Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet Landwirtschaftsflächen in der Gemarkung Neundorf zur Pacht an; Gebot bis 16. November 2026

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet Landwirtschaftsflächen in der Gemarkung Neundorf zur Pacht an; Gebot bis 16. November 2026 Ausschreibung der Pacht landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Gemarkung Neundorf Ausschreibung Landpacht I FoB Neudorf 1 Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an: Lfd. Nr. Gemarkung Flurstück Größe in ha Nutzbare Fläche Acker in ha Nutzbare Fläche Grünland in ha Sonstige Fläche in ha AZ/GZ 1 Neundorf 477 0,1144 0,1144 0,0000 0,0000 ...

August 14, 2026

Møre Drift blir ny hovedpartner i AaFK i Ålesund; økt engasjement for fotballen i fylket

Møre Drift blir ny hovedpartner i AaFK i Ålesund; økt engasjement for fotballen i fylket Møre Drift blir ny hovedpartner i AaFK / Aalesund Møre Drift blir ny hovedpartner i AaFK Møre Drift og Aalesunds FK har inngått et nytt samarbeid som gjør Møre Drift til hovedpartner i AaFK. Møre Drift har gjennom flere år markert seg som en betydelig regional aktør, og har et sterkt engasjement for fotballen og lokalsamfunnene på Sunnmøre og i resten av Møre og Romsdal. ...

August 14, 2026

Oberbürgermeister präsentiert dem Stadtrat Vorschläge bis 30. November 2026 zu ermäßigten Standgebühren am Erfurter Weihnachtsmarkt; Verwaltung lehnt Beschlussvorschlag ab.

Oberbürgermeister präsentiert dem Stadtrat Vorschläge bis 30. November 2026 zu ermäßigten Standgebühren am Erfurter Weihnachtsmarkt; Verwaltung lehnt Beschlussvorschlag ab. 04 E Stellungnahme KSD LV 1.04 E 10.25 ©Stadt Erfurt Kulturdirektion Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 1189/26 Titel der Drucksache Antrag der Fraktion Die Linke zur Drucksache 0835/26 – Transparenz und faire Beteiligung bei der Standplatzvergabe auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt Öffentlichkeitsstatus der Stellungnahme öffentlich Zutreffendes bitte auswählen und im Feld Stellungnahme darauf Bezug nehmen: Ist die rechtliche Zulässigkeit des Antrages gegeben? Ja. Stehen personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung? Ja. Liegen die finanziellen Voraussetzungen vor? Ja. ...

August 14, 2026

Michael Cromer GmbH Insolvenzverfahren München; Forderungen bis 24.09.2026 anmelden

Michael Cromer GmbH Insolvenzverfahren München; Forderungen bis 24.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1504 IN 1047/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Michael Cromer GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: München, HRB 271884 1504 IN 1047/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Michael Cromer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Georgenstraße 5, 80799 München Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 271884 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Lederwaren, Accessoires und Reisegepäck sowie die Vergabe von Lizenzen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Heinke Philip Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München Telefon: +49(89)25548700 Telefax: +49(89)25548710 Email: muenchen@jaffe-rae.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 05.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 17.03.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 14, 2026

neudeli Fellowship Bauhaus-Universität Weimar; Budget bis zu 2.500 Euro

neudeli Fellowship Bauhaus-Universität Weimar; Budget bis zu 2.500 Euro Das neudeli Fellowship geht in die nächste Runde: Jetzt bis zum 30. September 2026 bewerben Das neudeli Fellowship geht in die nächste Runde: Jetzt bis zum 30. September 2026 bewerben Aus »vielleicht irgendwann?« wird ein »warum eigentlich nicht!«: Projektideen, Abschluss- oder Forschungsarbeiten, Prototypen und kreative Vorhaben können Potenzial für eine Gründung bieten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dieses Potenzial zu entdecken und den nächsten Schritt zu gehen. ...

August 14, 2026

coiffureSUISSE canton de Berne crée CPR, CC et NKPK; relève et examens mieux coordonnés.

coiffureSUISSE canton de Berne crée CPR, CC et NKPK; relève et examens mieux coordonnés. Verband Schweizer Coiffeurgeschäfte Association suisse de la coiffure Imprenditori parrucchieri svizzeri Statuts Page 1 de 8 coiffureSUISSE canton de Berne STATUTS Nom, siège et but de l’association Art. 1 Sous le nom de coiffureSUISSE canton de Berne, Association bernoise des salons de coiffure, ci-après coiffureSUISSE canton de Berne, est constituée une association composée des sections et des catégories de membres existant sur le territoire cantonal au sens des art. 60 ss CC. Le domicile juridique est identique au domicile ou au siège social du président respectif. ...

August 14, 2026

Agenda Informationssysteme aus Rosenheim erhält erneut Bayerns Best 50; Dritter Titel seit 2017.

Agenda Informationssysteme aus Rosenheim erhält erneut Bayerns Best 50; Dritter Titel seit 2017. Agenda Informationssysteme zählt erneut zu „Bayerns Best 50“ - BVMW DE … BVMW - Der Mittelstand Bayern Internet & Digitalisierung Agenda Informationssysteme zählt erneut zu „Bayerns Best 50“ Agenda Informationssysteme zählt erneut zu „Bayerns Best 50“ Bereits zum dritten Mal wird Agenda für sein nachhaltiges Wachstum ausgezeichnet und zeigt, wie Innovation und technologischer Fortschritt den Mittelstand voranbringen. ...

August 14, 2026

Nicky Verjans erklärt Lage bei HSG Nordhorn-Lingen; Neue Geschäftsführung unter Michael Jonker

Nicky Verjans erklärt Lage bei HSG Nordhorn-Lingen; Neue Geschäftsführung unter Michael Jonker Was macht eigentlich Nicky Verjans? - HSG Nordhorn Lingen Stellungnahme zur aktuellen wirtschaftlichen Situation Björn Zintel geht – Emiel Hoogland kommt Mathis Berger übernimmt Social Media und Öffentlichkeitsarbeit Max Horner kommt – Jaris Tobeler verlässt die HSG Was macht eigentlich Nicky Verjans? Ende August wird Nicky Verjans 39 Jahre alt. Als knapp 18-Jähriger kam der niederländische Rechtsaußen 2005 zur HSG Nordhorn, entwickelte sich dort zu einem der prägendsten Spieler und gewann 2008 mit der HSG den EHF-Pokal. Nach dem Abstieg wechselte er 2010 zum Erstligisten TuS N-Lübbecke. Schon 2012 kehrte er zur HSG Nordhorn-Lingen zurück, übernahm hier wie in der Nationalmannschaft das Kapitänsamt und erzielte Mitte der 2010er-Jahre regelmäßig deutlich mehr als 150 Treffer pro Saison. 2019 feierte er mit der HSG den Wiederaufstieg in die 1. Liga, 2020 beendete er seine Karriere. ...

August 14, 2026

Automobilindustrie Stellenabbau Deutschland; 42.300 weniger Beschäftigte zum Halbjahr 2026 als Vorjahr

Automobilindustrie Stellenabbau Deutschland; 42.300 weniger Beschäftigte zum Halbjahr 2026 als Vorjahr 3,0 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2026 als im Vorjahreszeitraum 3,0 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2026 als im Vorjahreszeitraum Stellenabbau in der Automobilindustrie: 42 300 weniger Beschäftigte zum Ende des 1. Halbjahres 2026 als ein Jahr zuvor Gewerbe – Mehr Betriebsgründungen im ersten Halbjahr Weitere IAB Websites Zeige Untermenü für Weitere IAB Websites Forschungsdatenzentrum IAB-Forum Job-Futuromat ...

August 14, 2026

Christina Linkert gründet KOLONATIA in Lingen; steigende Nachfrage erfordert Personalbedarf

Christina Linkert gründet KOLONATIA in Lingen; steigende Nachfrage erfordert Personalbedarf Christina Linkert gründet KOLONATIA „Heimat. Handwerk. Kolonat.“ Unter dieser Devise hat Christina Linkert das Unternehmen KOLONATIA gegründet. „Meine Taschen entstehen durch echte Handarbeit“, erklärt die Lingenerin. „Meine Kundinnen und Kunden können zwischen vier Modellen und Größen, aktuell zehn Farben sowie einer stetig wachsenden Auswahl an Griffen und Anhängern wählen – so wird jede Tasche zu einem Unikat.“ Caroline Ohmann von der Wirtschaftsförderung der Stadt Lingen und Ortsbürgermeister Hermann Krone gratulierten der Schepsdorferin herzlich zur Neugründung: „Christina Linkert verkörpert genau das, was wir in unserer heutigen Wirtschaft brauchen: Menschen, die den Mut haben, ihre Ideen umzusetzen und anzupacken.“ ...

August 14, 2026