Landtag von Baden-Württemberg Bericht zur SWR-Vergütung 2025 Baden-Württemberg; Ungleichheit gegenüber Richtern und Ärzten löst Debatte aus
Drucksache 18 / 435
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 435 13.8.2026 1 Eingegangen: 13.8.2026 / Ausgegeben: 4.9.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
ob nach Kenntnis der Landesregierung die im Vergütungsbericht des SWR für das Jahr 2025 enthaltene Vergütungstabelle dahingehend zu verstehen ist, dass beim SWR ein Kameramann oder eine Grafikerin (jeweils Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe ein monatliches Grundgehalt von 8 964,00 Euro erhält; ob nach Kenntnis der Landesregierung die in besagtem Bericht enthaltenen In formationen dahingehend zu verstehen sind, dass die höchste Erfahrungsstufe nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht wird; wie die Landesregierung es bewertet, dass im Jahr 2025 ein Kameramann beim SWR (Vergütungsgruppe 12) in der höchsten Erfahrungsstufe mit 8 964,00 Euro ein höheres Grundgehalt erhielt als eine im baden-württembergischen Landes dienst stehende Richterin am Landgericht in der höchsten Erfahrungsstufe (Be soldungsgruppe R1, Endstufe, 8 091,31 Euro, Anlage 8 zum Landesbesoldungs gesetz) oder eine Fachärztin am Uniklinikum Heidelberg in der höchsten Erfah rungsstufe (Entgeltgruppe Ä2 des TV-Ä, Endstufe, 8 438,20 Euro); wie viele Grafiker und Kameraleute nach Kenntnis der Landesregierung jeweils beim SWR angestellt sind und in welche Vergütungs- und Erfahrungsstufe mit welchen Grundgehältern diese jeweils eingestuft sind (bitte tabellarisch auf schlüsseln); ob die Landesregierung dieses Gehaltsgefüge für angemessen erachtet, insbe sondere im Vergleich zu dem beispielsweise bei Polizei, Feuerwehr, Finanz verwaltung, Justiz oder Uniklinika bestehenden Gehaltsgefüge; Antrag der Abg. Dr. Bastian Schneider und Guido Wolf u. a. CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums Personal- und Gehaltsgefüge des SWR Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 435 2 6. ob sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen macht, dass das im SWR bestehende allgemeine Gehaltsgefüge erforderlich sei, da man sonst keine qualifizierten Kräfte finde, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass etwa Polizei, Feuerwehr, Finanzverwaltung, Justiz oder Uni klinika durchaus im Stande zu sein scheinen, mit einem merklich niedrigeren Gehaltsgefüge qualifizierte Kräfte zu gewinnen; 7. wie die Landesregierung es bewertet, dass ausweislich des bereits erwähnten Vergütungsberichts des SWR für das Jahr 2025 nicht nur der Intendant des SWR ein deutlich höheres Einkommen bezieht als der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, sondern auch mindestens sieben weitere Führungskräfte des SWR ein Einkommen auf dem Niveau des Ministerpräsidenten und über dem Niveau eines Landesministers beziehen; 8. ob sich die Landesregierung die Argumentation zu eigen macht, dass das im SWR bestehende Gehaltsgefüge für Führungskräfte erforderlich sei, da man sonst keine qualifizierten Führungskräfte finde, insbesondere unter Be rücksichtigung des Umstands, dass das Land Baden-Württemberg durchaus im Stande zu sein scheint, bei einem deutlich niedrigeren Gehaltsgefüge für Leitungspositionen qualifiziertes Personal auch für herausgehobene Leitungs positionen wie etwa Staatssekretäre, Abteilungsleiter in Ministerien, Universi tätsrektoren, Gerichtspräsidenten oder Polizeipräsidenten zu gewinnen; 9. ob nach Auffassung der Landesregierung das Gehaltsgefüge beim SWR auch unter Berücksichtigung des Jahresberichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Einsparpotenziale erkennen lässt, deren konsequente Verwirklichung durch den SWR Vorrang vor weiteren Er höhungen des Rundfunkbeitrags haben sollte; 10. durch welche Maßnahmen die Landesregierung darauf hinzuwirken beabsich tigt, dass der SWR bestehende Einsparpotenziale konsequent nutzt, insbeson dere auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit weiterer Anpassungen der Rundfunkstaatsverträge. 10.8.2026 Dr. Bastian Schneider, Wolf, Dr. Bruns, Dr. Reinhart, Rommelspacher, Hirsch CDU Begründung Das Personal- und Gehaltsgefüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgt in der Bevölkerung seit geraumer Zeit für Diskussionen. Insbesondere ist verschie dentlich der Eindruck entstanden, als habe sich das Einkommensgefüge im SWR teils erheblich von den Maßstäben entfernt, die etwa im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge für vergleichbare oder sogar für deutlich verantwortungsvollere Tätigkeiten Anwendung finden. Eine transparente öffentliche Erörterung der damit in Zusammenhang stehenden Fragen kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines angemessenen Personal- und Gehaltsgefüges leisten, die Debatte um zukünf tige Beitragserhöhungen am Maßstab des tatsächlich Notwendigen versachlichen und so die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung wieder stärken.
...