Basell Polyolefine GmbH entnimmt Grundwasser in Wesseling; Erlaubnis bis 31.12.2046 befristet
Basell Polyolefine GmbH entnimmt Grundwasser in Wesseling; Erlaubnis bis 31.12.2046 befristet Öffentliche Auslegung des Gehobenen Erlaubnisbescheids für die Entnahme von Grundwasser durch die Basell Polyolefine GmbH Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 04.09.2026 Öffentliche Auslegung des Gehobenen Erlaubnisbescheids für die Entnahme von Grundwasser, um es als Brauchwasser für die Versorgung des Produktionsstandortes Wesseling durch Basell Polyolefine GmbH zu verwenden. Bekanntmachung Die Bezirksregierung Köln hat der Basell Polyolefine GmbH mit Bescheid vom 10.08.2026 die Gehobene Erlaubnis zur Grundwasserentnahme, um es als Brauch- wasser für die Versorgung des Produktionsstandortes Wesseling zu verwenden, mit folgendem Tenor erteilt: „Hiermit erteile ich der Basell Polyolefine GmbH, Brühler Str. 60, 50389 Wesseling, auf Antrag vom 16.11.2020 die bis zum 31.12.2046 befristete gehobene Erlaubnis, Grundwasser bis zu einer Menge von maximal 4.300 m3/h, 96.000 m3/d, 22.500.000 m3/a mittels der auf den Grundstücken Gemarkung Wesseling, Flur 2, Flurstück 32 gelegenen Brunnen Nr. 1110, Flur 2, Flurstück 1 gelegenen Brunnen Nr. 1120, Flur 1, Flurstück 52 gelegenen Brunnen Nr. 1140, Flur 1, Flurstück 3 gelegenen Brunnen Nr. 1200, 1210, 1220, 1240, 1250, 1260 und 1270, Flur 1, Flurstück 49 gelegenen Brunnen Nr. 1280 und 1290, sowie Rondorf-Land, Flur 89, Flurstück 2085 gelegenen Brunnen Nr. 1300, 1310 und 1320 und Rondorf-Land, Flur 89, Flurstück 2086 gelegenen Brunnen Nr. 1330 und 1340 zu fördern, um es als Brauchwasser für die Versorgung des Produktionsstandortes Wesseling zu verwenden. Soweit der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gerichtet ist, lehne ich diesen ab.“ Die Gehobene Erlaubnis enthält Auflagen. In dem Verfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dem Gehobenen Erlaubnisbescheid, in dem über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden wurde, ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt: „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln, 50667 Köln, erhoben werden.“ Der Gehobene Erlaubnisbescheid, die auszulegenden Antragsunterlagen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit vom 14.09.2026 bis zum 28.09.2026 einschließlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln über den nachfolgenden Link abrufbar: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen und über die nachfolgenden Webseiten der Kommunen https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche- bekanntmachungen-2026; https://www.bruehl.de/rp/neuigkeiten/bekanntmachungen.php; ...