Justiz NRW Einführung elektronischer Aktenführung in Hinterlegungssachen Nordrhein-Westfalen; breiter landesweiter Rollout 2026

Justiz NRW Einführung elektronischer Aktenführung in Hinterlegungssachen Nordrhein-Westfalen; breiter landesweiter Rollout 2026 Microsoft Word - 1.5 Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 9 vom 1. Mai 2026 184 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Elektronische Aktenführung bei den Gerichten in Hinterlegungssachen im Land Nord- rhein-Westfalen………………………………………………………………………………….. 184 Elektronische Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Ge- setz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Land Nordrhein-Westfalen…. ...

May 1, 2026

Justizministerium NRW ändert E-Akte bei Hinterlegungssachen im Land Nordrhein-Westfalen; Tabelle neu gefasst für Hinterlegungssachen

Justizministerium NRW ändert E-Akte bei Hinterlegungssachen im Land Nordrhein-Westfalen; Tabelle neu gefasst für Hinterlegungssachen Microsoft Word - 1.5 Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 9 vom 1. Mai 2026 184 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Elektronische Aktenführung bei den Gerichten in Hinterlegungssachen im Land Nord- rhein-Westfalen………………………………………………………………………………….. 184 Elektronische Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten nach dem Ge- setz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Land Nordrhein-Westfalen…. ...

May 1, 2026

BUJ Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages; Öffnung von GmbH-Anteilen und Umwandlungen gefordert.

BUJ Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages; Öffnung von GmbH-Anteilen und Umwandlungen gefordert. Ausschussdrucksache 21(6)81e Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument Schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Jan Christoph Pfeffer Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung ...

May 1, 2026

Bundesnotarkammer begrüßt Ausweitung notarieller Online-Verfahren in Deutschland; Unternehmensgründungen in 24 Stunden

Bundesnotarkammer begrüßt Ausweitung notarieller Online-Verfahren in Deutschland; Unternehmensgründungen in 24 Stunden Ausschussdrucksache 21(6)81c Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument Schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Markus Sikora Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung ...

May 1, 2026

Bundesregierung Gesetzentwurf zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren, Digitalisierung des Führungszeugnisses, Deutschland im Bundestag; Digitales Führungszeugnis meist am Antragstag abrufbar.

Bundesregierung Gesetzentwurf zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren, Digitalisierung des Führungszeugnisses, Deutschland im Bundestag; Digitales Führungszeugnis meist am Antragstag abrufbar. Ausschussdrucksache 21(6)81d Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument Schriftliche Stellungnahme der Sachverständigen Verena Kaiser Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung ...

May 1, 2026

Baronchelli Patrick veranlagt KGSt 2025 und DBSt 2025 in Diepoldsau; Zahlung innert 30 Tagen an Finanzverwaltung Diepoldsau

Baronchelli Patrick veranlagt KGSt 2025 und DBSt 2025 in Diepoldsau; Zahlung innert 30 Tagen an Finanzverwaltung Diepoldsau Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen Veröffentlichung von Steuerveranlagungsverfügungen (Art. 26 Abs. 1 VRP, Art. 79 Abs. 2 StV bzw. Art. 116 Abs. 2 DBG) Der Steuerpflichtige, Baronchelli Patrick, geb. 21.12.1975, von Italien, früher wohnhaft gewesen Föhrenstrasse 3, 9444 Diepoldsau, jetzt Unbekannter Aufenthalt, wird aufgrund von Art. 176 StG und Art. 130 Abs. 1 DBG für folgende Steuern veranlagt: - Kantons- und Gemeindesteuer (KGSt) 2025 - Direkte Bundessteuer (DBSt) 2025 Die Verfügungen (inkl. Rechtsmittelbelehrungen) sind aus der Beilage ersichtlich. Die detaillierten Veranlagungsberechnungen inkl. allfälliger Steuerausscheidungen liegen zuhanden des Steuerpflichtigen beim Steueramt Diepoldsau zur Einsichtnahme auf. Die Beträge für die Kantons- und Gemeindesteuer 2025 und für die Direkte Bundessteuer 2025 sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Veranlagungsverfügungen zu überweisen an: Finanzverwaltung Diepoldsau, IBAN CH02 0900 0000 9000 9444 1 Diepoldsau, 30.04.2026 Gemeindesteueramt Diepoldsau

May 1, 2026

Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Parkverbot auf Grundstück Nr. 133, St.Gallerstrasse 2, Gossau SG; Widerhandlung mit Busse bis CHF 500.

Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Parkverbot auf Grundstück Nr. 133, St.Gallerstrasse 2, Gossau SG; Widerhandlung mit Busse bis CHF 500. Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Das Kreisgericht St.Gallen hat mit Entscheid vom 25. März 2026 gestützt auf Art. 258 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung betreffend das Grundstück Nr. 133, Grundbuch Gossau SG Gemeinde Gossau SG, St. Gallerstrasse 2, 9200 Gossau, wird wie folgt ein gerichtliches Parkverbot gemäss entsprechender Signaltafel und mit folgendem Zusatztext erlassen: Eine Signaltafel gemäss Situationsskizze mit: Signal Nr. 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusatztext “Privat” und “Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 133, St. Gallerstrasse 2, Gossau, verboten. Widerhandlung wird auf Antrag mit Busse bis CHF 500 bestraft. Berechtigt sind Kunden der Geschäfte St. Gallerstrasse 2 und 4 für die Zeit ihres Einkaufs auf den dafür markierten Parkfeldern. St.Gallen, 25. März 2026 Kreisgericht St.Gallen” Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation im kantonalen Amtsblatt und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht St.Gallen, Bohl 1, Postfach, 9004 St.Gallen, Einsprache zu erheben. Die Gerichtsferien gelten nicht. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Gegenüber der Einsprecherin oder dem Einsprecher ist das Verbot gegebenenfalls auf dem Klageweg durchzusetzen. 9004 St. Gallen, 29. April 2026

May 1, 2026

Swiss Equestrian recrute Collaboratrice registre des chevaux et administration (60–80%) à Berne; poste central: gestion passeports et résultats

Swiss Equestrian recrute Collaboratrice registre des chevaux et administration (60–80%) à Berne; poste central: gestion passeports et résultats Swiss Equestrian recrute : Collaboratrice registre des chevaux et administration (60–80%) Parmi les 10 plus grandes fédérations sportives de Suisse, Swiss Equestrian incarne une organisation moderne, efficace et tournée vers l’avenir. Nous nous engageons activement en faveur du patrimoine culturel qu’est le cheval, de l’art de vivre du sport équestre et de l’accompagnement de nos membres. ...

May 1, 2026

Berliner Senat in Berlin nimmt Aufgabenkatalog zur Kenntnis; 2.200 statt 4.500 Aufgaben

Berliner Senat in Berlin nimmt Aufgabenkatalog zur Kenntnis; 2.200 statt 4.500 Aufgaben Senat nimmt Aufgabenkatalog zur Kenntnis | Fachinformation Der Senat hat am 28. April 2026 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den Aufgabenkatalog für die Berliner Verwaltung zur Kenntnis genommen. Der Katalog ist Teil der im vergangenen Jahr vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Verwaltungsreform und beinhaltet sämtliche Aufgaben, mit denen sich die Berliner Verwaltung befasst. Damit liegt nun ein Steuerungsinstrument vor, das einen kompletten Überblick zum Verwaltungshandeln liefert.Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Der Aufgabenkatalog ist ein bundesweit einmaliges Instrument zur Steuerung der Verwaltung. Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es eine solche Auflistung sämtlicher Aufgaben, mit der sich die einzelnen Behörden jeden Tag befassen. Wir haben in den vergangenen Monaten die Aufgaben im Land Berlin systematisch erfasst und strukturiert, sodass der Katalog statt 4.500 nun noch 2.200 Aufgaben umfasst. Der Senatsbeschluss zum Aufgabenkatalog ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin.“Die Arbeit am Aufgabenkatalog hatte im Juli 2024 begonnen. Ursprünglich wurden etwa 4.500 Aufgaben in der Berliner Verwaltung identifiziert – darunter waren jedoch beispielsweise viele Tätigkeiten, die an verschiedenen Stellen doppelt aufgenommen wurden. Der nun vorliegende Katalog umfasst nach abgeschlossener „Inventur“ nunmehr noch knapp 2.200 Aufgaben.Der Aufgabenkatalog wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Im Anschluss daran wird der Senat den Aufgabenkatalog endgültig beschließen. Der Katalog wird formell als Rechtsverordnung erlassen und muss dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt werden. Im Anschluss daran soll die Rechtsverordnung beziehungsweise der Aufgabenkatalog auch in eine öffentlich zugängliche digitale Datenbank überführt werden. ...

May 1, 2026

M. gegen Stadt Tübingen Normenkontrollantrag gegen Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim; Mängel der Internetbekanntmachung

M. gegen Stadt Tübingen Normenkontrollantrag gegen Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim; Mängel der Internetbekanntmachung 2s2228.25 / 18.06.2026 / M. gegen Stadt Tübingen wegen Gültigkeit der Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen vom 21.11.2024 i.d.F. der Änderungssatzung vom 26.06.2025 Datum: 18.06.2026 Uhrzeit: 10:45 M. gegen Stadt Tübingen wegen Gültigkeit der Hebesatzsatzung Grundsteuer A und B der Stadt Tübingen vom 21.11.2024 i.d.F. der Änderungssatzung vom 26.06.2025 Aktenzeichen: 2 S 2228 ...

April 30, 2026