Swiss Prometal GmbH in Liquidation, Wartau; Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gestrichen.

Swiss Prometal GmbH in Liquidation, Wartau; Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gestrichen. Mutation Swiss Prometal GmbH in Liquidation, Wartau, neu Swiss Prometal GmbH Mutation Swiss Prometal GmbH in Liquidation, Wartau, neu Swiss Prometal GmbH Swiss Prometal GmbH in Liquidation, in Wartau, CHE-351.271.261, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 138 vom 21.07.2026, Publ. 1006712466). Firma neu: Swiss Prometal GmbH. Uebersetzungen der Firma neu: (Swiss Prometal Sàrl) (Swiss Prometal Sagl) (Swiss Prometal Ltd liab. Co). Mit Entscheid vom 03.08.2026 hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen der Beschwerde gegen den Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 14.07.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Rechtseinheit infolge Konkurs im Handelsregister gestrichen. [gestrichen: Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis der Konkursrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 14.07.2026 mit Wirkung ab dem 14.07.2026, 18.00 Uhr.]

August 10, 2026

kainos OpCo GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Dirk Semmelmann

kainos OpCo GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg (Berlin); Insolvenzverwalter bestellt: Dirk Semmelmann Veröffentlichungsdatum: 09.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3605 IN 3704/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: kainos OpCo GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 276036 3605 IN 3704/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. kainos OpCo GmbH, Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Matthias Arndt Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 276036 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.08.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dirk Semmelmann Berliner Straße 117, 10713 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Freitag, 11.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 04.12.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 10. Die Verfahren 3605 IN 3704/26 und 3605 IN 3002/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3605 IN 3704/26 führt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2026

August 9, 2026

Ammann's Choice Konkursverfahren in St. Gallen; eingestellt mangels Aktiven

Ammann’s Choice Konkursverfahren in St. Gallen; eingestellt mangels Aktiven Mutation Ammann’s Choice, St. Gallen Mutation Ammann’s Choice, St. Gallen Ammann’s Choice, in St. Gallen, CHE-469.641.122, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2026, Publ. 1006689738). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts St. Gallen vom 30.07.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.

August 8, 2026

Alice Egger Kollokationsplan und Inventar St. Gallen; Anfechtung innerhalb 20 Tagen.

Alice Egger Kollokationsplan und Inventar St. Gallen; Anfechtung innerhalb 20 Tagen. Kollokationsplan und Inventar Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Eggersriet SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.07.1944 Todesdatum: 05.04.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen Alice Egger, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Eggersriet SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.07.1944 Todesdatum: 05.04.2026 Wohnhaft gewesen: Lindenstrasse 72 9000 St. Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

August 8, 2026

Andri Matwiejko Kollokationsplan und Inventar; Rorschach, St.Gallen Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026

Andri Matwiejko Kollokationsplan und Inventar; Rorschach, St.Gallen Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bischofszell TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.07.1949 Todesdatum: 15.02.2026 Wohnhaft gewesen: Im Stadtwald 5 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bischofszell TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.07.1949 Todesdatum: 15.02.2026 Wohnhaft gewesen: Im Stadtwald 5 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

August 8, 2026

Gertrud Schönholzer vorläufige Konkursanzeige, Oberuzwil; ausgeschlagene Erbschaft

Gertrud Schönholzer vorläufige Konkursanzeige, Oberuzwil; ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bürglen (TG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 12.01.1945 Todesdatum: 30.06.2026 Wohnhaft gewesen: im Tertianium Christa, Bahnhofstrasse 43 9242 Oberuzwil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Gertrud Schönholzer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bürglen (TG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 12.01.1945 Todesdatum: 30.06.2026 Wohnhaft gewesen: im Tertianium Christa, Bahnhofstrasse 43 9242 Oberuzwil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Katalin Rakitnik vorläufige Konkursanzeige Uznach/Rapperswil; Konkursverfahren eröffnet am 05.08.2026.

Katalin Rakitnik vorläufige Konkursanzeige Uznach/Rapperswil; Konkursverfahren eröffnet am 05.08.2026. Vorläufige Konkursanzeige Katalin Rakitnik Vorläufige Konkursanzeige Katalin Rakitnik Schuldner Katalin Rakitnik Staatsbürgerschaft: Ungarn Geburtsdatum: 28.12.1971 Hirschwiese 1a 8730 Uznach Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens The Style Lounge by Katalin Rakitnik, Herrengasse 9, 8640 Rapperswil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Katalin Rakitnik Staatsbürgerschaft: Ungarn Geburtsdatum: 28.12.1971 Hirschwiese 1a 8730 Uznach Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens The Style Lounge by Katalin Rakitnik, Herrengasse 9, 8640 Rapperswil Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Luca Kohli vorläufige Konkursanzeige St.Gallenkappel, Schweiz; Konkurseröffnung am 05.08.2026

Luca Kohli vorläufige Konkursanzeige St.Gallenkappel, Schweiz; Konkurseröffnung am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Luca Kohli Vorläufige Konkursanzeige Luca Kohli Schuldner Luca Kohli Heimatort: Rüschegg (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.02.1990 Obergerendingerstrasse 8 8735 St. Gallenkappel Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Kohli Crane Solutions, Oberendingerstrasse 8, 8735 St.Gallenkappel Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Luca Kohli Heimatort: Rüschegg (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 24.02.1990 Obergerendingerstrasse 8 8735 St. Gallenkappel Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Kohli Crane Solutions, Oberendingerstrasse 8, 8735 St.Gallenkappel Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Robin-Dandy Beyer, vorläufige Konkursanzeige, Frümsen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Robin-Dandy Beyer, vorläufige Konkursanzeige, Frümsen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 19.07.1996 Todesdatum: 19.06.2026 Wohnhaft gewesen: Grista 4 9467 Frümsen vormals Im Hof 3, 9467 Frümsen, vorher Untere Gasse 2, 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Robin-Dandy Beyer, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 19.07.1996 Todesdatum: 19.06.2026 Wohnhaft gewesen: Grista 4 9467 Frümsen vormals Im Hof 3, 9467 Frümsen, vorher Untere Gasse 2, 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026

Rosalia Scholz vorläufige Konkursanzeige Meggen LU ausgeschlagene Erbschaft Schweizer Staatsangehörigkeit, geboren 1934, Wohnhaft gewesen St.Gallen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026

Rosalia Scholz vorläufige Konkursanzeige Meggen LU ausgeschlagene Erbschaft Schweizer Staatsangehörigkeit, geboren 1934, Wohnhaft gewesen St.Gallen; Konkurs eröffnet am 05.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Meggen (LU) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17.04.1934 Todesdatum: 23.07.2025 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Rosalia Scholz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Meggen (LU) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 17.04.1934 Todesdatum: 23.07.2025 Wohnhaft gewesen: Langgasse 120 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 05.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 8, 2026