Sächsisches Oberverwaltungsgericht verpflichtet Dresden zur Neubescheidung tierschutzrechtlicher Erlaubnis für Handel mit Raubkatzen; Neuentscheidung nach Rechtsauffassung des Gerichts
Medienservice Sachsen - Pressemitteilung
SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 13.08.2026 Neue Chance auf tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen Medieninformation 4/2026 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Landeshauptstadt Dresden mit jetzt zugestelltem Urteil vom 9. Juli 2026 zur Neubescheidung eines Antrags auf eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für den Handel mit Raubkatzen verpichtet. Der Kläger beabsichtigt im Wesentlichen, den Handel mit Raubkatzen zu vermitteln, wobei er als Käufer auch Privatpersonen im Blick hat. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Klage abgewiesen. Die dagegen von ihm eingelegte Berufung war überwiegend erfolgreich. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verpichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Es sah zunächst nur eine eingeschränkte Erlaubnisbedürftigkeit, soweit der Kläger ausschließlich als Vermittler von Kaufverträgen für Raubkatzen tätig sein wollte. In der Sache habe die Beklagte bei ihrer tierschutzrechtlichen Prüfung an die Sachkunde des Klägers überzogene Anforderungen gestellt, sich teilweise von sachfremden Erwägungen leiten lassen und befangene Amtsträger handeln lassen. Solange der Gesetzgeber weder den Handel mit geschützten Großkatzen noch deren private Haltung verbiete, sei es nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, ein entsprechendes Geschäftsmodell aus grundsätzlichen Erwägungen heraus zu verhindern. Die Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen worden. Hiergegen kann die Landeshauptstadt Dresden binnen einen Monats ab Zustellung der Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Entscheidung ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/ documents/24A204.U01.pdf Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg
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