Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; prüft Aufhebung der sektoralen Bebauungspläne 1632–1635 in Vegesack, Bremen Wohnbau ohne Planaufstellung möglich durch Bauturbo 2025

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; prüft Aufhebung der sektoralen Bebauungspläne 1632–1635 in Vegesack, Bremen Wohnbau ohne Planaufstellung möglich durch Bauturbo 2025 Briefkopf mit Kommunikationsanschlüsen der Poststelle Seite 1 von 2 - Dienstgebäude Eingang Bus / Straßenbahn Poststelle: Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Haltestellen T (0421) 361 18666 28757 Bremen 28757 Bremen Gustav-Heinemann- E-Mail office@bau.bremen.de Zugang auch über Bürgerhaus Tiefgarage „Sedanplatz“ Internet: https://bau.bremen.de Die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bau.bremen.de/info/dsgvo-kontakt Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel: (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung 1 Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Gerhard-Rohlfs-Str. 62 • 28757 Bremen Ortsamt Vegesack Gerhard-Rohlfs-Straße 62 28757 Bremen Stadtgemeinde Bremen Auskunft erteilt Dienstgebäude: Gerhard-Rohlfs-Str. 62 Zimmer V 1.56 Tel. +49 421 361 E-Mail: Datum und Zeichen Ihres Schreibens 19.05.2026 Mein Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Bremen, 09.06.2026 Anfrage des Beirats Vegesack vom 19.05.2026 Sektorale Bebauungspläne 1632, 1633 und 1635 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ortsamtsleiter Sgolik, die von Ihnen gestellten Fragen, die ich der Klarheit halber wiederhole, möchte ich wie folgt beant- worten: ...

August 12, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hebt Bekanntmachungen im Freistaat Bayern auf; Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. August 2026.

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hebt Bekanntmachungen im Freistaat Bayern auf; Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. August 2026. Aufhebung von Bekanntmachungen Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 328 12. August 2026 2242-WK, 2212-WK, 2210.4.1-WK, 2230.2-WK, 2038.3.4-WK, 631-WK, 2210.1.1.3.0-WK, 2030.2.3-WK, 2251-WK Aufhebung von Bekanntmachungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 28. Juli 2026, Az. L.6-V0623.4.0/1 1. Es werden folgende Bekanntmachungen aufgehoben: 1.1 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Grundsätze für die Inventarisation der Kunst- und Geschichtsdenkmäler Bayerns vom 6. September 1990 (KWMBl. I S. 324), 1.2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Allgemeine Genehmigung zur Führung von Ingenieurgraden von Hochschulen in den Republiken Polen und Rumänien sowie der Slovakischen Republik und der Tschechischen Republik vom 12. September 1995 (KWMBl. I S. 426), 1.3 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Bestimmungen über die Ausschreibung von Professuren in Fachhochschulstudiengängen vom 10. August 1999 (KWMBl. I S. 292), 1.4 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes vom 12. September 1999 (KWMBl. I S. 336), die durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (KWMBl. I 2002 S. 33) geändert worden ist, 1.5 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Bestimmung von Ausbildungseinrichtungen für die berufspraktische Ausbildung von Bibliothekssekretäranwärtern (Bibliotheksausbildungseinrichtungen mittlerer Dienst - Biblausb/mD) vom 24. Oktober 2003 (KWMBl. I. S. 510), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Juli 2010 (KWMBl. S. 259) geändert worden ist, 1.6 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung vom 6. Dezember 2004 (KWMBl. I S. 492), 1.7 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Programm zur Förderung der Auftragsforschung an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern (Bonusprogramm Fachhochschulen) vom 17. Juli 2007 (KWMBl. I S. 306), 1.8 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für das weiterbildende Studium vom 18. Juli 2007 (KWMBl. I S. 297), 1.9 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Bereich Wissenschaft und Kunst (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien – Wissenschaft und Kunst) vom 25. Februar 2014 (KWMBl. S. 39), ...

August 12, 2026

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro. Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 NE 26.773 Sachgebietsschlüssel: 492 Rechtsquellen: § 47 Abs. 6 VwGO; Art. 2 Abs. 2 BayLadSchlG; § 2 der Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und in Nächten in 2026 (Ladenöffnungsverordnung 2026 – LadÖffVO 2026) der Stadt Nürnberg Hauptpunkte: Normenkontrollverfahren; Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung; Öffnung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in den allgemeinen Ladenschlusszeiten; Einschränkung der Öffnungszeiten wegen Störung der Sonn- und Feiertagsruhe; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; legitimes Ziel und Geeignetheit einer Verordnung zur Einschränkung der Öffnungszeiten; Folgenabwägung ...

August 12, 2026

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge.

Land Baden-Württemberg zahlt jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende in Baden-Württemberg; Bagatellgrenze spart rund 25% der Anträge. Drucksache 18 / 319 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 319 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 10.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land zahlt seit 2020 auf Antrag jährlich rund 9,4 Mio. € an rund 1.900 körperschaftliche Waldbesitzende zum Ausgleich der Mehrbelas­ tungen, die sich bei der Bewirtschaftung des Körperschaftswalds aus der besonderen Allgemeinwohlverpflichtung ergeben. Durch Einfüh­ rung einer Bagatellgrenze könnten jährlich rund 25 % der Antrags­ vorgänge und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen. Weiter kann durch ein vereinfachtes, antragsfreies und automatisiertes Verwaltungsverfahren der Mehrbelastungsausgleich künftig effizienter abgewickelt werden. 19.1 Ausgangslage 19.1.1 Körperschaftswald in Baden-Württemberg Das Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG) unterscheidet drei Waldei­ gentumsarten: Staatswald, Körperschaftswald sowie Privatwald. Rund 38 % der Landesfläche ist Wald. Davon entfallen rund 40 % auf die Waldeigentumsart Kör­ perschaftswald. Der Anteil des Privatwaldes liegt bei rund 36 % und der Staats­ waldanteil bei rund 24 %. Körperschaftswald ist in § 3 Absatz 2 LWaldG definiert als „Wald im Allein­ eigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden sowie sonsti­ Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 19 – Weniger Papier, mehr Wald: ...

August 12, 2026

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Während der Auflagefrist vom 10. August bis 24. August 2026 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Grundeigentümer electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauvorhaben Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten Baugrundstück Parz. Nr. 1116, Tiefrietstrasse 18 Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

August 6, 2026

Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes in Deutschland; Dynamisierung ausgesetzt, Heizkostenkomponente halbiert

Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes in Deutschland; Dynamisierung ausgesetzt, Heizkostenkomponente halbiert BFW Newsroom - Wohngeldnovelle- aktueller Stand Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Nun folgen die parlamentarischen Beratungen. Nach derzeitigem Stand sollen die Neuregelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Entwurf enthält zahlreiche Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung, sieht zugleich jedoch deutliche Leistungskürzungen vor. Genau hier setzt die Kritik des BFW an. ...

August 3, 2026

Bundesregierung beschließt Anfang Juli 2026 den Entwurf zur Vereinfachung des Wohngeldgesetzes in Deutschland; Dynamisierung ausgesetzt, Heizkostenkomponente halbiert

Bundesregierung beschließt Anfang Juli 2026 den Entwurf zur Vereinfachung des Wohngeldgesetzes in Deutschland; Dynamisierung ausgesetzt, Heizkostenkomponente halbiert BFW Newsroom - Wohngeldnovelle- aktueller Stand Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Nun folgen die parlamentarischen Beratungen. Nach derzeitigem Stand sollen die Neuregelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Entwurf enthält zahlreiche Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung, sieht zugleich jedoch deutliche Leistungskürzungen vor. Genau hier setzt die Kritik des BFW an. ...

August 3, 2026

AfD fordert Programm zur Drohnenabwehr am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt; Binnen Jahresfrist Gesetzentwurf zu Drohnen-Einsatzbefugnissen

AfD fordert Programm zur Drohnenabwehr am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt; Binnen Jahresfrist Gesetzentwurf zu Drohnen-Einsatzbefugnissen Deutscher Bundestag - AfD fordert Programm zur Drohnenabwehr AfD fordert Programm zur Drohnenabwehr AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein spezialisiertes Drohnenabwehr-Testzentrums eingerichtet werden. In einem Antrag ( 21 7243 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) fordert sie die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Programm mit klaren Zuständigkeiten zur Drohnenabwehr vorzulegen, das die nationale Einsatz- und Entscheidungsfähigkeit in allen Lagen sicherstellt und „nicht durch zusätzliche europäische Koordinierungsebenen verzögert wird.“ Zudem soll die Bundesregierung binnen Jahresfrist einen Gesetzentwurf vorlegen, der für die Drohnenabwehr Einsatzbefugnisse regelt, Verantwortlichkeiten festlegt und schnelle Reaktionen ohne Kompetenzüberschneidungen ermöglicht. ...

July 31, 2026

Stadt Plauen Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG); mehrere Adressaten betroffen

Stadt Plauen Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG); mehrere Adressaten betroffen Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) / Stadt Plauen 2026 Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) (Dokument 13.22.10 Adresse: mehrere Adressaten (Dokument 13.22.10

July 31, 2026

Bezirksamt Wandsbek UVG-Anspruch Jolina Böhmer Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang

Bezirksamt Wandsbek UVG-Anspruch Jolina Böhmer Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang Böhmer, Luchino - Aktenzeichen W/UV-A/Böhm13761763 - hamburg.de Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Jolina Böhmer Anspruchsübergang nach § 7 UVG Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. ...

July 31, 2026