Oberbürgermeister Erfurt beauftragt, ämterübergreifende Ursachenanalyse zu Abweichungen zwischen Ausgabeermächtigungen und dem tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen, Vorlage Stadtrat bis 31.03.2027; Zielwerte: Steigerung des Mittelabflusses

Oberbürgermeister Erfurt beauftragt, ämterübergreifende Ursachenanalyse zu Abweichungen zwischen Ausgabeermächtigungen und dem tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen, Vorlage Stadtrat bis 31.03.2027; Zielwerte: Steigerung des Mittelabflusses Beschlussvorlage DA 1.15 LV 1.53 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1720/26 Seite 1 von 4 Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben 26.08.2026 öffentlich Vorberatung Stadtrat 16.09.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag 01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 31.03.2027 eine ämterübergreifende Ursachenanalyse zu den Abweichungen zwischen den Ausgabeermächtigungen und dem tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen schriftlich vorzulegen. Die Analyse umfasst mindestens die Haushaltsjahre 2017 bis 2025. ...

August 14, 2026

Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren, Revisionsstelle gewechselt; Neue Revisionsstelle Balmer-Etienne AG Bern

Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren, Revisionsstelle gewechselt; Neue Revisionsstelle Balmer-Etienne AG Bern Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren Mutation G+M Elektronik AG, Oberbüren G+M Elektronik AG, in Oberbüren, CHE-107.262.346, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 22 vom 03.02.2026, Publ. 1006558286). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Balmer-Etienne AG Bern (CHE-102.704.443), in Bern, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Balmer-Etienne AG (CHE-314.194.024), in Bern, Revisionsstelle.

August 14, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt.

Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt. Drucksache 18 / 324 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 324 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land plante die Baustelleneinrichtung mehrerer Neubaumaßnah­ men unzureichend und nicht rechtzeitig. Dies führte zu vermeidbaren Mehrkosten. Zudem wurden Nebenleistungen von Bauunternehmen und Planungsleistungen für Baustellen doppelt beauftragt und vergütet. 24.1 Ausgangslage Das Land als Bauherr betreibt, vertreten durch seinen Landesbetrieb Vermögen und Bau, mehr als 150 Baustellen für große Baumaßnahmen. Die Anzahl gleich­ zeitiger Baustellen hatte 2017 ihren Höchststand mit 290 und ist seitdem stark rückläufig. Dagegen verdoppelte sich die Summe ihrer Gesamtbaukosten seit 2016 innerhalb von 9 Jahren von rund 2 auf 4 Mrd. € (siehe Abbildung 24-1). Betrachtet man die realen Gesamtbaukosten, also ohne die statistische Baupreis­ steigerung, verbleibt eine Steigerung von 11 %. Die Anzahl neu begonnener Bau­ stellen lag 2024 mit 33 nahezu gleichauf mit 35 fertiggestellten Baustellen. Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 24 – Baustellenplanung bei Baumaßnahmen des Landes (Kapitel 1208) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. ...

August 13, 2026

Rat der Stadt Meppen Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke Meppen festgestellt; Entlastung der Betriebsleitung erteilt

Rat der Stadt Meppen Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke Meppen festgestellt; Entlastung der Betriebsleitung erteilt ELEKTRONISCHES AMTSBLATT FÜR DIE STADT MEPPEN. Jahrgang 2026 Ausgabe in Meppen am 13.08.2026 Nr. 27 Nr. Inhalt Seite A. Satzungen und Verordnungen B. Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne C. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen 78 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Meppen für das Wirtschaftsjahr 2025 150 D. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates ...

August 13, 2026

Rutrag AG in Liquidation, Bütschwil-Ganterschwil; Verzicht auf eingeschränkte Revision ab 01.01.2026

Rutrag AG in Liquidation, Bütschwil-Ganterschwil; Verzicht auf eingeschränkte Revision ab 01.01.2026 Mutation Rutrag AG in Liquidation, Bütschwil-Ganterschwil Mutation Rutrag AG in Liquidation, Bütschwil-Ganterschwil Nachtrag betreffend Verzicht auf Revision zum im SHAB Nr. 1006351547 vom 10.06.2025 publizierten TR-Eintrag Nr. 6068 vom 04.06.2025. Rutrag AG in Liquidation, in Bütschwil-Ganterschwil, CHE-100.114.673, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom 16.07.2026, Publ. 1006708767). Die Gesellschaft verzichtet ab dem Geschäftsjahr, das am 01.01.2026 beginnt, auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hartmann, Ramon, von Nesslau, in Wil SG, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [nicht: in Bütschwil (Bütschwil-Ganterschwil)].

August 13, 2026

EFK schätzt Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe in der Schweiz; Pharmaindustrie fließt bis zu 743 Mio. CHF/Jahr.

EFK schätzt Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe in der Schweiz; Pharmaindustrie fließt bis zu 743 Mio. CHF/Jahr. Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe - Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Mit 9,9 Milliarden Schweizer Franken betragen die Medikamentenkosten 2024 fast ein Viertel der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung. Eine Schätzung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geht davon aus, dass die Pharmaindustrie bis zu 8 % davon (743 Millionen Franken pro Jahr) in Form von Vergünstigungen und anderen geldwerten Vorteilen an Arztpraxen, Apotheken und Spitäler (Leistungserbringer) gewährt. ...

August 13, 2026

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig.

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg verzeichnet schwerwiegende Haushaltsverstöße in Karlsruhe und Stuttgart, teure Ausstattung, Deko, Gästebewirtungen sowie bezuschusste Ausflüge; Krypto-Werte weitgehend wertlos Aufsicht nötig. Drucksache 18 / 312 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 312 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Die Haushaltsführung und das Ausgabengebaren des Landesmedien­ zentrums sind teilweise hoch problematisch. In großem Umfang wird gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen. So wurden ver­ gleichsweise hochpreisige Ausstattungsgegenstände und zahlreiche Deko-Artikel beschafft, großzügig interne sowie Gästebewirtungen fi­ nanziert oder Ausflüge bezuschusst. In vielen Fällen sind der dienst­ liche Zweck und die Notwendigkeit der Ausgaben nicht erkennbar. Der Fuhrpark ist überdimensioniert. Das Landesmedienzentrum hat Krypto­werte erworben, deren dienstlicher Nutzen zweifelhaft ist und die mittlerweile weitgehend wertlos sind. ...

August 10, 2026

Stadt Zerbst/Anhalt hat Bürgschaften außerhalb der Bilanz in Höhe von 3.189.631 € ausgegeben; Außerbilanzige Bürgschaften

Stadt Zerbst/Anhalt hat Bürgschaften außerhalb der Bilanz in Höhe von 3.189.631 € ausgegeben; Außerbilanzige Bürgschaften 04 - Anhang zur EÖB Anhang zur Eröffnungsbilanz der Stadt Zerbst/Anhalt § 47 KomHVO regelt, welche Erläuterungen zur EÖB zu geben sind. Für die Stadt Zerbst/Anhalt sind dabei nur die im Folgenden beschriebenen Aspekte relevant. Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt Entsprechend § 47 Ziffer 1 KomHVO sind Informationen über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu geben. Diese sind in der Bewertungsrichtlinie der Stadt Zerbst/Anhalt beschrieben, die in der Anlage entsprechende Informationen gibt. ...

August 8, 2026

Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015

Stadtkasse erstellt Eröffnungsbilanz 01.01.2015; Doppik-Einführung beginnt 2015 03 - Anlagen zur EÖB Anlagen Gemäß § 53 Absatz 8 KomHVO i.V.m. § 49 KomHVO sind der Eröffnungsbilanz die Übersichten über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten als Anlage beizufügen. Anlagenübersicht Die Anlagenübersicht weist die in der Anlagenbuchhaltung geführten Anschaffungs- und Herstellungskosten und die vor dem Stichtag im System gebuchten Abschreibungen (historische AfA) aus. Daraus ergibt sich die Restbuchwerte, welche zum 31.12.2014 ermittelt wurden und in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 übertragen wurden. Dabei ist erkennbar, dass nur beim immateriellen und beim beweglichen Anlagevermögen historische AfA-Beträge ausgewiesen sind. Das erklärt sich durch die unterschiedlichen Herangehensweisen zur Ermittlung der Restbuchwerte. Seit 2006 wurden Inventuren zum immateriellen und beweglichen Anlagevermögen durchgeführt und daraus die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf den Zeitpunkt der Anschaffung abgeleitet. Diese wurden seitdem in der Anlagenbuchhaltung geführt und bezogen auf das Anschaffungsdatum abgeschrieben. Alle anderen Vermögenswerte wurden nach der von der Uelzener Beratungsgesellschaft durchgeführten Begleitung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (ab 2010) nach deren Beratung und Schulung auf den Stichtag 01.01.2015 bewertet. Das bedeutet, dass der nach Abzug der Abschreibungen ermittelte Restbuchwert auf den 01.01.2015 erfasst wurde. Die fortführende Abschreibung beginnt damit ab 01.01.2015. Daher weisen diese Vermögensbereiche keine historische Afa aus. ...

August 8, 2026

PwC prüft Jahresabschluss 2025 der BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale); Auftrag durch Aufsichtsrat am 29. Oktober 2025.

PwC prüft Jahresabschluss 2025 der BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale); Auftrag durch Aufsichtsrat am 29. Oktober 2025. DEE00169917.1.2_b Rapid Bericht BFG-Bernburger Freizeit GmbH Bernburg (Saale) Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom Januar bis zum 31. Dezember 2025 Auftrag: DEE00169917.1.2 PwC 3 DEE00169917.1.2 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis …………………………………………………………………………………………………. 5 A. Prüfungsauftrag……………………………………………………………………………………………………. 7 I. Prüfungsauftrag …………………………………………………………………………………………… 7 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ……………………………………………………………………… 7 B. Grundsätzliche Feststellungen ………………………………………………………………………………… 8 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ……………………………… 8 II. Wesentliche Geschäftsvorfälle …………………………………………………………………………. 9 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ……………………………………………………………… 9 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ……………………………………………………………….. 14 I. Gegenstand der Prüfung ………………………………………………………………………………. 14 II. Art und Umfang der Prüfung …………………………………………………………………………. 14 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ……………………………………………………………………… 17 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ………………………………………………………. 17 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen………………………………………….. 17 2. Jahresabschluss …………………………………………………………………………………… 17 3. Lagebericht ………………………………………………………………………………………… 17 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses …………………………………………………………….. 17 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage …………………………. 19 1. Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur …………………………………………….. 19 2. Analyse des Cashflows ………………………………………………………………………….. 21 3. Analyse der Ertragslage ………………………………………………………………………… 22 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG …………………………………………………………………………… 23 F. Schlussbemerkung ………………………………………………………………………………………………. 25 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) ...

August 6, 2026