-2026; tidlig influensautbrudd med ny A(H3)-variant Luftveisinfeksjoner i Norge: Sesongen 2025-2026 - FHI Luftveisinfeksjoner i Norge: Sesongen 2025-2026 Rapporten gir et overblikk over luftveisinfeksjoner i Norge, i sesongen 2025-2026. Samlet sett var luftveissesongen 2025-26 preget av lavere sykdomsbyrde enn de fire foregående sesongene. Antallet konsultasjoner i primærhelsetjenesten, sykehusinnleggelser og dødsfall assosiert med luftveisinfeksjoner var gjennomgående lavere enn i de senere årene hvor covid-19 spilte en større rolle, og totaldødeligheten i befolkningen holdt seg innenfor forventet nivå gjennom sesongen. Alvorlig sykdom forekom hovedsakelig blant eldre og spedbarn, i tråd med kjente risikomønstre. ...

September 3, 2026