Kabinett beschließt Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 in Deutschland; Minijob-Pauschalsteuer steigt von 2% auf 5%
DEHOGA-Thueringen-Newsletter 34/2026
Web-Ansicht Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Woche nun beendete die Bundesregierung die Diskussion um die Einkommensteuerreform und beschloss den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Eine Entlastung, so wie versprochen, kann ernsthaft bezweifelt werden. Was wiederum nicht akzeptabel ist, ist die weitere Verteuerung der Minijobs, durch die Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent. Dies vor allem auch mit Blick auf die im Juli beschlossene Erhöhung des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent. Weiter steht da auch noch in Diskussion eines Arbeitgeberbeitrages zur Pflegeversicherung und die Diskussion um die Rentenversicherungspflicht. Dies alles verteuert die Minijobs und macht sie, ab Januar kommenden Jahres, unattraktiv. Wer im politischen Raum glaubt, dass die Einnahmen der Sozialversicherungsträger steigen, der irrt, und das aber gewaltig. Und im Übrigen würden den Beiträgen auch dann Leistungen gegenüberstehen. Es gilt jetzt unsere klare Forderung nach Beibehaltung der Minijobs unter den jetzigen Bedingungen aktiv im politischen Raum zu positionieren. Es ist dabei 5 vor 12. Wir rufen alle Unternehmer im Gastgewerbe, aber auch unsere geringfügigen Beschäftigten auf, sich zu Wort zu melden und insbesondere die darüber entscheidenden Mitglieder des Deutschen Bundestages darauf anzusprechen und auf die Dramatik, anhand ihrer eigenen Situation, hinzuweisen. Ihr DEHOGA Thüringen
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