Engel & Zimmermann GmbH Detailansicht des Regelungsvorhabens Ernährungsstrategie der Bundesregierung Deutschland

Engel & Zimmermann GmbH Detailansicht des Regelungsvorhabens Ernährungsstrategie der Bundesregierung Deutschland Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0008589 18.06.2026 10:32:55 Seite 1 von 1 R002966/RV0008589 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 18.06.2026 um 10:32 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Ernährungsstrategie Aktuell seit 18.06.2026 10:32:55 Angegeben von: am 28.06.2024 Engel & Zimmermann GmbH (R002966) Beschreibung: Regionalitätsbegriff Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( ) ...

August 6, 2026

EUTOP Europe GmbH Detailansicht Regelungsvorhabens Ernährungsstrategie Deutschland; Lehnt Zuckersteuer und nährwertbezogene Kennzeichnung ab

EUTOP Europe GmbH Detailansicht Regelungsvorhabens Ernährungsstrategie Deutschland; Lehnt Zuckersteuer und nährwertbezogene Kennzeichnung ab Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027618 05.08.2026 13:45:58 Seite 1 von 2 R002291/RV0027618 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.08.2026 um 13:45 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Wissenschaftlich basierte Ernährungsstrategie Aktuell seit 05.08.2026 13:45:58 Angegeben von: am 05.08.2026 EUTOP Europe GmbH (EUTOP) (R002291) Beschreibung: Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( ) ...

August 6, 2026

Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e.V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben Bundestag Fraktionen Mitglieder des Bundestages; Staatl. geförderte Organisationen sollen sich politisch neutral verhalten.

Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e.V. Lobbyregister-Regelungsvorhaben Bundestag Fraktionen Mitglieder des Bundestages; Staatl. geförderte Organisationen sollen sich politisch neutral verhalten. Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e.V.” CSU-Fraktion vom 24.2.25 zur Pol. Neutralität staatl. geförderter Organisationen, Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e.V. (R008105) am 11.07.2026 ...

August 6, 2026

Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2606140001 Bundestag Fraktionen; Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen gefordert

Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e.V. Lobbyregister-Stellungnahme SG2606140001 Bundestag Fraktionen; Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen gefordert Lobbyregister-Stellungnahme SG2606140001 von “Tierärzte für verantworttbare Landwirtschaft e… Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 3 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Kleine Anfrage d. CDU CSU-Fraktion vom 24.2.25 zur Pol. Neutralität staatl. geförderter Organisationen, Staatl. geförderte Organisationen sollen sich politisch neutral verhalten. ...

August 6, 2026

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert schnelle, praxistaugliche Umsetzung des Wolfsmanagements bei der Hauptalmbegehung in Lenggries; Kürzungen im Bergbauernprogramm abgelehnt.

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert schnelle, praxistaugliche Umsetzung des Wolfsmanagements bei der Hauptalmbegehung in Lenggries; Kürzungen im Bergbauernprogramm abgelehnt. Kaniber bei Hauptalmbegehung: “Landwirtschaftsministerin fordert schnelle und praxistaugliche Ausweisung von Weidegebieten” – Keine Kürzung beim Bergbauernprogramm Kaniber bei Hauptalmbegehung: “Landwirtschaftsministerin fordert schnelle und praxistaugliche Ausweisung von Weidegebieten” – Keine Kürzung beim Bergbauernprogramm München Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat bei der 79. Hauptalmbegehung in Lenggries eine schnelle und praxistaugliche Umsetzung des neuen Wolfsmanagements gefordert. Der Bund habe mit der Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Jetzt müsse die zuständige oberste Jagdbehörde in Bayern die neuen Möglichkeiten konsequent nutzen. Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt mit fachlicher Expertise. ...

August 6, 2026

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest Quartalsbericht 2026 Q2

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest Quartalsbericht 2026 Q2 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest Quartalsbericht 2026 Q2 für den Kreis Soest www.boris.nrw.de Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest Quartalsbericht 2026 Q2 Berichtszeitraum 01.04.2026 – 30.06.2026 Übersicht über den Grundstücksmarkt im Kreis Soest (ohne die Stadt Lippstadt) Herausgeber Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest Geschäftsstelle Hoher Weg 1-3 59494 Soest Telefon 02921/30-2367 E-Mail: gutachterausschuss@kreis-soest.de Internet: www.gars.nrw/soest/ Druck Druckerei Kreis Soest ...

August 6, 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) in Achstetten, Gemarkung Stetten; Gesamtfläche 760 ha.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) in Achstetten, Gemarkung Stetten; Gesamtfläche 760 ha. 1 - -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach Änderungsbeschluss 2 vom 03.07.2026 Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Erbach-Donaurieden/Ersingen (B311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an. In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Von der Gemeinde Achstetten, Gemarkung Stetten Flur 0 Landkreis Biberach die Grundstücke 1142/1 und 1302. Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 0,29 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 760 ha. Seine Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Auszug aus der Gebietskarte in der Fassung vom 02.07.2026 ersichtlich. (Anlage 1). 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke, als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Erbach (Donau) und im Rathaus Achstetten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und dem Auszug aus der Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3299) eingesehen werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis -untere Unterzeichnet von: Stadtverwaltung Erbach Datum: 06.08.2026 ...

August 6, 2026

44 frischgebackene Landwirtinnen und Landwirte für unsere Region; 36 duale Abschlüsse, 8 BiLa-Abschlüsse

44 frischgebackene Landwirtinnen und Landwirte für unsere Region; 36 duale Abschlüsse, 8 BiLa-Abschlüsse 44 frischgebackene Landwirtinnen und Landwirte für unsere Region Für unsere Region 44 frischgebackene Landwirtinnen und Landwirte Zoombild vorhanden Jahrgangsbeste 44 Absolventinnen und Absolventen haben 2026 ihre Berufsausbildung in der Landwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der Freisprechungsfeier wurden sie für ihre Leistungen ausgezeichnet. Mit den besten Prüfungsergebnissen des Jahrgangs beendeten Christoph Jakob aus Rehling (Durchschnittsnote 1,49), Franziska Aumer aus Altomünster (1,54) und Johannes Koppold aus Aichach (1,84) ihre Ausbildung. „Sie haben Wissen, Können und viel Durchhaltevermögen bewiesen. Darauf können Sie stolz sein. Während Ihrer Ausbildung haben Sie Fähigkeiten erworben, die weit über das hinausgehen, was viele andere Berufe vermitteln: den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren und der Natur, den souveränen Umgang mit herausfordernden Situationen sowie die Bereitschaft, sich täglich auf neue Aufgaben einzustellen. Dieses Wissen bildet eine wertvolle Grundlage für Ihren weiteren beruflichen Weg“, gratulierte Josef Schnell von der Regierung von Schwaben. Organisation der Prüfungen Die Abschlussprüfungen wurden von der Regierung von Schwaben gemeinsam mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Augsburg und der Berufsschule Neusäß veranstaltet. An insgesamt 14 Prüfungstagen stellten die Prüflinge in verschiedenen Prüfungsbetrieben ihr theoretisches Wissen und ihre praktischen Fertigkeiten unter Beweis. Geprüft wurden unter anderem die Bereiche Pflanzenproduktion, Tierhaltung, Betriebswirt-schaft sowie der sichere Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen und Nutztieren. Absolventen 2026 Von den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen schlossen 36 ihre duale Berufsausbildung ab. Acht weitere Teilnehmende erwarben den Berufsabschluss über das berufsbegleitende Bildungsprogramm Landwirt (BiLa), das sich an Personen mit einem bereits abgeschlossenen außerlandwirtschaftlichen Beruf richtet. Elf Absolventinnen und Absolventen stammen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg, 16 aus der Stadt Augsburg sowie dem Landkreis Augsburg und 17 aus weiteren Landkreisen. Die Durchschnittsnote des Jahrgangs lag bei 2,99. Das Bildungsprogramm Landwirt startet im Herbst erneut Es richtet sich an Interessierte mit einem außerlandwirtschaftlichen Berufsabschluss und bietet die Möglichkeit, sich berufsbegleitend für den Beruf der Landwirtin bzw. des Landwirts zu qualifizieren.

August 6, 2026

Hubert Aiwanger fordert praxistaugliches Wolfsmanagement für den Alpenraum in Lenggries; erste Wolfsabschussgenehmigungen erteilt

Hubert Aiwanger fordert praxistaugliches Wolfsmanagement für den Alpenraum in Lenggries; erste Wolfsabschussgenehmigungen erteilt Aiwanger: “Die Almbauern brauchen ein Wolfsmanagement, das funktioniert. Wir biegen auf die Zielgerade ein” Aiwanger: “Die Almbauern brauchen ein Wolfsmanagement, das funktioniert. Wir biegen auf die Zielgerade ein” LENGGRIES Bei der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern nahe Fleck bei Lenggries hat Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger deutlich gemacht, dass es auch für den Alpenraum ein konsequentes und praxistaugliches Wolfsmanagement geben muss. Vor den knapp 1000 Teilnehmern betonte Aiwanger: „Beim Umgang mit dem Wolf biegen wir auf die Zielgerade ein. Wenn wir nicht wieder durch dubiose Klagen von Wolfsschützern gestoppt werden, bekommen wir ein zielführendes Wolfsmanagement hin. Es freut mich, dass meine langjährige Forderung, den Wolf ins Jagdrecht zu bringen, jetzt umgesetzt ist. Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten in der Praxis anzuwenden. Denn die Weidetierhalter und der ländliche Raum erwarten zu Recht, dass ein Wolfsmanagement nicht nur auf dem Papier existiert, sondern vor Ort funktioniert. Den Landratsämtern haben wir die notwendigen Werkzeuge an die Hand gegeben, um die traditionelle Bewirtschaftung der Almen und Alpen zu erhalten, indem in Weidegebieten die nicht durch Zäune vor dem Wolf geschützt werden können, der Wolfsabschuss erlaubt wird.“ Das Bayerische Jagdministerium hat die Änderungen des Bundesrechts unmittelbar in den Vollzug überführt. „Der Freistaat hat bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes die ersten Abschussgenehmigungen nach Nutztierrissen erteilt. Wir warten jetzt nicht auf Verordnungen oder Leitlinien aus Berlin, sondern nutzen die weiteren Instrumente konsequent. Das betrifft aktuell im Alpenraum die Ausweisung von ‘Weidegebieten’, in denen der Wolf zur Vermeidung von Nutztierrissen bejagt werden darf und im restlichen Bayern ‘Managementpläne’, die von Juli bis Oktober eine nachhaltige Wolfsbejagung zulassen. Mein Ministerium begleitet die Landratsämter intensiv bei der Umsetzung der jagdgesetzlichen Möglichkeiten.“ Künftig solle zudem das europarechtlich vorgesehene Monitoring des Wolfes beim Jagdministerium angesiedelt werden, um Entscheidungen aus einer Hand zu ermöglichen. Der Minister stellte die besonderen Bedingungen im Alpenraum und die Gefahren für die Almwirtschaft heraus: „Ein flächendeckender Herdenschutz durch Zäune ist auf Almen weder praktikabel noch möglich. Deshalb braucht es ein Wolfsmanagement, das den besonderen Gegebenheiten der Almwirtschaft Rechnung trägt und schnelle, rechtssichere Entscheidungen ermöglicht. Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass die fleißigen Almbauern ihre Almen aufgeben, weil sie es nicht länger ertragen, ihr Vieh vom Wolf gerissen zu sehen. Rund 14.000 Bergbauernbetriebe bewahren durch tägliche harte Arbeit 370.000 Hektar Kulturlandschaft in den Alpen und damit einen der größten Tourismusmagneten Bayerns. Sie erwarten zurecht Unterstützung bei einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf." ...

August 6, 2026

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sortenempfehlungen 2026/27 – Winterfuttergerste Sachsen; BYDV-Ryd2/Ryd4 vermindern Virusrisiko

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sortenempfehlungen 2026/27 – Winterfuttergerste Sachsen; BYDV-Ryd2/Ryd4 vermindern Virusrisiko Titel Fachbeitrag Autoren: Martin Sacher, Maik Panicke, Dr. Ulf Müller, Michael Sorms, Samuel Franz; Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Abteilung 9; Referat 93; Telefon: 035242 631 7209; E-Mail: Martin.Sa- cher@lfulg.sachsen.de; Redaktionsschluss: 05.08.2026: www.lfulg.sachsen.de 1 Sortenempfehlungen 2026/27 - Winterfuttergerste Hinweise zur Fruchtart Der Anbauumfang von Wintergerste in Sachsen hat sich zum Vorjahr kaum verändert. Dieser betrug 2026 ca. 88.200 ha (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen). Der größte Teil der angebauten Win- tergerste wird für Futterzwecke genutzt. Aus dem Blickwinkel der Sortenwahl werden neben möglichst stabilen Erträgen, ausgewogen gute agro- nomische Eigenschaften für die Risikominderung immer wichtiger. Vorteilhaft ist der Anbau mehrerer Sorten mit differenzierten Reife- und Anbaueigenschaften. Für Betriebe, die Futtergerste vermarkten, bleibt das sortentypische Hektolitergewicht ein wichtiges Ent- scheidungskriterium bei der Sortenwahl, da es eine hohe genetische Fixierung aufweist. Höher einge- stufte Sorten ermöglichen im Sortenvergleich meist auch höhere Hektolitergewichte. Um Virusbefall vorzubeugen bzw. zu reduzieren sollte im Herbst eine nicht zu frühe Aussaat angestrebt, bzw. diese auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Bei erhöhtem Virusrisiko war bisher die insektizide Blattlausbekämpfung eine Standardmaßnahme. Mit der Zulassung von Sorten mit Re- sistenzgen gegen das Gerstengelbverzwergungsvirus (BYDV, Resistenzgen Ryd2 bzw. Ryd4) gibt es mittlerweile einen weiteren Baustein für die Risikominderung in Wintergerste. Insbesondere bei früheren Saatterminen sollten Sorten mit entsprechenden Resistenzgenen in die betriebliche Sortenentschei- dung einbezogen werden. Schneeschimmel und Gerstenflugbrand sind ebenfalls bestehende Problembereiche. Bei Gerstenflug- brand ist auf möglichst befallsfreie Vermehrungsherkünfte zu achten. Das Risiko von Schneeschimmel und Flugbrand kann durch eine geeignete Beizausstattung und -qualität reduziert werden. Im Bereich der Blattgesundheit sollten neben den Hauptkrankheiten Rhynchosporium, Netzflecken, Zwergrost und Mehltau die Entwicklungen bei Ramularia aufmerksam beobachtet werden. In unserer Region nimmt die Bedeutung dieser Abreifekrankheit, insbesondere in feucht-warmen Jahren, zu. Aussagen zur Winterfestigkeit der aktuell geprüften Sorten sind gegenwärtig nicht möglich. Die Gefahr von Spätfrösten erfordert ein Überdenken der Saattermine. Frühe Saattermine sollten nur den unbedingt notwendigen Umfang im Betrieb einnehmen. Insbesondere bei Sorten mit frühem Ähren- schieben sind frühe Saattermine zu vermeiden. In den tabellarisch dargestellten Sorteneigenschaften werden sowohl die Differenzierung der Sorten in der Reife als auch im Ährenschieben dargestellt. ...

August 6, 2026