Niedersächsischer Landtag Kleine Anfrage zur Behandlung von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt an Schulen Niedersachsen; Disziplinarverfahren offenbar nicht eingeleitet
Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/11508
1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT Abgeordneter Christian Fühner (CDU) Wie geht das Niedersächsische Kultusministerium mit Verdachtsfällen im Kontext sexuali- sierter Gewalt an Schulen um? Anfrage des Abgeordneten Christian Fühner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.09.2026
In dem vom Deutschlandfunk produzierten Podcast „Die Lieblingsschülerin“ berichten drei Frauen über emotionale und sexualisierte Gewalt, die sie nach Darstellung des Senders im Alter von 15 Jahren durch Lehrkräfte erfahren haben, sowie über die Reaktionen der jeweiligen Schulen und Schulaufsichtsbehörden.1 Ein in dem Podcast geschilderter Fall betrifft eine niedersächsische Schule im Jahr 2014. Dem Po- dcast zufolge war eine damals 15-jährige Schülerin über einen längeren Zeitraum emotionalen und verbalen Grenzverletzungen durch eine Lehrkraft ausgesetzt. Berichtet wird u. a. von gemeinsamem Alkoholkonsum, regelmäßiger Kommunikation über Messenger-Dienste, schulischen und außer- schulischen Treffen, gemeinsamen Autofahrten sowie Besuchen in der Wohnung der Lehrkraft. Nachdem die Eltern der Schülerin die damalige Schulleitung auf das Verhalten der Lehrkraft hinge- wiesen hätten, habe Anfang 2015 ein Gespräch mit der Schulaufsichtsbehörde stattgefunden. In die- sem Zusammenhang habe die Lehrkraft einen Versetzungsantrag gestellt. Dem Podcast zufolge sei von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens abgesehen worden. Die Versetzung sei erst mehrere Monate später erfolgt; bis dahin habe die Lehrkraft weiterhin an der Schule unterrichtet. Das zustän- dige Regionale Landesamt für Schule und Bildung habe sich unter Hinweis auf den Datenschutz nicht zu dem Einzelfall geäußert. Auf die Frage des Deutschlandfunks nach der Zahl der Dienstauf- sichtsbeschwerden gegen Lehrkräfte wegen sexueller Belästigung im Jahr 2024 habe das Kultusmi- nisterium mitgeteilt, dass entsprechende Zahlen nicht vorlägen. Die am 3. Dezember 2025 veröffentlichte Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und Schule“ der Unabhän- gigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs beschreibt struktu- relle Defizite bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Zum 1. August 2026 ist in Niedersachsen ein neuer Gewaltpräventionserlass in Kraft getreten. Danach sollen die Schulen innerhalb einer ein- jährigen Übergangsfrist ihre Präventionskonzepte überprüfen, weiterentwickeln und um ein Schutz- konzept gegen sexualisierte Gewalt ergänzen. 1., Wie viele Hinweise, Beschwerden oder Verdachtsmeldungen wegen möglicher sexualisierter Grenzverletzungen, sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt durch Lehrkräfte oder sonstige Beschäftigte an niedersächsischen Schulen sind der Landesregierung oder den Regi- onalen Landesämtern für Schule und Bildung (bzw. zuvor der Niedersächsischen Landesschul- behörde) seit 2014 bekannt geworden (bitte nach Jahr, zuständigem Regionalen Landesamt sowie Status der beschuldigten Person als Beamtin bzw. Beamter oder Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter aufschlüsseln)? 2. Werden derartige Hinweise, Beschwerden und Verdachtsmeldungen landesweit systematisch und nach einheitlichen Kriterien erfasst? Falls ja, seit wann, durch welche Stelle und nach wel- chen Kategorien? Falls nein, aus welchen Gründen nicht? 3. In wie vielen der in der Antwort auf Frage 1 genannten Fällen wurden disziplinarrechtliche Vor- prüfungen oder Disziplinarverfahren, arbeitsrechtliche Prüfungen, Strafanzeigen oder sonstige
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