Michaela Kaniber stellt sieben Filmporträts von Betriebsleiterinnen in Bayern im UN-Jahr der Landwirtin 2026 vor; Nur neun Prozent Betriebe werden von Frauen geführt

Michaela Kaniber stellt sieben Filmporträts von Betriebsleiterinnen in Bayern im UN-Jahr der Landwirtin 2026 vor; Nur neun Prozent Betriebe werden von Frauen geführt Frauen in der Landwirtschaft vielseitig, innovativ und unverzichtbar - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Frauen in der Landwirtschaft - vielseitig, innovativ und unverzichtbar Ministerin Kaniber stellt zum UN-Jahr der Landwirtin 2026 Betriebsleiterinnen in den Mittelpunkt (31. Juli 2026) München - Landwirtschaft ohne Landwirtinnen wäre wie Suppe ohne Salz: Es würde etwas Entscheidendes fehlen. Denn Frauen prägen Bayerns Höfe und Dörfer – als Betriebsleiterinnen, Mitunternehmerinnen, Ideengeberinnen, Familienmanagerinnen und starke Stimmen des ländlichen Raums. ...

August 3, 2026

SCHOLPP Kran & Transport GmbH setzt Liebherr MK 140-5.1E auf Dach des Rosengarten Mannheim ein; 64,2 m Ausladung, wirtschaftlich und geräuscharm

SCHOLPP Kran & Transport GmbH setzt Liebherr MK 140-5.1E auf Dach des Rosengarten Mannheim ein; 64,2 m Ausladung, wirtschaftlich und geräuscharm Mobilbaukran MK 140-5.1 überzeugt bei Antennentausch über den Dächern Mannheims - Liebherr Mobilbaukran MK 140-5.1 überzeugt bei Antennentausch über den Dächern Mannheims SCHOLPP setzt Mobilbaukran bei anspruchsvollem Hub am Rosengarten Mannheim ein Wirtschaftlich und geräuscharm mit Vario Jib-Technologie und elektrischem Kranbetrieb Auf dem Dach eines Anbaus des Congress Center Rosengarten Mannheim hat die SCHOLPP Kran & Transport GmbH mit einem Liebherr-Mobilbaukran MK 140-5.1 eine Mobilfunkanlage ausgetauscht. Der Hub erfolgte bei einer Ausladung von 64,2 Metern. Dank seiner Vario Jib-Technologie und des elektrischen Kranbetriebs erwies sich der Mobilbaukran als wirtschaftliche und zugleich besonders geräuscharme Lösung für den Einsatz im innerstädtischen Umfeld. ...

August 3, 2026

BILD-Gruppe und mobile.de starten Partnerschaft in Deutschland; mobile.de-Angebote in AUTO BILD sichtbar.

BILD-Gruppe und mobile.de starten Partnerschaft in Deutschland; mobile.de-Angebote in AUTO BILD sichtbar. BILD-Gruppe und mobile.de starten umfassende Partnerschaft für den digitalen Fahrzeugmarkt BILD-Gruppe und mobile.de starten umfassende Partnerschaft für den digitalen Fahrzeugmarkt Einbindung von Deutschlands größtem Fahrzeugmarkt bei AUTO BILD und BILD.de mobile.de, Deutschlands größter Fahrzeugmarkt, wird neuer Fahrzeugmarkt-Partner von AUTO BILD und BILD.de. Mit der Zusammenarbeit baut die BILD-Gruppe ihren Mobilitätsmarktplatz weiter aus. Gleichzeitig verschafft mobile.de Autohändlern eine noch größere Reichweite und Zugang zu weiteren potenziellen Käufern. Zudem ist geplant, das Angebot an Gebrauchtwageninseraten auf AUTO BILD und BILD.de um Tageszulassungen und Leasingangebote zu erweitern. ...

August 3, 2026

IG Grosspraxen initiiert Gründung in Bern; erste Sitzung am 24. September 2026

IG Grosspraxen initiiert Gründung in Bern; erste Sitzung am 24. September 2026 IG Grosspraxen nimmt Fahrt auf | Physioswiss Aktionswoche Patient:innensicherheit: nichtübertragbare Krankheiten im Fokus Zum Beitrag Aktionswoche Patient:innensicherheit: nichtübertragbare Krankheiten im Fokus Reminder: Webinar Sturzprävention vom 17.8.2026 Zum Beitrag Reminder: Webinar Sturzprävention vom 17.8.2026 IG Grosspraxen nimmt Fahrt auf Anfang Juli 2026 haben grössere Physiotherapiepraxen die Interessengemeinschaft (IG) Grosspraxen initiiert. Inzwischen zählt die IG 50 interessierte Grosspraxen. Jetzt laufen die Vorbereitungen für die erste Sitzung im Herbst auf Hochtouren – Befragung inklusive. ...

August 3, 2026

Radeberger Spätschicht öffnet Türen von 10 Unternehmen in Radeberg am 04.09.2026; Kostenlos, vier Routen, Buchung offen online

Radeberger Spätschicht öffnet Türen von 10 Unternehmen in Radeberg am 04.09.2026; Kostenlos, vier Routen, Buchung offen online Radeberger Spätschicht | Beteiligungsportal Stadt Radeberg Status Aktiv Termin 04.09.2026 16:00 Uhr Buchungsstatus 159 freie Plätze Am Freitag, den 04.09.2026 öffnen 10 Unternehmen aus Radeberg wieder ihre Türen und Tore für interessierte Besucher. Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der lokalen Wirtschaft und erfahren Sie viel Wissenswertes über die Produktion oder Dienstleistungen, über die Jobs und über die Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort. ...

August 3, 2026

Zürcher Handelskammer meldet 4838 Firmengründungen in der Schweiz; 9%-Rückgang gegenüber Vormonat

Zürcher Handelskammer meldet 4838 Firmengründungen in der Schweiz; 9%-Rückgang gegenüber Vormonat Zürcher Handelskammer: Firmengründungen gehen saisonbedingt zurück Zürich - Im Juli sind in der Schweiz 4838 neue Firmen gegründet worden. Das entspricht einem Rückgang zum Vormonat um 9 Prozent und zum Vorjahr um 3 Prozent. Einer der Gründe liegt laut den Erhebungen von Help.ch in den Sommerferien. ( CONNECT ) Das Business-Netzwerk Help.ch hat bei seiner monatlichen Analyse festgestellt, dass im Juli in der Schweiz 4838 Unternehmen neu ins Handelsregister eingetragen wurden. Gegenüber dem Vormonat ist dies ein Rückgang um 9 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3 Prozent, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Help.ch führte dies auf die Sommerferien in der Schweiz zurück, da auch die Zahlen der Firmenlöschungen mit 3245 niedriger als üblich ausfielen. Help.ch verzeichnete einen deutlichen Rückgang von etwa 21 Prozent im Vergleich zum Juni, aber eine leichte Erhöhung von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. ...

August 3, 2026

PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bückeburg; Veräußerung des gesamten beweglichen Vermögens zu 11.000 EUR

PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bückeburg; Veräußerung des gesamten beweglichen Vermögens zu 11.000 EUR Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 47 IN 35/26 Gericht: Bückeburg Name, Vorname / Bezeichnung: PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH Sitz / Wohnsitz: Auetal Register: Stadthagen, HRB 201074 47 IN 35/26: Über das Vermögen der PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH, Westerwalder Straße 6 b, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 201074), vertr. d.: Christian Pätzel, Westerwalder Straße 6 b, 31749 Auetal, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39, E-Mail: info@sh-inso.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.09.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wird hinsichtlich der ersten Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren durchgeführt und folgender Termin abgehalten: 1. am: Dienstag, 01.09.2026, 09:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - den Verkauf des gesamten beweglichen Anlagevermögens und der Übertragung des Geschäftsbetriebes der Insolvenzschuldnerin zu einem Verkaufspreis in Höhe von 11.000,00 EUR (netto) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung einer Forderung schriftlich widersprochen werden. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfungen in die Tabelle eingetragen. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bückeburg, 03.08.2026 Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de. Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 3, 2026

YaKo Mobile GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Baltmannsweiler; Insolvenzverwalterin Nora Sickeler bestellt

YaKo Mobile GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Baltmannsweiler; Insolvenzverwalterin Nora Sickeler bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 12 IN 122/26 Gericht: Esslingen am Neckar Name, Vorname / Bezeichnung: YaKo Mobile GmbH Sitz / Wohnsitz: Baltmannsweiler Register: Stuttgart, HRB 768343 12 IN 122/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. YaKo Mobile GmbH, Stuifenweg 15, 73666 Baltmannsweiler, vertreten durch den Geschäftsführer Yasin Konyali Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768343 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Mehrer, Schülestraße 13, 73230 Kirchheim, Gz.: 09/26 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Nora Sickeler Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 9668913 Telefax: 0711 9668999 Email: n.sickeler@grub-brugger.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 29.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 15.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.07.2026

August 3, 2026

BookYourExpert bietet Basler Startups kostenfrei eine Beratungssitzung in Basel im Rahmen der BaselCircular-Partnerschaft mit Zugang zu über 120 Expert:innen; Kostenloser Coaching-Gutschein im BaselCircular-Kontingent

BookYourExpert bietet Basler Startups kostenfrei eine Beratungssitzung in Basel im Rahmen der BaselCircular-Partnerschaft mit Zugang zu über 120 Expert:innen; Kostenloser Coaching-Gutschein im BaselCircular-Kontingent Kostenloser Expert:innen-Rat für Basler Startups - BaselCircular Wer ein Projekt oder ein Startup vorantreibt, stösst früher oder später an Fragen, die spezifisches Fachwissen erfordern – sei es zu Kreislaufwirtschaft, Life Cycle Assessment, Marketing, Kommunikation oder Recht. Genau hier setzt BookYourExpert an: Die Plattform von One Planet Lab vermittelt unkompliziert und zielgerichtet Kontakte zu über 120 Expert:innen aus verschiedenen Fachbereichen. ...

August 3, 2026

Butterfly Oase Health & Beauty GmbH, Schänis Neueintragung; Manuela Benz alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin

Butterfly Oase Health & Beauty GmbH, Schänis Neueintragung; Manuela Benz alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin Neueintragung Butterfly Oase Health & Beauty GmbH, Schänis Neueintragung Butterfly Oase Health & Beauty GmbH, Schänis Butterfly Oase Health & Beauty GmbH, in Schänis, CHE-350.469.978, Sandloch 8, 8718 Schänis, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 24.07.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Handel in den Bereichen Health, Beauty (insbesondere apparative Kosmetik), Wellness, Prävention, Gesundheitsförderung, Körperpflege und Entspannung, Hospitality, Retreats, Freizeit- und Erlebnisangebote, E-Commerce, Network Marketing, sowie Coaching und verwandte Technologien. Die Gesellschaft kann Beratungen, Behandlungen, Kurse, Literatur, Schulungen und Veranstaltungen weltweit durchführen. Weiter bezweckt die Gesellschaft die Entwicklung, Herstellung, Anwendung, Vermittlung, Beratung sowie den Handel mit Produkten und Lösungen. Die Gesellschaft kann Produkte importieren, exportieren, vertreiben und vermitteln, Lizenzen vergeben, Immobilien mieten und vermieten, Zweigniederlassungen und Standorte im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Benz, Manuela, von Lachen, in Mollis (Glarus Nord), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 200.00.

August 3, 2026