Raquel Walser Schluss des Konkursverfahrens in St.Gallen; Datum des Schlusses: 29.07.2026

Raquel Walser Schluss des Konkursverfahrens in St.Gallen; Datum des Schlusses: 29.07.2026 Schluss des Konkursverfahrens Raquel Walser Schluss des Konkursverfahrens Raquel Walser Schuldner Raquel Walser Staatsbürgerschaft: Spanien Geburtsdatum: 12.07.1971 Ruhsitzstrasse 30 9000 St.Gallen Datum des Schlusses: 29.07.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Raquel Walser Staatsbürgerschaft: Spanien Geburtsdatum: 12.07.1971 Ruhsitzstrasse 30 9000 St.Gallen Datum des Schlusses: 29.07.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

July 31, 2026

Slavoljub Vucic Einstellung des Konkursverfahrens St.Gallen; mangels Aktiven geschlossen

Slavoljub Vucic Einstellung des Konkursverfahrens St.Gallen; mangels Aktiven geschlossen Einstellung des Konkursverfahrens Slavoljub Vucic Einstellung des Konkursverfahrens Slavoljub Vucic Schuldner Slavoljub Vucic Staatsbürgerschaft: Serbien Geburtsdatum: 25.03.1963 Bildstrasse 35 9030 Abtwil Inhaber des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens GAFU BEGRÜNUNGEN - SLAVOLJUB VUCIC, Giessenweg 1, 9030 Abtwil Datum der Konkurseröffnung: 25.06.2026 Datum der Einstellung: 29.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 7'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Slavoljub Vucic Staatsbürgerschaft: Serbien Geburtsdatum: 25.03.1963 Bildstrasse 35 9030 Abtwil Inhaber des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens GAFU BEGRÜNUNGEN - SLAVOLJUB VUCIC, Giessenweg 1, 9030 Abtwil Datum der Konkurseröffnung: 25.06.2026 Datum der Einstellung: 29.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 7'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

July 31, 2026

Sven Ziefle Konkursverfahren Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, 8640 Rapperswil SG; Gläubigerfrist endet 31.08.2026

Sven Ziefle Konkursverfahren Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, 8640 Rapperswil SG; Gläubigerfrist endet 31.08.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Sven Ziefle Schuldenruf Sven Ziefle Schuldner Sven Ziefle Heimatort: Zürich ZH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 04.02.1997 Döris-Laad 1052 9650 Nesslau Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 09.06.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG Sven Ziefle Heimatort: Zürich ZH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 04.02.1997 Döris-Laad 1052 9650 Nesslau Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 09.06.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG

July 31, 2026

TOPCOM AG Konkursverfahren Widnau; mangels Aktiven geschlossen

TOPCOM AG Konkursverfahren Widnau; mangels Aktiven geschlossen Einstellung des Konkursverfahrens TOPCOM AG Einstellung des Konkursverfahrens TOPCOM AG Schuldner TOPCOM AG CHE-101.612.666 Bahnhofstrasse 3 9443 Widnau Datum der Konkurseröffnung: 11.08.2025 Datum der Einstellung: 29.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen vormals Baarerstrasse 43, 6300 Zug TOPCOM AG CHE-101.612.666 Bahnhofstrasse 3 9443 Widnau Datum der Konkurseröffnung: 11.08.2025 Datum der Einstellung: 29.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 20.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen vormals Baarerstrasse 43, 6300 Zug

July 31, 2026

Ursula Senti Konkurs eröffnet in St.Gallen; Forderungsanmeldung bis 31.08.2026

Ursula Senti Konkurs eröffnet in St.Gallen; Forderungsanmeldung bis 31.08.2026 Konkurspublikation/Schuldenruf Ursula Senti, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Ursula Senti, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Ursula Senti, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Jenins GR Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 16.04.1951 Todesdatum: 02.02.2026 Wohnhaft gewesen: Rapperswilerstrasse 12 8733 Eschenbach vormals Churfirstenstrasse 21, 9630 Wattwil Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 22.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG Ursula Senti, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Jenins GR Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 16.04.1951 Todesdatum: 02.02.2026 Wohnhaft gewesen: Rapperswilerstrasse 12 8733 Eschenbach vormals Churfirstenstrasse 21, 9630 Wattwil Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 22.04.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 31.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG

July 31, 2026

Konkursamt Emmental-Oberaargau versteigert 1 Fernseher Samsung Tv QE55Q7F AAUXXN, Emmental-Oberaargau, Schweiz; Höchstbietender erwirbt Eigentum durch Freihandverkaufsverfügung, Gewährleistung ausgeschlossen

Konkursamt Emmental-Oberaargau versteigert 1 Fernseher Samsung Tv QE55Q7F AAUXXN, Emmental-Oberaargau, Schweiz; Höchstbietender erwirbt Eigentum durch Freihandverkaufsverfügung, Gewährleistung ausgeschlossen Fernseher SAMSUNG TV QE55Q7F AAUXXN Fernseher SAMSUNG TV QE55Q7F AAUXXN Gebote können nur von angemeldeten Benutzern entgegengenommen werden. Bisher wurden keine Gebote abgegeben Das Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, versteigert folgenden Artikel: 1 Fernseher Samsung Tv QE55Q7F AAUXXN, Bildschirmdiagonale 55 Zoll 138 cm, Anschlüsse: 2x HDMI, 1x USB, 1x Ethernet (LAN) Weitere Informationen zum Artikel, als hier erwähnt, liegen der Konkursverwaltung nicht vor. Aus Konkursrechtlichen Gründen wird nach der Auktion dem Höchstbietenden eine Freihandverkaufsverfügung erlassen, die den Eigentumsübergang auslöst. Jegliche Gewährleistung wird wegbedungen. Weder die Konkursmasse noch das Konkursamt haften für Rechts- und ...

July 31, 2026

Golfoutletstores München GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht München; Insolvenzverwalterin bestellt Manuela Pietzsch

Golfoutletstores München GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht München; Insolvenzverwalterin bestellt Manuela Pietzsch Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1542 IN 2183/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Golfoutletstores München GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: 1542 IN 2183/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Golfoutletstores München GmbH, Baierbrunnerstraße 3, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schwara Christoph Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 167755 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vertrieb und Verkauf von Sportartikeln, Sportgeräten, Bekleidung und Schuhen, insbesondere solchen zur Ausübung des Golfsports, in einem oder mehreren Ladengeschäften im Großraum München u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 00.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Pietzsch Manuela Dachauer Straße 140, 80637 München Telefon: +49(89)31 86 86 88 Email: inso@ra-pietzsch.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 11.06.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 31, 2026

Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG am Amtsgericht Tübingen; Insolvenzgeld bis Sept 2026 gesichert.

Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG am Amtsgericht Tübingen; Insolvenzgeld bis Sept 2026 gesichert. Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik bestellt - Menold Bezler Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Karl Mayer Kartonagenfabrik bestellt Das Amtsgericht Tübingen hat in dem Verfahren über den Insolvenzantrag der Karl Mayer Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG mit Sitz in Haiterbach Dr. Sebastian Mielke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. ...

July 30, 2026

Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt

Landeshauptstadt Erfurt Insolvenzverfahren eröffnet über Erschließungsträger Erfurt; Forderungen werden im Insolvenzverfahren verfolgt 61 Drucksachen Anfragen LV 1.61 07.24 © Stadt Erfurt Sie erreichen uns: E-Mail: oberbuergermeister@erfurt.de Internet: www.erfurt.de Rathaus Fischmarkt 1 99084 Erfurt Stadtbahn 2, 3, 6 Haltestelle: Fischmarkt Seite 1 von 2 Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zur Fertigstellung der Er- schließungsanlagen im Wohngebiet KER 687 „Hinter dem Anger“ dar? Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.05.2026 von seinem Wahlrecht gemäß § 103 Insolvenzordnung (InsO) Gebrauch gemacht und die Erfüllung des städtebaulichen Vertrags (Erschließungsvertrag) abgelehnt. Die Landeshauptstadt Erfurt befindet sich derzeit mit dem Insolvenzverwalter in Vertragsverhandlungen über die Übertragung der öffentlichen Erschließungsflächen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die weitere Umsetzung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen zu schaffen. Der Insolvenzverwalter hat der Landeshauptstadt Erfurt eine Bauerlaubnis für die öffentlichen Erschließungsflächen erteilt. Dadurch ist es der Landeshauptstadt Erfurt möglich, die erforderlichen Arbeiten zur Fertigstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen bereits vor Abschluss der Eigentumsübertragung vorzubereiten bzw. mit der Durchführung zu beginnen, soweit die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Welche Maßnahmen hat die Stadt nach Ablauf der bis zum I. Quartal 2025 eingeräumten Frist gegenüber dem Erschließungsträger ergriffen und zu welchem Ergebnis haben diese geführt? ...

July 30, 2026

Baumann Spedition Dresden GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Dresden; Forderungen bis 17.09.2026 anmelden

Baumann Spedition Dresden GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Dresden; Forderungen bis 17.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 548 IN 953/26 Gericht: Dresden Name, Vorname / Bezeichnung: Baumann Spedition Dresden GmbH Sitz / Wohnsitz: Dresden Register: Dresden, HRB 11182 Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 548 (531) IN 953/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumann Spedition Dresden GmbH, Sporbitzer Ring 4 - Halle 4, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 11182 vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Baumann - wurde am 30.07.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

July 30, 2026