Bundessteuerberaterkammer reagiert auf das 34-Punkte-Reformprogramm der Koalition in Deutschland; erhöhte Steuerlast trifft auch Familienunternehmen
AU G US T 2026 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das 34-Punkte-Reformprogramm der Koalition vom 2. Juli 2026 ent hält aus Sicht der BStBK viele richtige Ansätze. Dies gilt insbeson dere für die angekündigte Überprüfung von Berichts- und Doku mentationspflichten, die Berichtspflichten-Bremse und die stärkere Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Steuerpolitisch bleibt es jedoch hinter den selbst gesetzten Erwar tungen zurück. Die angekündigte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen besteht fast ausschließlich aus Maßnahmen, die verfas sungsrechtlich geboten oder zur regelmäßigen Fortschreibung des Existenzminimums erforderlich sind. Anders verhält es sich mit der sogenannten Reichensteuer. Sie soll – vermutlich aus Gerechtigkeitsgründen und auch zur Gegenfinan zierung – deutlich ausgeweitet werden. Wer denkt, hierüber werde mehr Gerechtigkeit geschaffen, ist auf dem Holzweg. Denn dieser hohe Steuersatz trifft auch Einzelunternehmen, Freiberufler, Perso nengesellschaften und letztlich viele Familienunternehmen. Für sie ist die Einkommensteuer zugleich Unternehmensteuer. Eine höhere Tarifbelastung erschwert daher die Eigenkapitalbildung und entzieht den Betrieben Mittel für Investitionen, Digitalisierung und Transfor mation. Das Gegenteil hätte unser Wirtschaftsstandort verdient. Ein kleiner Hoffnungsschimmer blitzt aber dezent im Papier auf: Es ist die Rede vom „Optionsmodell“, das bis zum Herbst 2026 überarbeitet werden soll. Der Wechsel von Personen- zu Kapitalge sellschaften soll also erleichtert werden, um Personengesellschaften steuerlich zu entlasten. Als Bundessteuerberaterkammer unter stützen wir dieses Vorhaben mit allen Kräften. Und wir zeigen auch konkrete Maßnahmen auf: Bei der Körperschaftsteueroption müssen insbesondere die Probleme beim Sonderbetriebsvermögen beseitigt, die Sperrfristregelungen flexibilisiert und ein steuerneutraler Rück weg in die transparente Besteuerung ermöglicht werden. Auch muss eine Harmonisierung mit der Thesaurierungsbegünstigung herge stellt werden. Zudem muss sie grundlegend vereinfacht werden. Beim Bürokratieabbau gibt es Grund zur Hoffnung! Die BStBK begrüßt die geplante Berichtspflichten-Bremse, die Überprüfung sämtlicher Dokumentationspflichten und das Ziel, mindestens jede vierte nicht zwingend erforderliche Pflicht abzuschaffen. Entschei dend ist jedoch nicht die Zahl gestrichener Vorschriften, sondern die tatsächliche Entlastung in Unternehmen und Kanzleien. Das Once- Only-Prinzip muss verbindlich umgesetzt werden: Daten, die dem Staat bereits vorliegen, dürfen nicht erneut abgefragt werden. Auch vorausgefüllte Steuererklärungen, verbindliche Bearbeitungsfristen und die schnellere Vergabe von Steuernummern können nur dann helfen, wenn sie nicht mit neuen Datenlieferungs- und Nachweis pflichten verbunden werden. Darüber hinaus fehlen weiterhin strukturelle Reformen, etwa eine bessere Verlustverrechnung, einfachere Umstrukturierungen, verlässliche Abschreibungsregeln, eine Reform des Umsatzsteuer verfahrensrechts und eine Stärkung des Maßgeblichkeitsprinzips. Echter Bürokratieabbau beginnt nicht beim Formular, sondern bei einem einfacheren materiellen Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund sind die jüngst vorgelegten Vorschläge zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität kritisch zu beurteilen. Denn sie bauen keine Bürokratie ab. Ihr Hartmut Schwab Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der BStBK Ein Anfang ist gemacht – doch der Standort braucht mehr BStBK-Report August 2026 1
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