WAK-S überträgt Beihilfeüberwachung an unabhängige Beihilfekommission in der Schweiz; Zwei Kommissionen getrennt, Sekretariat unverändert beibehalten
WAK-S überträgt Beihilfeüberwachung an unabhängige Beihilfekommission in der Schweiz; Zwei Kommissionen getrennt, Sekretariat unverändert beibehalten BHÜG: Rolle des WEKO ungeklärt | economiesuisse Beihilfeüberwachung: Die Rolle des WEKO-Sekretariats bleibt ungeklärt Bereichsleiter Wettbewerb & Regulatorisches, General Counsel, Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung das Neuste zum Thema Unternehmensrecht Keine Vergleiche im Strafrecht – Die aufgeschobene Anklageerhebung für Unternehmen Die WAK-S will die Überwachung staatlicher Beihilfen einer eigenständigen Beihilfekommission übertragen. Die Entscheidgremien würden damit von der WEKO getrennt, das Sekretariat aber bliebe dasselbe. ...