Rendez-vous Bundesplatz in Bern transforms the Bundeshaus facade with nature projections for the 16 th edition; free admission

Rendez-vous Bundesplatz in Bern transforms the Bundeshaus facade with nature projections for the 16 th edition; free admission Bern’s most beautiful light displays - Bern Welcome Bern’s most beautiful light displays Cold and grey? “Äuä!” (far from it!) As the days grow shorter, Bern and its Zähringen neighbours Thun and Murten pull out all the sparkling stops. Wrap up warm, head out into the city, and enjoy an evening of lights and lightness. ...

September 4, 2026

EVAG erneuert 310 m Gleis und Weichen im Erfurter Stadtbahnnetz, Bahnhofsunterführung; Pünktlich zum Schulstart Linien 1–6 wieder regulär

EVAG erneuert 310 m Gleis und Weichen im Erfurter Stadtbahnnetz, Bahnhofsunterführung; Pünktlich zum Schulstart Linien 1–6 wieder regulär Ausgabe 8 Newsletter der Stadtwerke Erfurt Gruppe Monatsbrief AUGUST 2026 Die EVAG hat ein weiteres wichtiges Infrastrukturprojekt im Erfurter Stadtbahnnetz planmäßig abgeschlossen. Während der Sommerferien wurden am Stadtparkkopf und in der Bahnhofsunterführung auf insgesamt rund 310 Metern Doppelgleis Schienen und Weichen erneuert. Der Abschnitt zählt zu den am stärksten beanspruchten im Netz: Täglich passieren ihn mehr als 1.000 Stadt- bahnen. Die Arbeiten erfolgten in zwei Bauabschnitten und erforderten umfangreiche Umleitungen sowie ein Ersatzverkehrskonzept mit Bussen und einem Straßenbahn-Pendelzug zwischen Anger und Hauptbahnhof. Trotz der komplexen Maßnahme wurde der Bauzeitplan eingehalten. Pünktlich zum Schulstart am 17. August konnten die Stadtbahn-Linien 1, 2, 3, 5 und 6 wieder regulär durch die Bahnhofsunterführung fahren. Im Zuge der Arbeiten wurde auch die Barrierefreiheit an beiden Stadtbahnhaltestellen am Hauptbahnhof ver- bessert. Mit der Investition stärkt die EVAG die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der ÖPNV-Infrastruktur der Thüringer Landeshauptstadt. GLEIS-KRAFTAKT geschafft! Freie Fahrt zum Schulstart Foto: SWE / JACOB SCHRÖTER ...

September 4, 2026

Bayerische Behörden Notfallplan zur Bekämpfung von Popillia japonica in Bayern

Bayerische Behörden Notfallplan zur Bekämpfung von Popillia japonica in Bayern Notfallplan zur Bekämpfung von Popillia japonica in Bayern Notfallplan zur Bekämpfung von Popillia japonica in Bayern 2 Inhalt 1 Einleitung ………………………………………………………………………………………………………………….. 4 2 Rechtsgrundlagen und Standards …………………………………………………………………………………. 4 3 Inkrafttreten des Notfallplans ………………………………………………………………………………………… 5 4 Beteiligte und Zuständigkeiten ………………………………………………………………………………………. 5 5 Maßnahmen bei Verdacht und Auftreten von Popillia japonica …………………………………………… 6 5.1 Maßnahmen bei einem Befallsverdacht ………………………………………………………………….. 7 5.1.1 Maßnahmen durch Dritte ……………………………………………………………………………………… 8 5.1.2 Amtliche Maßnahmen ………………………………………………………………………………………….. 8 5.1.3 Diagnose ………………………………………………………………………………………………………….. 10 5.2 Maßnahmen nach amtlicher Bestätigung (Nachweis) des Auftretens …………………………. 13 5.2.1 Maßnahmen durch Dritte ……………………………………………………………………………………. 13 5.2.2 Amtliche Maßnahmen ………………………………………………………………………………………… 14 5.2.3 Maßnahmen im abgegrenzten Gebiet …………………………………………………………………… 16 5.2.4 Dokumentation ………………………………………………………………………………………………….. 17 5.2.5 Meldepflichten und Berichterstattung ……………………………………………………………………. 18 5.2.6 Öffentlichkeitsarbeit …………………………………………………………………………………………… 18 5.2.7 Beendigung der Maßnahmen ………………………………………………………………………………. 18 6 Finanzielle und personelle Ressourcen ………………………………………………………………………… 18 6.1 Finanzielle Ressourcen ………………………………………………………………………………………. 18 6.2 Personelle Ressourcen ………………………………………………………………………………………. 19 6.3 Laborkapazitäten im Falle eines Nachweises von Popillia japonica ……………………………. 19 7 Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen ……………………………………………………………… 19 ...

September 4, 2026

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Aktionsplan zur Eindämmung von Aromia bungii in Rosenheim/Kolbermoor; Verbringungsverbot von Holz aus spezifizierten Pflanzen im abgegrenzten Gebiet Rosenheim/Kolbermoor

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Aktionsplan zur Eindämmung von Aromia bungii in Rosenheim/Kolbermoor; Verbringungsverbot von Holz aus spezifizierten Pflanzen im abgegrenzten Gebiet Rosenheim/Kolbermoor Aktionsplan für die Eindämmung von Aromia bungii (Asiatischer Moschusbockkäfer (AMB)) in Rosenheim/Kolbermoor Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Seite 1 von 15 Telefon: 08161 8640-5651 Öffentlicher Nahverkehr Lange Point 10 Telefax: 08161 8640-5555 ab Bahnhof Freising 85354 Freising E-Mail: Pflanzenschutz@LfL.bayern.de Bus 639 Haltestelle Internet: www.LfL.Bayern.de Liesel-Beckmann-Straße Aktionsplan für die Eindämmung von Aromia bungii (Asiatischer Moschusbockkäfer (AMB)) in Rosenheim/Kolbermoor Stand: August 2026 ...

September 4, 2026

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erklärt Quarantänezone wegen Japankäfer in Bayern; Aufhebung erst nach drei Jahren Nichtnachweis.

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erklärt Quarantänezone wegen Japankäfer in Bayern; Aufhebung erst nach drei Jahren Nichtnachweis. Häufige Fragen zum JapankäferFAQ Japankäfer: Abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) Häufige Fragen zum Japankäfer FAQ Japankäfer: Abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) Was bedeutet es, wenn ein Gebiet zur Quarantänezone erklärt wird? Welche Maßnahmen gelten dort und was müssen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Betriebe beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum abgegrenzten Gebiet und zu den Maßnahmen. Was ist ein abgegrenztes Gebiet bzw. eine Quarantänezone? Eine Quarantänezone (amtlich meist als abgegrenztes Gebiet bezeichnet) ist ein rechtlich definiertes Schutzgebiet, das vom Pflanzenschutzdienst eingerichtet wird, sobald ein Befall mit dem Japankäfer in einer Region festgestellt wird. Der Ausweisung einer Quarantänezone geht eine sogenannte Abgrenzungserhebung voraus, welche nach einem Käferbefall die Intensität des Befalls und geografische Ausdehnung feststellt. Ziel der Quarantänezone ist es, eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern und ihn durch gezielte Maßnahmen möglichst vollständig zu tilgen. Das abgegrenzte Gebiet besteht aus zwei Bereichen: Befallszone: Sie umfasst das Gebiet, in dem der Japankäfer nachgewiesen wurde. In der Regel erstreckt sie sich über einen Radius von 1 Kilometer um die Fundorte bzw. die Fallen, in denen Japankäfer gefangen wurden. Pufferzone: Sie schließt an die Befallszone an und erstreckt sich 5 Kilometer über deren Grenze hinaus. Pufferzone: Sie schließt an die Befallszone an und erstreckt sich 5 Kilometer über deren Grenze hinaus. Was ist eine Abgrenzungserhebung? Eine Abgrenzungserhebung wird durchgeführt, wenn ein Japankäferbefall in einem Gebiet nachgewiesen wurde. Sie dient dazu, festzustellen, ob weitere Käfer vorhanden sind und wie weit sich ein möglicher Befall bereits ausgebreitet hat. Dafür wird das Fallennetz rund um den Fundort systematisch verdichtet und erweitert. Ergänzend werden visuelle Kontrollen an Wirtspflanzen durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Festlegung eines abgegrenzten Gebiets. Wer legt die Quarantäneauflagen fest? Und auf welcher Grundlage? Die Maßnahmen in einem abgegrenzten Gebiet werden von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als zuständiger Pflanzenschutzbehörde festgelegt und durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. Dabei setzt die LfL setzt die Vorgaben des europäischen und nationalen Pflanzengesundheitsrechts um. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Bayern durch die Ämter für Ernährung Landwirtschaft Forsten (ÄELF) vor Ort. Diese führen sowohl die Abgrenzungserhebungen durch, Leeren die Pheromonfallen, sichten Wirtspflanzengehölze auf Japankäfer und kontrollieren die eingeleitenten erforderlichen Maßnahmen. Welche Regelungen gelten in der Befallszone und wie lange gelten sie? In der Befallszone sind Privatpersonen und Unternehmer dazu verpflichtet die von der LfL für das Offenland und LWF für den Wald angeordneten Quarantäneauflagen zu befolgen. Grundsätzlich gelten für Privatpersonen folgende Regelungen: - In der Befallszone dürfen Rasen- und andere Grasflächen vom 1. Juni bis 30. September nicht bewässert werden, da feuchte Böden günstige Entwicklungsbedingungen für die Larven des Japankäfers bieten. Ausgenommen sind Beete und Gräber sowie Obst-, Gemüse- und Feldfrüchte sowie Bäume und Sträucher. - Pflanzen zum Anpflanzen sowie Pflanzenreste, beispielsweise Grünschnitt sowie Strauch- und Baumschnitt, dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Befallszone herausgebracht werden. Pflanzenreste können stattdessen kostenlos an den öffentlichen Sammelstellen innerhalb der Befallszone abgegeben werden. Für bestimmte Materialien und Transportarten gelten Ausnahmen. - Oberboden bis zu einer Tiefe von 30 cm (sofern er sich nicht unter einer versiegelten Fläche befand), Kompost und Kultursubstrat dürfen ganzjährig nicht aus der Befallszone herausgebracht werden, um eine Verschleppung von Käfern und Larven zu verhindern. Weitere Informationen zu den Regularien insbesondere auch für Unternehmer sind in Anhang 5 des bayerischen Notfallplans zu finden. Die Maßnahmen gelten so lange, wie das abgegrenzte Gebiet besteht. Es wird erst aufgehoben, wenn der Japankäfer über drei Jahre hinweg im Rahmen amtlicher Erhebungen nicht mehr nachgewiesen wurde. Was gilt in der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet (Befallszone) umgibt? In der Pufferzone wird das Auftreten des Japankäfers besonders intensiv überwacht. Dazu werden Pheromonfallen eingesetzt sowie Wirtspflanzen und Oberboden regelmäßig auf Käfer und Larven kontrolliert. Darüber hinaus sind alle Betriebe in der Befalls- und Pufferzone, die mit Pflanzen umgehen, verpflichtet, während der Flugzeit einmal monatlich ihre Betriebs- und Produktionsflächen auf Japankäfer zu kontrollieren. Wer einen Japankäfer findet oder einen Verdacht hat, ist verpflichtet, diesen über die Meldeplattform zu melden. Warum sind die Maßnahmen so wichtig? Der Japankäfer verursacht große Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Hopfen, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Erfahrungen aus den USA oder Italien, wo der Japankäfer bereits auftritt, zeigen, dass die Bekämpfung schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat. Gibt es Ausnahmen von den Auflagen in der Quarantänezone? Ja. In begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern die hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie im Aktionsplan. Ansprechpartner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Arbeitsbereich Pflanzengesundheit und Quarantäne E-Mail: Popillia@LfL.bayern.de Zurück zu: FAQ Japankäfer: Übersicht FAQ Japankäfer: Übersicht Weiter zu: FAQ Japankäfer: Kurz erklärt FAQ Japankäfer: Kurz erklärt

September 4, 2026

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlicht Aktionsplan gegen Japankäfer in Bayern; Verbringungsverbot von vorkultivierten Rasenrollen und -soden

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlicht Aktionsplan gegen Japankäfer in Bayern; Verbringungsverbot von vorkultivierten Rasenrollen und -soden Aktionsplan für Bayern zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung des Japankäfers (Popillia japonica) Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Seite 1 von 21 Telefon: 08161 8640-5651 Öffentlicher Nahverkehr Lange Point 10 Telefax: 08161 8640-5555 ab Bahnhof Freising 85354 Freising E-Mail: Pflanzenschutz@LfL.bayern.de Bus 639 Haltestelle Internet: www.LfL.Bayern.de Liesel-Beckmann-Straße Aktionsplan für Bayern zur Verhinderung der Ansiedlung und Aus­ breitung des Japankäfers (Popillia japonica) Stand: August 2026 ...

September 4, 2026

Bayerische LWF Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers in Lindau-Sigmarszell, Lindau-Weißensberg und Pufferzone; Flugzeit 1. Juni–30. September.

Bayerische LWF Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers in Lindau-Sigmarszell, Lindau-Weißensberg und Pufferzone; Flugzeit 1. Juni–30. September. Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica Newman) 1 Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica Newman) vom 04.09.2026, Az: LWF-A5-7322-12-2-1 Vollzug des Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG); Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica Newman) Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) erlässt folgende ...

September 4, 2026

LfL erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers im Lindau-Gebiet; mit zwei Befallszonen und 5-km-Pufferzone.

LfL erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers im Lindau-Gebiet; mit zwei Befallszonen und 5-km-Pufferzone. Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica Newman) 1 Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica Newman) vom 04.09.2026, Az: LfL-IPS4d-7322-89-1/3 Vollzug des Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG); Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers (Popillia japonica Newman) Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft erlässt folgende Allgemeinverfügung ...

September 4, 2026

LfL errichtet Japankäfer-Quarantänezone in Lindau (Bodensee); erste Quarantänezone in Bayern

LfL errichtet Japankäfer-Quarantänezone in Lindau (Bodensee); erste Quarantänezone in Bayern Pressemitteilung – 04. September 2026, Lindau (Bodensee)Japankäfer bei Lindau: LfL weist erste Quarantänezone in Bayern aus Pressemitteilung – 04. September 2026, Lindau (Bodensee) Japankäfer bei Lindau: LfL weist erste Quarantänezone in Bayern aus Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) richtet erstmals in Bayern eine Quarantänezone zur Bekämpfung des Japankäfers ein. Nachdem der Schädling in den Lindauer Gemeinden Sigmarszell und Weißensberg mehrfach nachgewiesen wurde, wird dort zum 4. September ein abgegrenztes Gebiet (Quarantänezone) ausgewiesen. Die LfL erlässt hierfür eine Allgemeinverfügung für das Offenland, die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) eine für die Waldflächen. Die Allgemeinverfügung legt die Gebietsgrenzen und die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers und Vermeidung seiner weiteren Ausbreitung und Verschleppung fest. ...

September 4, 2026

LfL veröffentlicht Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers in Kolbermoor, Rosenheim, Bad Aibling; Quarantänezone festgelegt

LfL veröffentlicht Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers in Kolbermoor, Rosenheim, Bad Aibling; Quarantänezone festgelegt Übersichtskarte der Quarantänezone des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii) 0 1 2 0,5 Kilometer abgegrenztes Gebiet Befallszone Waldflächen Kolbermoor Rosenheim Bad Aibling Geobasisdaten: LDBV, Kartenerstellung: LfL Plan des abgegrenzten Gebiets (Quarantänezone) gemäß der Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers vom 28.08.2026 Übersichtskarte der Quarantänezone des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii) Pang

September 4, 2026