Buchhandlung Schöningh eröffnet in Bad Brückenau, Ludwigstraße 24; Starke Nachfrage von Bürgern und Schulen

Buchhandlung Schöningh eröffnet in Bad Brückenau, Ludwigstraße 24; Starke Nachfrage von Bürgern und Schulen Bad Brückenau: Eröffnung der Buchhandlung Schöningh Neues Leben in der Ludwigstraße 24 Dort hat, im ehemaligen Klubertanz-Geschäft, seit wenigen Tagen die Buchhandlung Schöningh ihre Pforten geöffnet. Die Nachfolgerin der langjährigen und beliebten Buchhandlung Nikolaus versorgt künftig nicht nur die Bürger:innen, sondern auch Schulen und unsere Stadtbibliothek mit Büchern und anderen Medien. In den ersten Tagen besuchten bereits zahlreiche Menschen das Geschäft und konnten sich davon überzeugen, dass die Versorgung mit Büchern und Co. in Bad Brückenau nahtlos fortbesteht. Auch weiterhin können Medien über Nacht bestellt werden; Und wenn man einmal Hilfe braucht, steht fachkundige Beratung jederzeit bereit. ...

August 7, 2026

Kaspar Fierz und Marion Bamert Der Schweizer Immobilienwert Schweiz; über 1000 Seiten, zwei Bände

Kaspar Fierz und Marion Bamert Der Schweizer Immobilienwert Schweiz; über 1000 Seiten, zwei Bände Neuerscheinung: «Der Schweizer Immobilienwert» «Der Schweizer Immobilienwert» der Co-Autoren Kaspar Fierz und Marion Bamert ist das etablierte Grundlagenwerk für die Immobilienbewertung, herausgegeben vom SVIT Schweiz. Es bietet die fundierte Lehre auf Basis von Finanzmathematik, Ökonometrie sowie Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. Das Standardwerk richtet sich an Bewertungsexperten, Immobilienfachleute und Studierende, die sich tiefgreifend mit Immobilienbewertung auseinandersetzen möchten. Es umfasst über 1000 Seiten in zwei Bänden und kostet 288 CHF. Die Bände I und II sind auch einzeln verfügbar. ...

August 6, 2026

Veterinärmediziner der Universität Leipzig untersuchen Rinderzellen als Testsystem; Wirkstofftests künftig zuverlässiger auf den Menschen übertragbar

Veterinärmediziner der Universität Leipzig untersuchen Rinderzellen als Testsystem; Wirkstofftests künftig zuverlässiger auf den Menschen übertragbar Buch über Wohlbefinden und psychische Gesundheit in der Schule +++ Rinderzellen könnten Wirkstoffforschung voranbringen +++ Forschung zu biologisch abbaubaren Implantaten Buch über Wohlbefinden und psychische Gesundheit in der Schule +++ Rinderzellen könnten Wirkstoffforschung voranbringen +++ Forschung zu biologisch abbaubaren Implantaten Buch „Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht“ erschienen „Wohlbefinden und psychische Gesundheit in Schule und Unterricht“ heißt ein neues Buch, das gerade im Springer-Verlag erschienen ist. Herausgegeben wurde es von Wissenschaftler:innen aus den Bereichen Klinische Psychologie (Prof. Dr. Julian Schmitz) und Bildungswissenschaften der Universität Leipzig (Prof. Dr. Henrik Saalbach, Dr. Franziska Greiner-Döchert) sowie aus den Kommunikationswissenschaften der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (Prof. Dr. Eva Baumann). ...

August 6, 2026

DBM Videovertrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Duisburg; Insolvenzverwalter: Holger Rhode ernannt

DBM Videovertrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Duisburg; Insolvenzverwalter: Holger Rhode ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 620 IN 520/26 Gericht: Duisburg Name, Vorname / Bezeichnung: DBM Videovertrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Wesel Register: Duisburg, HRB 17388 Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 520/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17388 eingetragenen DBM Videovertrieb GmbH, Am Schornacker 60, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Böttcher, Gindericher Straße 25, 46487 Wesel, Geschäftszweig: Immobilienhandel, Vermögensanlage, Herstellung und Vertrieb von Medien. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 620 IN 520/26 Amtsgericht Duisburg, 30.07.2026

August 4, 2026

Jury nominiert sieben Buchhandlungen in Hamburg für den Hamburger Buchhandlungspreis 2026; Drei erhalten je 5.000 Euro Preisgeld.

Jury nominiert sieben Buchhandlungen in Hamburg für den Hamburger Buchhandlungspreis 2026; Drei erhalten je 5.000 Euro Preisgeld. Shortlist Buchhandlungspreis 2026 steht - hamburg.de Bereits seit 2014 ehrt die Behörde für Kultur und Medien alle zwei Jahre besonders engagierte inhabergeführte Buchhandlungen mit dem Hamburger Buchhandlungspreis. Auch 2026 werden wieder drei Buchhandlungen ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld von je 5.000 Euro. Kurz nach der Nominierung verstarb Frank Bartling, der die Buchhandlung Bücherstube Stolterfoht seit 1997 betrieb. ...

August 3, 2026

Jury nominiert sieben Buchhandlungen für den Buchhandlungspreis 2026 in Hamburg; Finale drei am 5. September 2026 bekannt.

Jury nominiert sieben Buchhandlungen für den Buchhandlungspreis 2026 in Hamburg; Finale drei am 5. September 2026 bekannt. Shortlist Buchhandlungspreis 2026 steht - hamburg.de Bereits seit 2014 ehrt die Behörde für Kultur und Medien alle zwei Jahre besonders engagierte inhabergeführte Buchhandlungen mit dem Hamburger Buchhandlungspreis. Auch 2026 werden wieder drei Buchhandlungen ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld von je 5.000 Euro. Kurz nach der Nominierung verstarb Frank Bartling, der die Buchhandlung Bücherstube Stolterfoht seit 1997 betrieb. ...

August 3, 2026

Daniel Goldstein letzte Sprachlupe Ittigen bei Bern; Buch erscheint im November bei NZZ Libro

Daniel Goldstein letzte Sprachlupe Ittigen bei Bern; Buch erscheint im November bei NZZ Libro Sprachlupe zu guter Letzt: Wohl dir, Helvetisma! – infosperber Daniel Goldstein © Grietje Mesman Sprachlupe zu guter Letzt: Wohl dir, Helvetisma! 1.08.2026 1.-August-Reden preisen gern die Mundarten als Heimatmerkmale, aber kaum je das Schweizer Hochdeutsch. Es verdient das indessen. Viele in der Deutschschweiz merken es nicht oder nicht immer, wenn sie in ihrem Hochdeutsch Helvetismen verwenden; manchmal gehöre auch ich zu diesen Leuten. Und manche verstehen unter Helve­tismen einfach Mundartwörter – egal, ob diese zum Schweizer Standarddeutsch zählen. Zu ihm gehören die eigentlichen Helvetismen. Dass es die helvetische Sorte Hochdeutsch überhaupt gibt, wissenschaftlich Varietät genannt, ist nicht durchwegs bekannt. Aber wehe, jemand greift die Helvetismen an: Dann erwacht das Sprachbewusstsein schlagartig. So geschehen, als die dama­lige Pendlerzeitung «20 Minuten» auf ihrer Web­site eine Information der «Sprach­lupe» aufgriff und damit eine Flut von –⁠ meist empörten – Kommentaren auslöste ( «Sprach­lupe» vom 25. April 2015 ). Es war darum gegangen, dass manche Hochschulen keine Helvetismen in Arbeiten von Studierenden duldeten. ...

August 1, 2026

Doris Hutzler (eds.) publish Art. 9 AMLA commentary in Switzerland; amendments enter into force Oct 1, 2026

Doris Hutzler (eds.) publish Art. 9 AMLA commentary in Switzerland; amendments enter into force Oct 1, 2026 Commentary on Art. 9 of the Swiss Anti-Money Laundering Act (AMLA) Publication - 29. Juli 2026 Speaking Engagement - 8. Juli 2026 Guide - 6. Juli 2026 Juli 2026 | Publication Commentary on Art. 9 of the Swiss Anti-Money Laundering Act (AMLA) 29. Juli 2026 | Publication Commentary on Art. 9 of the Swiss Anti-Money Laundering Act (AMLA) Commentary on Art. 9 AMLA, in: Damian K. Graf Doris Hutzler (eds.), Onlinekommentar Anti-Money Laundering Act, 2026 Commentary This new legal commentary provides a comprehensive analysis of Article 9 of the Swiss Federal Act on Combating Money Laundering (LBA), the central provision governing the duty of financial intermediaries, dealers, and advisers to report suspicions of money laundering, related predicate offences, and terrorist financing to Switzerland’s Money Laundering Reporting Office (MROS). Authored by Andrew M. Garbarski, Louis Frédéric Muskens, Mattia Brugger, the commentary situates the reporting duty within its international context, tracing its alignment with the FATF’s global standards and Switzerland’s evolving legislative history, including forthcoming amendments entering into force on 1 October 2026. It examines the distinct scenarios triggering the obligation, the threshold of “well-founded suspicion”, and the professional secrecy carve-out for lawyers and notaries, alongside the procedural requirements for making a valid communication to MROS, including the shift towards the goAML electronic reporting system. It also addresses the practical tensions surrounding “defensive reporting” and the interplay between the reporting duty and related provisions such as Article 305ter of the Swiss Criminal Code and the anti-money laundering ordinances. This new legal commentary provides a comprehensive analysis of Article 9 of the Swiss Federal Act on Combating Money Laundering (LBA), the central provision governing the duty of financial intermediaries, dealers, and advisers to report suspicions of money laundering, related predicate offences, and terrorist financing to Switzerland’s Money Laundering Reporting Office (MROS). Authored by Andrew M. Garbarski, Louis Frédéric Muskens, Mattia Brugger, the commentary situates the reporting duty within its international context, tracing its alignment with the FATF’s global standards and Switzerland’s evolving legislative history, including forthcoming amendments entering into force on 1 October 2026. It examines the distinct scenarios triggering the obligation, the threshold of “well-founded suspicion”, and the professional secrecy carve-out for lawyers and notaries, alongside the procedural requirements for making a valid communication to MROS, including the shift towards the goAML electronic reporting system. It also addresses the practical tensions surrounding “defensive reporting” and the interplay between the reporting duty and related provisions such as Article 305ter of the Swiss Criminal Code and the anti-money laundering ordinances.

July 31, 2026

Henrike Wilson Lesung und Workshop Kringel will Meer, Haus des Buches, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, am 31.07.2026 um 11:00; Kostenfrei

Henrike Wilson Lesung und Workshop Kringel will Meer, Haus des Buches, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig, am 31.07.2026 um 11:00; Kostenfrei Henrike Wilson „Kringel will Meer“ - Leipziger Städtische Bibliotheken Datum 31.07.2026 Uhrzeit 11:00 Uhr Ort Haus des Buches Gerichtsweg 28 04103 Leipzig www.haus-des-buches-leipzig.de Im Kalender speichern calendar_add_on Henrike Wilson „Kringel will Meer“ Gerichtsweg 28 04103 Leipzig www.haus-des-buches-leipzig.de FERIENANGEBOT Henrike Wilson „Kringel will Meer“ Lesung und Workshop für Kinder (ab 4 Jahren) Auf einem alten Hof lebt Kringel. Das kleine Schwein hat einen großen Traum, seit Lachmöwe ihm vom weiten blauen Meer und dem Strand erzählt hat. Einmal ans Meer! Die anderen Hoftiere halten nichts von solchen Flausen. Aber Kringel nutzt seine Chance und trippelt zuversichtlich los. Manchmal fühlt es sich zu klein für ein so großes Abenteuer, aber als es endlich den warmen Sand unter den Hufen spürt und die Wellen vor ihm in der Sonne glitzern, ist es das glücklichste Schweinchen, das man sich denken kann. - Eine Glücks- und Freundschaftsgeschichte über den Mut, seiner Sehnsucht zu folgen (Gerstenberg 2026). Die Kinder erfahren bei dieser Lesung, wie ein Buch entsteht, können über eigene Wünsche und Träume sprechen und diese anschließend in Basteleien umsetzen und fliegen lassen. Henrike Wilson, geboren 1961 in Köln, studierte dort und in den USA Grafikdesign und Malerei. Heute lebt und arbeitet sie als freie Illustratorin in Berlin. Ihre Bilderbücher sind in zahlreiche Sprachen übersetzt. Kostenfreie Lesung und Workshop für Kinder. Bei größeren Gruppen bitte Anmeldung unter 0341 30 85 10 86 oder kontakt@literaturhaus-leipzig.de. ...

July 31, 2026

Tony Brändle AG erhält Auftrag zur Beschaffung Mercedes-Benz Sprinter für Feuerwehr Trin; Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Trin erhöht.

Tony Brändle AG erhält Auftrag zur Beschaffung Mercedes-Benz Sprinter für Feuerwehr Trin; Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Trin erhöht. 7014 Trin, 2 Aus den Verhandlungen des Gemeindevorstandes Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 folgende Geschäfte behandelt: 1. Das Gesuch um finanzielle Unterstützung vom Jodelclub Calanda wurde aufgrund des fehlen- den Bezugs zur Gemeinde abgelehnt. 2. Für das Buchprojekt «Alpleben Graubünden» wurde ein finanzieller Beitrag gesprochen. 3. Für die Durchführung für das jährliche Sagifescht bei der alten Sagi in Trin Mulin vom 1. August 2026 wurde eine Bewilligung erteilt. 4. Ein Einbürgerungsgesuch wurde genehmigt. 5. Für eine effiziente und nachvollziehbare Finanzplanung führt die Gemeinde das Modul OBT Fi- nanzplan Light ein. 6. Für die Beschaffung des Mercedes-Benz Sprinters für die Feuerwehr Trin wurde der Tony Brändle AG den Auftrag erteilt. 7. Die vom Schulrat beantragte Stelle für die Schulsozialarbeit im Umfang vom 20 % wurde bewil- ligt. 8. Bewilligte Baugesuche: 2026-985 Eyer S. & Collenberg P., Erstellung Mauer mit Solaranlage, Via Muntegn 7, 7014 Trin 2026-1033 Riesch Alexander, Umbauprojekt, Via Ruegna 25, 7016 Trin Mulin ...

July 31, 2026