Rat der Stadt Köln beauftragt Verwaltung mit Fortführung der Planung und dem Bau des WRM-Erweiterungsbaus und Blockrandbebauung in Köln; Risikozuschlag 25 Prozent genehmigt.
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle VI/26
Vorlagen-Nummer 1051/2020 Stand: 27.07.2026 Sachstandsbericht Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) und Fondation Corboud und Randbebauung - Baubeschluss Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung und dem Bau a) des Neubaus der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums und Fondation Corboud (WRM) inklusive eines Verbindungsbauwerks und Anpassung im Be- standsgebäude (Titel 1) auf dem Grundstück Obenmarspforten, sowie b) der sogenannten Blockrandbebauung mit städtischen Verwaltungsflächen (Titel mit Bauteilen am Steinweg und der Martinstrasse, die sich an den Erweite- rungsbau anschließt. Der Rat trifft seine Entscheidung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 76,1 Mio. Euro brutto zuzüglich der Kosten eines möglichen Grunderwerbs (siehe separate Vorlage 1051/2020/1). Auf den Erweiterungsbau des WRM entfällt hiervon ein Betrag von rund 48,8 Mio. Euro, auf die Blockrandbebauung ein Betrag von rund 24,4 Mio. Euro. Darüber hinaus fallen für die Ausstattung noch 2,9 Mio. Euro an. Der Rat genehmigt einen Risikozuschlag bezogen auf die nicht indizierten Baukosten gemäß Kostenschätzung in Höhe von 25 Prozent. Dies entspricht einem Betrag von rund 19 Mio. Euro brutto. Die Verwaltung darf über dieses Risikobudget nur bei Risikoeintritt und nach einer ent- sprechenden Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und im Betriebsaus- schuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud verfügen. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr- scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Projekt noch in einem frühen Planungssta- dium befindet. Die Entwurfsplanung ist noch nicht erstellt. Es sind noch Festlegungen zu treffen. Aufgrund des Baugrundes besteht ein erhöhtes Risiko. Bei Vergabe an einen Generalunternehmer wird dessen Preis eine Management–Fee und Kosten für das unternehmerische Risiko (Vergaberisiko und so weiter) enthalten. Es bleibt abzuwarten, ob vor diesem Hintergrund das Risikobudget auskömmlich ist. Der Rat beschließt die Finanzierung der Erweiterung des WRM (Titel 1) im Wirt- schaftsplan des Eigenbetriebes WRM. Die Refinanzierung erfolgt ab dem Jahr der In- betriebnahme durch einen jährlichen Zuschuss (für Tilgung, Zinsen und bilanzielle Ab- schreibung) aus dem Haushalt der Stadt Köln in Höhe von circa 2.150.000 Euro im Produktbereich 04 Kultur 2
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