Regierungsrat ermächtigt Baudirektion, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2026 des kantonalen Richtplans im Kanton Zürich durchzuführen; Auflage bis 14. Dezember 2026.
Regierungsrat ermächtigt Baudirektion, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2026 des kantonalen Richtplans im Kanton Zürich durchzuführen; Auflage bis 14. Dezember 2026. Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2026 | Kanton Zürich Öffentliche Auflage vom 14. September bis zum 14. Dezember 2026 Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2026 des kantonalen Richtplans durchzuführen. Die Teilrevision 2026 umfasst Anpassungen in den Kapiteln «Mobilität», «Versorgung, Entsorgung» sowie «Öffentliche Bauten und Anlagen». ...