Bezirksvertretung Innenstadt beschließt Teileinziehung Lochnerstraße Köln-Neustadt/Süd; Sofortige Vollziehung schützt Schulweg ab Schuljahr 2026/27

Bezirksvertretung Innenstadt beschließt Teileinziehung Lochnerstraße Köln-Neustadt/Süd; Sofortige Vollziehung schützt Schulweg ab Schuljahr 2026/27 Teileinziehung der Schulstraße Lochnerstraße in Köln-Neustadt/Süd Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2026 Schulstraße am Standort Lochnerstraße in Köln-Neustadt/Süd hier: Bekanntmachung der Teileinziehung Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 beschlossen, die Widmung der Lochnerstraße (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3417/65) folgendermaßen zu beschränken: Die Widmung wird montags bis freitags außerhalb der Schulferien NRW in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr sowie in der Zeit von 14.45 Uhr bis 16.15 Uhr auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Die Teileinziehung erfolgt gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles. Eine Karte beziehungsweise ein Plan, aus dem die Lage der betroffenen Fläche ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Diese Teileinziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Für die vorstehende Teileinziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungs- gerichtsordnung die sofortige Vollziehung angeordnet. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die temporäre Sperrung unmittelbar zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 angeordnet werden kann. Denn die Teileinziehung dient dazu, dass Schulkinder in einem geschützten Umfeld erlernen können, den Schulweg selbständig oder teilweise selbständig zu beschreiten. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass insbesondere die Schulneulinge, die Anfang September 2026 in ihr Schulleben starten, von Beginn an von dem geschützten Schulweg profitieren können. Gerade die jüngsten Schulkinder werden von dieser Selbstwirksamkeitserfahren profitieren, ohne durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs mit Unsicherheiten in Hinblick auf die Ausgestaltung ihres Schulwegs konfrontiert zu werden. Die Erhebung einer Klage gegen die Teileinziehung hat infolgedessen keine aufschiebende Wirkung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungs- gericht Köln, in Köln, eingelegt werden. Der Oberbürgermeister Im Auftrag gez. Claudia Mohr, Amtsleiterin ...

July 31, 2026

Bezirksvertretung Mülheim beschränkt Widmung der Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße in Köln-Mülheim; sofortige Vollziehung angeordnet

Bezirksvertretung Mülheim beschränkt Widmung der Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße in Köln-Mülheim; sofortige Vollziehung angeordnet Teileinziehung der Schulstraßen Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße in Köln-Mülheim Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2026 Teileinziehung der Straßen − Horststraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 924) − Laufenbergstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 499 und 686) − Hardenbergstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 685) in Köln-Mülheim Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 22.06.2026 beschlossen, die Widmung der Horststraße, Laufenbergstraße und Hardenbergstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstücke 499, 685, 686, 924) folgendermaßen zu beschränken: Die Widmung wird montags bis freitags außerhalb der Schulferien NRW in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr sowie in der Zeit von 14.45 Uhr bis 16.15 Uhr auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Die Teileinziehung erfolgt gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles. Eine Karte beziehungsweise ein Plan, aus dem die Lage der einzuziehenden Flächen ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Diese Teileinziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Für die vorstehende Teileinziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungs- gerichtsordnung die sofortige Vollziehung angeordnet. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die temporäre Sperrung unmittelbar zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 angeordnet werden kann. Denn die Teileinziehung dient dazu, dass Schulkinder in einem geschützten Umfeld erlernen können, den Schulweg selbständig oder teilweise selbständig zu beschreiten. Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass insbesondere die Schulneulinge, die Anfang September 2026 in ihr Schulleben starten, von Beginn an von dem geschützten Schulweg profitieren können. Gerade die jüngsten Schulkinder werden von dieser Selbstwirksamkeitserfahren profitieren, ohne durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs mit Unsicherheiten in Hinblick auf die Ausgestaltung ihres Schulwegs konfrontiert zu werden. Die Erhebung einer Klage gegen die Teileinziehung hat infolgedessen keine aufschiebende Wirkung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungs- gericht Köln, in Köln, eingelegt werden. Der Oberbürgermeister Im Auftrag gez. Claudia Mohr, Amtsleiterin ...

July 31, 2026

Landratsamt Bautzen entscheidet aktuell über den Verkauf eines Grundstücks in Steina; Frist: 14.08.2026 für Aufstockungsanträge durch Landwirte

Landratsamt Bautzen entscheidet aktuell über den Verkauf eines Grundstücks in Steina; Frist: 14.08.2026 für Aufstockungsanträge durch Landwirte Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Steina Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 14.08.2026 mit. Angebot für Land- und Forstwirte Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden: Land- und Forstwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies dem Landratsamt Bautzen bitte bis zum 14.08.2026 schriftlich mit. ...

July 31, 2026

Landratsamt Bautzen erlassen Allgemeinverfügung zur Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Silbersee; Regelung tritt am 02.07.2026 in Kraft

Landratsamt Bautzen erlassen Allgemeinverfügung zur Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Silbersee; Regelung tritt am 02.07.2026 in Kraft Allgemeinverfügung zur Nutzung des Silbersees erlassen Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Das Landratsamt Bautzen regelt die zulässige Nutzung durch eine Allgemeinverfügung für den Silbersee. Baden ist nur auf dem ausgewiesenen Teil des Silbersees möglich Das Landratsamt Bautzen hat eine neue Allgemeinverfügung zum sogenannten Gemeingebrauch am Silbersee erlassen. ...

July 31, 2026

Der Landkreis Nordsachsen beabsichtigt, Abrollbehälter Wassertank für Löschwasser nach DIN 30722-1 zum Transport auf Wechselladerfahrzeug WLF 26 zu beschaffen.

Der Landkreis Nordsachsen beabsichtigt, Abrollbehälter Wassertank für Löschwasser nach DIN 30722-1 zum Transport auf Wechselladerfahrzeug WLF 26 zu beschaffen. Kauf eines Abrollbehälters Wassertank für Löschwasser nach DIN 30722-1 zum Transport auf einem Wechselladerfahrzeug – WLF 26 Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Kauf eines Abrollbehälters Wassertank für Löschwasser nach DIN 30722-1 zum Transport auf einem Wechselladerfahrzeug – WLF 26 ...

July 31, 2026

Michael Beßler, Mitteilung über die Einstellung und Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, Amselweg 7, 06446 Seeland OT Gatersleben; Fristen laufen nach Bekanntmachung.

Michael Beßler, Mitteilung über die Einstellung und Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, Amselweg 7, 06446 Seeland OT Gatersleben; Fristen laufen nach Bekanntmachung. Öffentliche_Zustellung_20260731_oez_51-206-0062-08 SLK-06-06-1523; 2024-09-26 Salzlandkreis Der Landrat Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszu- stellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgeset- zes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung: Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!) 31.07.2026 Art Auf der Internetseite des Salzlandkreises. ...

July 31, 2026

Wolf, Annett öffentliche Zustellung von Bescheiden Finanzamt Meißen; Aufenthaltsort unbekannt

Wolf, Annett öffentliche Zustellung von Bescheiden Finanzamt Meißen; Aufenthaltsort unbekannt Öffentliche Zustellung Finanzamt Meißen Datum Juli 2026 Geschäftszeichen 3209/ÖZ/2026/0062 Öffentliche Zustellung Name, Vorname Wolf, Annett letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz Merschwitzer Str. 39, 01558 Großenhain Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Der vorgenannten Person sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen) ...

July 31, 2026

Landratsamt Bautzen hinterlegte zwei Schreiben an Frau Johanna Patricia Lange, Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen; Fristen in Gang gesetzt, Rechtsnachteile möglich

Landratsamt Bautzen hinterlegte zwei Schreiben an Frau Johanna Patricia Lange, Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen; Fristen in Gang gesetzt, Rechtsnachteile möglich Nachricht an Frau Johanna Patricia Lange Aktuelles Elektronisches Amtsblatt News Öffentliche Zustellungen Veranstaltungen Straßenbaustellen Von Zeit zu Zeit Das Landratsamt Bautzen erstellte am 31.07.2026 gegenüber Frau Johanna Patricia Lange, zuletzt wohnhaft in Johann-Sebastian-Bach-Straße 19, 02991 Lauta, zwei Schreiben mit den Aktenzeichen 51.5-469:00022406 und 51.5-469:00023167. Der aktuelle Aufenthalt Frau Langes ist uns unbekannt. Daher haben wir die Schreiben im Landratsamt Bautzen, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Rathenauplatz 1 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Schreiben können dort durch Frau Lange abgeholt werden. ...

July 31, 2026

Landratsamt Bodenseekreis verlängert Grill- und Feuerstellen-Sperrung im Wald des Bodenseekreises; Bußgelder bei Verstoß möglich

Landratsamt Bodenseekreis verlängert Grill- und Feuerstellen-Sperrung im Wald des Bodenseekreises; Bußgelder bei Verstoß möglich Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen bleiben gesperrt Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen bleiben gesperrt Wegen der anhaltenden Trockenheit und Hitze bleiben im Bodenseekreis alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern gesperrt. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts von Anfang Juli wurde bis Ende August 2026 verlängert. Offene Feuer und wildes Grillen sind im Wald und bis 100 Meter Abstand zum Waldrand ohnehin gesetzlich untersagt. Zwischen März und Oktober gilt zudem ein generelles Rauchverbot im Wald. Die Behörden werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen das Feuer-Verbot kann ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben. ...

July 31, 2026

Bezirksamt Wandsbek öffentliche Zustellung eines UVG-Schriftstücks in Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt

Bezirksamt Wandsbek öffentliche Zustellung eines UVG-Schriftstücks in Hamburg; Rechtsbehelfsfrist von einem Monat in Gang gesetzt Böhmer, Luchino - Öffentliche Zustellung - hamburg.de Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Esmeralda Adzovic Anspruchsübergang nach § 7 UVG Das Bezirksamt Wandsbek hat für die vorbezeichnete Person das oben genannte Schriftstück erstellt. Dieses wird gemäß § 1 des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes vom 21. Juni 1954 in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt. ...

July 31, 2026