Unternehmensinsolvenzen in Bayern im 1. Halbjahr 2026 steigen; Plus 8,1 Prozent, Niveau 2015 erreicht.

Unternehmensinsolvenzen in Bayern im 1. Halbjahr 2026 steigen; Plus 8,1 Prozent, Niveau 2015 erreicht. Pressemitteilung zu Insolvenzverfahren - Bayerisches Landesamt für Statistik D Fürth, den 11. August 2026 Unternehmensinsolvenzen nehmen in Bayern im 1. Halbjahr 2026 weiter zu und steigen auf Niveau vom 2. Halbjahr 2015 Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt nahezu unverändert Im 1. Halbjahr 2026 bleibt die Zahl der Insolvenzverfahren mit 7 511 beantragten Verfahren gegenüber 7 533 beantragten Verfahren im 2. Halbjahr 2025 nahezu unverändert (minus 0,3 Prozent). Die Zahl der Insolvenzen der übrigen Schuldner geht in diesem Zeitraum um 2,6 Prozent zurück, jene der darin enthaltenen Verbraucherinsolvenzen sogar um 3,0 Prozent. Demgegenüber nimmt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 8,1 Prozent zu und erreicht damit ein Niveau wie zuletzt im 2. Halbjahr 2015. Im Vergleich zu damals sind im 1. Halbjahr 2026 insbesondere das Gastgewerbe und das Grundstücks- und Wohnungswesen häufiger von Insolvenzen betroffen. ...

August 11, 2026

asivals AG in Liquidation Löschung Flawil; Rechtseinheit gelöscht

asivals AG in Liquidation Löschung Flawil; Rechtseinheit gelöscht Löschung asivals AG in Liquidation, Flawil Löschung asivals AG in Liquidation, Flawil asivals AG in Liquidation, in Flawil, CHE-331.316.452, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 24 vom 05.02.2026, Publ. 1006561046). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Wil vom 04.08.2026 als geschlossen erklärt. Die Rechtseinheit wird von Amtes wegen gelöscht.

August 11, 2026

Mutation AC Sport Performance AG in Liquidation, Wil (SG); Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt.

Mutation AC Sport Performance AG in Liquidation, Wil (SG); Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Mutation AC Sport Performance AG in Liquidation, Wil (SG) Mutation AC Sport Performance AG in Liquidation, Wil (SG) AC Sport Performance AG in Liquidation, in Wil (SG), CHE-107.341.520, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 137 vom 20.07.2026, Publ. 1006711169). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Wil vom 04.08.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.

August 11, 2026

Hochfrequenz Balance GmbH Konkursverfahren eingestellt Waldkirch/St.Gallen; Aufgelöst; Liquidation nach Konkursordnung angeordnet

Hochfrequenz Balance GmbH Konkursverfahren eingestellt Waldkirch/St.Gallen; Aufgelöst; Liquidation nach Konkursordnung angeordnet Einstellung des Konkursverfahrens Hochfrequenz Balance GmbH Einstellung des Konkursverfahrens Hochfrequenz Balance GmbH Schuldner Hochfrequenz Balance GmbH CHE-283.670.914 Hohenrainstrasse 3 9205 Waldkirch Datum der Konkurseröffnung: 23.06.2026 Datum der Einstellung: 06.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Hochfrequenz Balance GmbH ist mit Entscheid des Kreisgerichtes St.Gallen aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR, wird als Konkursverfahren fortgeführt (Art. 731b Abs. 4 OR). Hochfrequenz Balance GmbH CHE-283.670.914 Hohenrainstrasse 3 9205 Waldkirch Datum der Konkurseröffnung: 23.06.2026 Datum der Einstellung: 06.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Hochfrequenz Balance GmbH ist mit Entscheid des Kreisgerichtes St.Gallen aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR, wird als Konkursverfahren fortgeführt (Art. 731b Abs. 4 OR).

August 11, 2026

Jean Daniel Andrey Konkurs eröffnet St.Gallen; Widerruf der Einstellung, summarisches Verfahren angeordnet

Jean Daniel Andrey Konkurs eröffnet St.Gallen; Widerruf der Einstellung, summarisches Verfahren angeordnet Konkurspublikation/Schuldenruf Jean Daniel Andrey Schuldenruf Jean Daniel Andrey Schuldner Jean Daniel Andrey Heimatort: Val-de-Charmey (FR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 19.01.1967 Vordere Quaderstrasse 3 9472 Grabs Inhaber des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens eCom-Consulting, Inhaber Andrey, Schüracherstrasse 43, 8306 Brüttisellen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 07.05.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 11.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Widerruf der Einstellung vom 29.06.2026 und Anordnung summ. Verfahren gemäss Entscheid Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 04.08.2026. Jean Daniel Andrey Heimatort: Val-de-Charmey (FR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 19.01.1967 Vordere Quaderstrasse 3 9472 Grabs Inhaber des im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmens eCom-Consulting, Inhaber Andrey, Schüracherstrasse 43, 8306 Brüttisellen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 07.05.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 11.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Widerruf der Einstellung vom 29.06.2026 und Anordnung summ. Verfahren gemäss Entscheid Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 04.08.2026.

August 11, 2026

Peter Bietenharder vorläufige Konkursanzeige Hasle bei Burgdorf BE; Konkursöffnung 07.08.2026

Peter Bietenharder vorläufige Konkursanzeige Hasle bei Burgdorf BE; Konkursöffnung 07.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Hasle bei Burgdorf (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.05.1951 Todesdatum: 17.07.2026 Wohnhaft gewesen: Hummelbergstrasse 12 8645 Jona Datum der Konkurseröffnung: 07.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Peter Bietenharder, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Hasle bei Burgdorf (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.05.1951 Todesdatum: 17.07.2026 Wohnhaft gewesen: Hummelbergstrasse 12 8645 Jona Datum der Konkurseröffnung: 07.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 11, 2026

Silvia Spreiter vorläufige Konkursanzeige Sevelen (SG); Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Silvia Spreiter vorläufige Konkursanzeige Sevelen (SG); Konkurs eröffnet am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Sevelen (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.11.1948 Todesdatum: 24.05.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 16 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Silvia Spreiter, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Sevelen (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.11.1948 Todesdatum: 24.05.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 16 9475 Sevelen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 11, 2026

Silvia Umiker Konkursverfahren eingestellt Kirchberg; Mangels Aktiven geschlossen

Silvia Umiker Konkursverfahren eingestellt Kirchberg; Mangels Aktiven geschlossen Einstellung des Konkursverfahrens Silvia Umiker, ausgeschlagene Erbschaft Einstellung des Konkursverfahrens Silvia Umiker, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Silvia Umiker, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 24.08.1972 Todesdatum: 22.02.2026 Wohnhaft gewesen: Hüsligsstrasse 6 9533 Kirchberg Datum der Konkurseröffnung: 13.07.2026 Datum der Einstellung: 05.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG Silvia Umiker, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Italien Geburtsdatum: 24.08.1972 Todesdatum: 22.02.2026 Wohnhaft gewesen: Hüsligsstrasse 6 9533 Kirchberg Datum der Konkurseröffnung: 13.07.2026 Datum der Einstellung: 05.08.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG

August 11, 2026

SAN-ENbau GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Dortmund; Insolvenzverwalter benannt: Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger

SAN-ENbau GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Dortmund; Insolvenzverwalter benannt: Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 260 IN 16/26 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: SAN-ENbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Dortmund Register: Dortmund, HRB 24047 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 16/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24047 eingetragenen SAN-ENbau GmbH, Im Grubenfeld 21, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Edik Larsen, Geschäftszweig: die Altbausanierung, insbesondere die Asbest-sanierung, Entkernung und sonstige Entsorgungsarbeiten wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.08.2026, um 16:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, Telefon: 0231/589600, Fax: 023158960100. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 260 IN 16/26 Dortmund, 07.08.2026

August 11, 2026

BDL Regelungsvorhaben gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Moratorium zeitlich begrenzt, Ausgleich vorgesehen

BDL Regelungsvorhaben gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Moratorium zeitlich begrenzt, Ausgleich vorgesehen Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027735 10.08.2026 18:54:02 Seite 1 von 2 R001688/RV0027735 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 10.08.2026 um 18:54 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens InsO Gläubigerinteressen der Leasing-Gesellschaften wahren Aktuell seit 10.08.2026 18:54:02 Angegeben von: am 10.08.2026 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688) Beschreibung: Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen Betroffene Interessenbereiche (1) ...

August 10, 2026