MARBAU GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Hagen; Insolvenzverwalter ernannt, Frist zur Anmeldung der Forderungen 08.10.2026

MARBAU GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Hagen; Insolvenzverwalter ernannt, Frist zur Anmeldung der Forderungen 08.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 84/26 Gericht: Hagen Name, Vorname / Bezeichnung: MARBAU GmbH Sitz / Wohnsitz: Hagen Register: Hagen, HRB 9699 Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 84/26 Über das Vermögen der MARBAU GmbH, Hameckestr. 9, 58099 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luigi Marino wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.09.2026, um 15:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 29.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 109 IN 84/26 Hagen, 02.09.2026

September 4, 2026

Medical Systeme GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Tübingen; Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle ernannt

Medical Systeme GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Tübingen; Insolvenzverwalter Dr. Holger Leichtle ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 24 IN 240/26 Gericht: Tübingen Name, Vorname / Bezeichnung: Medical Systeme GmbH Sitz / Wohnsitz: Nagold Register: Stuttgart, HRB 800301 24 IN 240/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Medical Systeme GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 21, 72202 Nagold, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Kristian Günther Johannes Schneider Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 800301 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Steffen Schneider, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt, Gz.: 2659/26 GE-STSC/dp | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.09.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 214130 Telefax: 0711 21413500 Email: Insolvenzverwalterleichtle@goerg.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 11.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 24.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 04.09.2026

September 4, 2026

Meller Naturführungen Märchen-Exkursion Aristoteles Waldrand, Römerweg, 49324 Melle am 11. Oktober 2026 14:00–16:30; Kosten 5 Euro, Anmeldung erforderlich

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September 4, 2026

Natur- und Geopark TERRA.vita Waldführung FriedWald Bramsche; Nutzungsdauer bis 2102

Natur- und Geopark TERRA.vita Waldführung FriedWald Bramsche; Nutzungsdauer bis 2102 Waldführung im Friedwald Bramsche – Stadt Osnabrück Entdecken sie den 51 Hektar großen Friedwald in Bramsche Das Waldgebiet im FriedWald Bramsche-Osnabrücker Land – kurz FriedWald Bramsche – besticht durch eine große Vielfalt an Baumarten. Im rund 51 Hektar großen FriedWald können Bestattungen unter alten Eichen und Buchen durchgeführt werden. Insbesondere die Hainbuchen prägen diesen Friedhof: Sie sind sommergrün, haben leicht gezackte Blätter und hängende Blüten, sogenannte Kätzchen. Viele weitere Baumarten, wie zum Beispiel Eschen und Kiefern bieten Möglichkeiten für individuelle Beerdigungen in der Natur. ...

September 4, 2026

Pflegedienst Braunfels GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wetzlar am 07.07.2026 um 11:30 Uhr; Gläubiger bis 21.08.2026 Forderungen anmelden.

Pflegedienst Braunfels GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Wetzlar am 07.07.2026 um 11:30 Uhr; Gläubiger bis 21.08.2026 Forderungen anmelden. Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3 IN 97/26 Gericht: Wetzlar Name, Vorname / Bezeichnung: Pflegedienst Braunfels GmbH Sitz / Wohnsitz: Braunfels Register: Wetzlar, HRB 9182 3 IN 97/26 : Über das Vermögen der Pflegedienst Braunfels GmbH, Europaplatz 2, 35619 Braunfels (AG Wetzlar, HRB 9182), vertr. d.: Patrick Worawsky, Wetzlarer Str. 7, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2026 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: weilburg@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.08.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: - Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, - Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.10.2026) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wetzlar, 07.07.2026

September 4, 2026

R8 Consulting GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Frankfurt am Main; Insolvenzverwalter Adolf Sirrenberg bestellt

R8 Consulting GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Frankfurt am Main; Insolvenzverwalter Adolf Sirrenberg bestellt Veröffentlichungsdatum: 04.09.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 1768/25 R-17-7 Gericht: Frankfurt am Main Name, Vorname / Bezeichnung: R8 Consulting GmbH Sitz / Wohnsitz: Frankfurt am Main Register: Frankfurt am Main, HRB 101627 810 IN 1768/25 R-12-: In dem Insolvenzverfahren R8 Consulting GmbH, Römerberg 19, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101627), vertreten durch: Pawel Resser, Rumpenheimer Weg 28, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde am 03.09.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 237/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1768/25 R-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 03.09.2026

September 4, 2026

Renommierte Köche servieren saisonales 3-Gänge-Menü in Bielefeld, Sparrenburg; Drei Betriebe liefern je einen Gang

Renommierte Köche servieren saisonales 3-Gänge-Menü in Bielefeld, Sparrenburg; Drei Betriebe liefern je einen Gang Kulinarischer Spaziergang – Stadt Osnabrück Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden – eine besonders gute Gelegenheit dazu bietet die kulinarische Entdeckungstour durch Bielefeld. Unter dem Motto “Entlang des leinenen Fadens” erleben die Spaziergänger die Bielefelder Stadtgeschichte “mit allen Sinnen”. Renommierte Köche servieren “am Wegesrand” ein saisonales 3-Gänge-Menü . Dieser Spaziergang beginnt hoch oben auf der Sparrenburg. Auf dem Weg in die Innenstadt gibt es Wissenswertes über die ehemalige Textilhochburg Bielefeld zu erfahren. Entlang der Strecke wartet nicht nur die Statue des Leinewebers auf einen Besuch, sondern auch drei Gastronomie-Betriebe, die einen der drei Gänge aus dem Menü servieren. ...

September 4, 2026

Stadt Melle – Amt für Kultur und Tourismus veranstaltet Stadtführung durch den Historischen Friedhof, Friedhof 10, 49324 Melle-Melle Mitte; Kulturstätte für kommende Generationen

Stadt Melle – Amt für Kultur und Tourismus veranstaltet Stadtführung durch den Historischen Friedhof, Friedhof 10, 49324 Melle-Melle Mitte; Kulturstätte für kommende Generationen Stadtführung - Der historische Friedhof, Geschichten zwischen den Gräbern – Stadt Osnabrück Stadtführung - Der historische Friedhof, Geschichten zwischen den Gräbern Der historische Friedhof – Geschichten zwischen den Gräbern Wie kam es zur Verlegung der Meller Begräbnisstätten aus dem Stadtkern hinaus? Diese Führung nimmt Sie mit auf den im Jahr 1842 eröffneten Friedhof, der über viele Jahrzehnte zur letzten Ruhestätte zahlreicher Meller Persönlichkeiten wurde. Zwischen alten Grabmalen und denkmalgeschützter Architektur erfahren Sie mehr über bedeutende Bürgerinnen und Bürger, über religiöse Spannungen – und über das Ziel, diesen Ort auch für kommende Generationen als Kulturstätte zu bewahren. ...

September 4, 2026

Stadt Osnabrück Kurparkführung im Kurpark Bad Holzhausen

Stadt Osnabrück Kurparkführung im Kurpark Bad Holzhausen Kurparkführung – Stadt Osnabrück Entdecken sie den Kurpark Bad Holzhausen Kurzweiliger, gemütlicher Spaziergang durch den Kurpark Bad Holzhausen mit verschiedenen Stopps unterwegs, bei denen Sie Interessantes und Unterhaltsames über den Park, das ehemalige Rittergut und den Tourismus im Heilbad Bad Holzhausen erfahren. Treffpunkt: Springbrunnen vor dem Haus des Gastes. Datum: Dienstag, der 6. Oktober 2026 von 10:00 bis 11:00 Uhr Ort: Kurpark Bad Holzhausen, Hudenbeck 2, 32361 Preußisch Oldendorf - Bad Holzhausen ...

September 4, 2026

Tecklenburger Land Tourismus e.V. organisiert Wanderung Otto-Modersohn-Weg in Tecklenburg; Infos zu Modersohns Werken im Puppenmuseum Tecklenburg

Tecklenburger Land Tourismus e.V. organisiert Wanderung Otto-Modersohn-Weg in Tecklenburg; Infos zu Modersohns Werken im Puppenmuseum Tecklenburg Wandern und Kunst – Stadt Osnabrück Die Veranstaltung bietet eine Wanderung auf dem Otto-Modersohn-Weg mit Infos zu seinen Landschaftsbildern und Exponaten im Puppenmuseum Treffpunkt ist das Haus des Gastes in Tecklenburg. Von hier aus startet eine spannende Tour auf dem nach Modersohn benannten Weg zwischen Altstadt, Kurpark und Burgruine. Erwandert werden ca. 3,5 km, auf denen anschauliche Tafeln einige Standorte der entstandenen Landschaftsbilder des Künstlers illustrieren. Infos aus dem Leben und Wirken Otto Modersohns und ausgestellten Exponaten im Puppenmuseum Tecklenburg runden das Erlebnis ab. ...

September 4, 2026