Schweinehalter Checkliste Biosicherheit Sperrzonen I-III NRW; 15 Maßnahmen
Schweinehalter Checkliste Biosicherheit Sperrzonen I-III NRW; 15 Maßnahmen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen – Checkliste Biosicherheit Seite 1 von 7 Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP Tierhalter: Name und Adresse: Registriernummer (DE05): Telefon/Fax: E-Mail: Bestandsbetreuender Tierarzt: Standort der Schweine: Andere Betriebsstandorte: Datum der Kontrolle: Dauer der Kontrolle: Teil I 1 Verstärkte Biosicherheit gemäß Anh. III der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 Anh. III DVO (EU) 2023/594 Absatz 2 Die Unternehmer von schweinehaltenden Betrieben in Sperrzonen I, II und III in den betroffenen Mitgliedstaaten stellen im Falle genehmigter Verbringungen innerhalb und außerhalb dieser Zonen sicher, dass in schweinehaltenden Betrieben die folgenden verstärkten Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren angewandt werden: Buchstabe a) Unterbuchstabe i) und ii) • Vermeidung von direktem oder indirektem Kontakt zwischen gehaltenen Schweinen und mindestens anderen gehaltenen Schweinen aus anderen Betrieben, ausgenommen gehaltene Schweine, die von einem Unternehmer in den Betrieb verbracht werden dürfen und deren Verbringung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, sofern in dieser Verordnung vorgeschrieben • Vermeidung von direktem oder indirektem Kontakt zwischen gehaltenen Schweinen und mindestens Wildschweinen Buchstabe b) und e) • Angemessene Hygienemaßnahmen wie ein Wechsel von Kleidung und Schuhen beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden • Verbot des Zugangs für unbefugte Personen bzw. der Zufahrt für Transportmittel ohne Genehmigung zu dem Betrieb einschließlich der Räumlichkeiten und Gebäude, in denen Schweine gehalten werden Wird umgesetzt durch vollständige Erfüllung der folgenden Vorgaben: erfüllt Bemerkung Ja Nein 1 Der Stall sowie die dazugehörenden Nebenräume müssen sich in einem guten baulichen Allgemeinzustand befinden 2 Der Stall muss durch ein Schild “Schweinebestand - für Unbefugte Betreten verboten” kenntlich gemacht werden. 3 Der Stall muss so eingerichtet sein, dass Schweine nicht entweichen können 1 Anforderungen aus Teil I müssen von allen Betrieben, unabhängig von der Betriebsgröße eingehalten werden. ...