Rafael Nunes Miranda da Silva Vermittlungsfähigkeit verneint 9008 St. Gallen, Rabenstrasse 4; ab 1. Dezember 2025

Rafael Nunes Miranda da Silva Vermittlungsfähigkeit verneint 9008 St. Gallen, Rabenstrasse 4; ab 1. Dezember 2025 Verfügung Vermittlungsfähigkeit Die kantonale Amtsstelle hat am 13. Januar 2026 gestützt auf Art. 11 und Art. 15 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) betreffend Rafael Nunes Miranda da Silva zuletzt wohnhaft gewesen in 9008 St. Gallen, Rabenstrasse 4 nunmehr unbekannten Aufenthaltes, verfügt: Die Vermittlungsfähigkeit wird ab 1. Dezember 2025 verneint. Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Veröffentlichung bei der kantonalen Amtsstelle, Einsprachen, Scan Center, Postfach 2, 9001 St.Gallen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss ein Rechtsbegehren (Antrag) und eine Begründung enthalten, in deutscher Sprache abgefasst sein sowie die Unterschrift der Einsprache führenden Person oder ihres Rechtsbeistandes tragen. Die 30-tägige Frist steht jeweils still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August, und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.

April 30, 2026

Ramus, Marcin und Sylwia Barbara öffentliche Zustellung der ESt-Akte 2022–2024 Finanzamt Grimma; Zwei Wochen Abholfrist nach Veröffentlichung

Ramus, Marcin und Sylwia Barbara öffentliche Zustellung der ESt-Akte 2022–2024 Finanzamt Grimma; Zwei Wochen Abholfrist nach Veröffentlichung 3238_OEZ_2026-024 Finanzamt Grimma Datum 3238/ÖZ/2026/24 30.04.2026 Geschäftszeichen Öffentliche Zustellung Name, Vorname Ramus, Marcin und Sylwia Barbara letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz An der Schmiede 11, 04654 Frohburh Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind mehrere Verwaltungsakte zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ESt 2022 vom 29.04.2026 ESt 2023 vom 29.04.2026 ESt 2024 vom 29.04.2026 Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03437 - 940 2871 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen. Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)

April 30, 2026

Der Sondernutzungsplan erstellt nachhaltige Wohnüberbauung mit zwei Baukörpern im Plangebiet; Rekurse abgewiesen

Der Sondernutzungsplan erstellt nachhaltige Wohnüberbauung mit zwei Baukörpern im Plangebiet; Rekurse abgewiesen 23-7983, 23-7988, 23-8034, 23-8035 | 30.04.2026 | BUDE 2026 Nr. 015 BUDE 2026 Nr. 015 Planungsrecht, Art. 25 und 36 PBG; Art. 32 f. und Art. 48 Abs. 2 StrG; Art. 5 Bst. a EntG. Mit dem Sondernutzungsplan soll die Erstellung einer nachhaltigen Wohnüberbauung mit zwei Baukörpern bezweckt werden. Weiter soll er dabei eine hohe städtebauliche, architektonische und freiräumliche Qualität sowie die Abstimmung der neuen Überbauung auf die bestehende Siedlung und das geschützte Ortsbild sowie das bauliche Erscheinungsbild sichern. Mit dem Plan sollen sodann auch die zweckmässige Erschliessung des Plangebiets und die Parkierung geregelt werden. Die Überprüfung im Rekursverfahren ergibt, dass der Sondernutzungsplan keine unzulässige materielle Zonenplanänderung bewirkt und die sonderbaurechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um im vorgesehenen Mass von der planerischen Grundordnung abzuweichen. Auch erweisen sich die Teilstrassenpläne und die damit zusammenhängenden Eingriffe in die privaten Rechte der Nachbarn als rechtmässig. Abweisung der Rekurse. ...

April 30, 2026

Rekurs der Rekurrenten gegen Teilstrassenplan am Fluss X.____; Beiden Entscheide gleichzeitig anfechtbar.

Rekurs der Rekurrenten gegen Teilstrassenplan am Fluss X.____; Beiden Entscheide gleichzeitig anfechtbar. 25-1771 | 30.04.2026 | BUDE 2025 Nr. 080 BUDE 2025 Nr. 080 Planungsrecht, Strassenrecht, Art. 25a RPG, Art. 132 PBG, Art. Art. 7, 12 Abs. 1, 41 Abs. 1, 43, 45 Abs. 3, 46 StrG, Art. 31 WBG. Angefochten ist ein Teilstrassenplan, welcher im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Flusses X.____ (insbesondere Sohlenverbreiterung) erarbeitet worden ist. Die im Rahmen des Teilstrassenplans vorgesehenen Massnahmen am Uferweg entlang des Flusses X.___ umfassen unter anderem die Verlegung des Fuss- und Radwegs landeinwärts. Zwischen dem Wasserbauprojekt Sanierung des Flusses X.____ und dem Teilstrassenplan besteht unbestritten ein enger sachlicher Zusammenhang und damit ein Koordinationsbedarf (Erw. 3.7). Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten auf erstinstanzlicher Ebene ist eine zeitlich gestaffelte Eröffnung der Einspracheentscheide (Wasserbauprojekt und Teilstrassenplan) nicht nur systemimmanent, sondern koordinationsrechtlich auch nicht zu beanstanden. Eine Pflicht zur gleichzeitigen Eröffnung der Einspracheentscheide lässt sich demgegenüber – entgegen der Vorbringen der Rekurrenten – weder aus dem WBG noch aus Art. 25a RPG ableiten. Hinzu kommt, dass der Einspracheentscheid des Departementes betreffend das kantonale Wasserbauprojekt und der Rekursentscheid des Departementes in Sachen Teilstrassenplan vorliegend nun auf Departementsstufe zeitlich koordiniert, d.h. gleichzeitig, eröffnet werden. Die beiden Entscheide können somit (allenfalls) gleichzeitig beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Koordinationsprinzip ist damit in formeller Hinsicht nicht verletzt (Erw. 3.8). Auch in materieller Hinsicht liegt keine Verletzung des Koordinationsgrundsatzes vor (Erw. 3.8.2). Abweisung des Rekurses. BUDE 2025 Nr. 80 finden Sie im angehängten PDF-Dokument.

April 30, 2026

Stadt Meppen Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes in Klein Stavern

Stadt Meppen Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes in Klein Stavern Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zur Anhörung im Flurbereinigungsverfahren Klein Stavern | Stadt Meppen Jobs & KarriereArbeitgeber Stadt MeppenPraktikum bei der Stadt MeppenAusbildung bei der Stadt MeppenStellenangeboteBundesfreiwilligendienst Praktikum bei der Stadt Meppen Ausbildung bei der Stadt Meppen Unsere StadtIhr BürgermeisterStellvertretungBürgersprechstundeDie AufgabenDie Wahl des BürgermeistersBeauftragter für Menschen mit BehinderungenRad- und FußverkehrsbeauftragteMeppen bewegt: Die MobilitätsoffensiveBrückenprojekteFahr.Rad.Haus.AktuellesStadtradelnFahrradtourismusStadtverwaltungKontakt und ÖffnungszeitenBankverbindungenIhr AnliegenFormulareMitarbeiter*innenDatenschutzEDV - SupportInterne Meldestelle (HinSchG)FinanzenGleichstellungsbeauftragteAktuellesBeruf und FamilieGesundheit und SexualitätGewalt gegen FrauenSchutzmeile Häusliche GewaltDie StandortePolitik und GesellschaftMigration und IntegrationStadtwerke MeppenUnsere Innenstadt - CitymanagementWebcamAktuellesPressemitteilungenBekanntmachungen ...

April 30, 2026

Sachsens Staatsregierung beschloss auf Klausurtagung in Sachsen Modernisierung der Verwaltung, Entlastung der Kommunen und Doppelhaushalt 2027 2028; Durchbruch zu schlankem, effizientem Staat

Sachsens Staatsregierung beschloss auf Klausurtagung in Sachsen Modernisierung der Verwaltung, Entlastung der Kommunen und Doppelhaushalt 2027 2028; Durchbruch zu schlankem, effizientem Staat Mut zu echten Reformen – Kurs der Vernunft greift - 29.04.2026 - CDU Kreisverband Dresden Mut zu echten Reformen – Kurs der Vernunft greift Sachsens Staatsregierung hat bei ihrer Klausurtagung weitreichende Beschlüsse zur Modernisierung der Verwaltung, zur Entlastung der Kommunen und für den kommenden Doppelhaushalt 2027 2028 gefasst. Die CDU-Fraktion sieht darin einen entscheidenden Durchbruch hin zu einem modernen Staat, der Bürgern und Wirtschaft effizient, verlässlich und mit hoher Servicequalität dient.Mit unseren Eckwerten vom März haben wir gefordert, die strukturellen Probleme endlich anzupacken, statt uns mit Einmaleffekten über die Zeit zu retten. Die Klausurergebnisse zeigen: Dieser Kurs der Vernunft greift. Wer immer noch glaubt, wir könnten unseren Wohlstand allein durch immer höhere Ausgaben sichern, der irrt. Unsere Forderung nach einem Stellenabbau bis 2040 ist eine demografische Notwendigkeit, der wir uns jetzt stellen. Wir verschlanken Verwaltungsstrukturen, sparen dadurch Personal ein und reduzieren bürokratische Lasten. Unser Ziel ist ein schlanker Staat, der neue Technologien nutzt, sich auf Kernaufgaben konzentriert und Freiräume zum Gestalten schafft, getreu dem Prinzip: ‚Personal und Mitteleinsatz folgen der Aufgabe‘.Die partnerschaftliche Unterstützung unserer Städte und Gemeinden war ein Kernpunkt unserer Fraktionsbeschlüsse. Mit dem Kommunalfreiheitsgesetz leiten wir den Paradigmenwechsel ein und geben Bürgermeistern und Landräten die Freiheit, eigenverantwortlicher handeln zu können. Wer vor Ort Verantwortung trägt, braucht Vertrauen und Beinfreiheit statt immer neuer Vorschriften. Dass wir neue Kreditmittel direkt für die kommunale Familie planen, zeigt: Wir stehen eng an der Seite der Landkreise, Städte und Gemeinden und nehmen ihre Belange ernst. ...

April 30, 2026

VACAD e. V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben in Deutschland

VACAD e. V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben in Deutschland Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Verband der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (VACAD) e… Praxisgerechte Auslegung der europäischen und deutschen Regularien zur Luftsicherheit und Umsetzung des Unionszollkodex in Deutschland. Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Verband der Air Cargo Abfertiger Deutschlands (VACAD) e. V. (R000677)am 03.11.2025 ...

April 30, 2026

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Anhörung zum Gesetzentwurf zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, Berlin Paul-Löbe-Haus Saal 2.600; live im Parlamentsfernsehen

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Anhörung zum Gesetzentwurf zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, Berlin Paul-Löbe-Haus Saal 2.600; live im Parlamentsfernsehen Tagesordnung der 36. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Wahlperiode Seite 1 von 1 PA6-53100-0008-0036-0028 Mitteilung Berlin, den 28. April 2026 Die 36. Sitzung – öffentlich – des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz findet statt am Montag, dem 4. Mai 2026, 14:00 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600 Sekretariat Telefon: +49 30 227-32430 E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de Sitzungssaal Telefon: +49 30 227-30303 ...

April 29, 2026

Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Öffentliche Anhörung zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600; live-Übertragung Mediathek am Folgetag abrufbar

Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Öffentliche Anhörung zur Ausweitung notarieller Online-Verfahren Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600; live-Übertragung Mediathek am Folgetag abrufbar Deutscher Bundestag - Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren Zeit:Montag, 4. Mai 2026,14.00 UhrOrt:Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600 Gesetzentwurf der BundesregierungEntwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher BenachteiligungBT-Drucksache21 ...

April 29, 2026

Stadt Cottbus/Chóśebuz erlässt Verwaltungsgebührensatzung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes in Cottbus

Stadt Cottbus/Chóśebuz erlässt Verwaltungsgebührensatzung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes in Cottbus Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes - Stadt Cottbus/Chóśebuz Inhaltsverzeichnis § 1 Gebührentarif § 2 Gebührenbemessung § 3 Auslagen § 4 Gebühren- und Auslagenschuld § 5 Fälligkeit der Gebühren und Auslagen § 6 Inkrafttreten Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden. Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden. Mehr Informationen

April 29, 2026