Energiegenossenschaft nwerk eG begrüßte ihr 500. Mitglied in Bad Essen; 51% Anteil an zwei Windrädern Langewiesen-Nord stärkt regionale Wertschöpfung

Energiegenossenschaft nwerk eG begrüßte ihr 500. Mitglied in Bad Essen; 51% Anteil an zwei Windrädern Langewiesen-Nord stärkt regionale Wertschöpfung Energiegenossenschaft nwerk eG begrüßte ihr 500. Mitglied - Osnabrücker Rundschau Energiegenossenschaft nwerk eG begrüßte ihr 500. Mitglied Intensive Informationskampagne zum Windpark Bad Essen sorgt für starken Mitgliederzuwachs Die nwerk eG hat einen besonderen Meilenstein erreicht: Die Bürgerenergiegenossenschaft konnte ihr 500. Mitglied aufnehmen. Der deutliche Mitgliederzuwachs ist vor allem auf das große Interesse am Windpark Bad Essen und die intensive Öffentlichkeitsarbeit der vergangenen Wochen und Monate zurückzuführen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der Genossenschaft hervor. ...

July 29, 2026

Kampfmittelbeseitigungsdienst sprengt britischen Langzeitzünder in Eversburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst sprengt britischen Langzeitzünder in Eversburg nwerk eG Archive - Osnabrücker Rundschau Rundschau-Magazin Gastautor*innen Anna Budina Anna Louisa Asbrock Benjamin Theen Bernd Glüsenkamp Dieter Przygode Frank Imbusch Frank Schneider (Ali Boelzen) Harald Keller Hartmut Böhm Hauke Peinz Heiko Schulze ILEX-Kreis Janis Weber Joscha Hollmann Judith Kessler Kalla Wefel Kerstin Broszat Klaus Lang Lars Mosel Manfred Pollert Martina Sellmeyer Michael Kröger Pascal Grötemeyer Peter Robert Ralf Gravemann Ralph Gehrke Reiner Wolf Rolf Wortmann Sören Hage Sonja Schrapp Tina Birgitta Lauffer Tobias Romberg Toni Theilmeier ...

July 29, 2026

Torsten Bieder feiert 35 Jahre Dienstjubiläum in Greven; Unternehmen von 100 auf 1.200 Mitarbeitende gewachsen

Torsten Bieder feiert 35 Jahre Dienstjubiläum in Greven; Unternehmen von 100 auf 1.200 Mitarbeitende gewachsen Beitrag 27.07.2026 - Mitteilungen - News | Greiwing logistics for you GmbH Dienstjubiläum: Torsten Bieder ist seit 35 Jahren für uns im Einsatz Seit dreieinhalb Jahrzehnten gehört Torsten Bieder zu GREIWING. Der 57-jährige Münsterländer stieg 1991 bei uns ein und ist bis heute für uns unterwegs. Für seine langjährige Treue dankte ihm nun unsere CREW sowie die Geschäftsleitung. ...

July 29, 2026

TVBW wählt Nicole Hoffmeister-Kraut neue Präsidentin im Stuttgarter Neuen Schloss; Tourismus-Leitökonomie gestärkt

TVBW wählt Nicole Hoffmeister-Kraut neue Präsidentin im Stuttgarter Neuen Schloss; Tourismus-Leitökonomie gestärkt Tourismus-Verband Baden-Württemberg wählt Landesministerin zur neuen Vorsitzenden “Schmeck den Süden”-Genuss außer Haus Bundesausschuss für Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit Allgemeine Rechtsgrundlagen für das Gastgewerbe Tourismus-Verband Baden-Württemberg wählt Landesministerin zur neuen Vorsitzenden Die Delegierten des Tourismus-Verbands Baden-Württemberg (TVBW) haben am 28. Juli Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Baden-Württembergs Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus, im Rahmen einer Delegiertenversammlung im Stuttgarter Neuen Schloss zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. ...

July 29, 2026

Unternehmerinnen und Unternehmer bei der BVMW-Frühschicht Netzwerk intensiv in Remscheid; 9 Teilnehmer beim ersten BVMW-Probetraining

Unternehmerinnen und Unternehmer bei der BVMW-Frühschicht Netzwerk intensiv in Remscheid; 9 Teilnehmer beim ersten BVMW-Probetraining BVMW-Frühschicht Netzwerk intensiv - BVMW DE Netzwerk, das wirkt: Erfolgreiche BVMW-Frühschicht in Remscheid Wie viel Potenzial in einem guten Gespräch steckt, zeigte sich heute bei unserer BVMW-Frühschicht „Netzwerk intensiv“ im neuen AOK-Haus in Remscheid. In einem bewusst kleinen Teilnehmerkreis trafen Unternehmerinnen und Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen aufeinander. Die Vielfalt der Geschäftsmodelle und Erfahrungen machte den Austausch besonders spannend. Jeder Teilnehmende erhielt ausreichend Zeit, das eigene Unternehmen, seine Stärken und aktuelle Herausforderungen vorzustellen – ganz ohne Präsentationen, Folien oder Verkaufsgespräche. ...

July 29, 2026

Europa Verlage GmbH Insolvenzverfahren München; Forderungsanmeldungen bis 01.09.2026.

Europa Verlage GmbH Insolvenzverfahren München; Forderungsanmeldungen bis 01.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1508 IN 1813/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Europa Verlage GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: Berlin, HRB 218340 B 1508 IN 1813/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Europa Verlage GmbH, Johannisplatz 15, 81667 München, vertreten durch den Geschäftsführer Strasser Christian Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handels- und Genossenschaftsregister Register-Nr.: HRB 218340 B - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Verwaltung eigenen Vermögens, Verlagsgeschäfte aller Art, einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt. 3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Schuster Michael Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München Telefon: +49(89)25548700 Telefax: +49(89)25548710 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 13.05.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 29, 2026

Alexander und Roman Tulinzew arbeiten gemeinsam bei Necumer in Bohmte; Nachhaltige Integration durch MaßArbeit und Sprachunterricht im Betrieb

Alexander und Roman Tulinzew arbeiten gemeinsam bei Necumer in Bohmte; Nachhaltige Integration durch MaßArbeit und Sprachunterricht im Betrieb Neustart in Bohmter Familienunternehmen Necumer Neustart in Bohmter Familienunternehmen Necumer Für Alexander und Roman Tulinzew war die Suche nach einer beruflichen Perspektive in Deutschland zugleich ein wichtiger Schritt, um in ihrer neuen Heimat endgültig anzukommen. Heute arbeiten Vater und Sohn gemeinsam bei der Firma Necumer in Bohmte – und ihre Geschichte zeigt, wie Unterstützung bei der Integration durch die MaßArbeit, Eigeninitiative der Arbeitsuchenden und die Offenheit regionaler Unternehmen erfolgreich zusammenwirken können. ...

July 29, 2026

OneLine AG eröffnet Niederlassung in London; erste Auslandsgesellschaft außerhalb der Schweiz

OneLine AG eröffnet Niederlassung in London; erste Auslandsgesellschaft außerhalb der Schweiz Zürcher Handelskammer: Digitalagentur OneLine eröffnet Niederlassung in London Digitalagentur OneLine eröffnet Niederlassung in London London - Die Zuger Digitalagentur OneLine hat mit der ONELINE Ltd ihre erste Auslandsgesellschaft in London gegründet. Von dort aus will das Unternehmen seine eigens entwickelten Lösungen für die automatisierte B2B-Lead-Generierung und die B2C-Lead-Gewinnung auf dem britischen Markt etablieren. ( CONNECT ) Die Zuger Digitalagentur OneLine AG expandiert ins Ausland und eröffnet mit der ONELINE Ltd ihre erste Niederlassung ausserhalb der Schweiz, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Vom Standort London aus will das Unternehmen seine selbst entwickelten Marketinglösungen auf dem britischen Markt etablieren. ...

July 29, 2026

OneLine AG eröffnet Niederlassung in London; erste Auslandsgesellschaft außerhalb der Schweiz

OneLine AG eröffnet Niederlassung in London; erste Auslandsgesellschaft außerhalb der Schweiz Zürcher Handelskammer: Digitalagentur OneLine eröffnet Niederlassung in London Digitalagentur OneLine eröffnet Niederlassung in London London - Die Zuger Digitalagentur OneLine hat mit der ONELINE Ltd ihre erste Auslandsgesellschaft in London gegründet. Von dort aus will das Unternehmen seine eigens entwickelten Lösungen für die automatisierte B2B-Lead-Generierung und die B2C-Lead-Gewinnung auf dem britischen Markt etablieren. ( CONNECT ) Die Zuger Digitalagentur OneLine AG expandiert ins Ausland und eröffnet mit der ONELINE Ltd ihre erste Niederlassung ausserhalb der Schweiz, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Vom Standort London aus will das Unternehmen seine selbst entwickelten Marketinglösungen auf dem britischen Markt etablieren. ...

July 29, 2026

coiffureSUISSE Kanton Bern veröffentlicht Statuten; Bildet neue Kurs-Kommission und NWK-Kommission

coiffureSUISSE Kanton Bern veröffentlicht Statuten; Bildet neue Kurs-Kommission und NWK-Kommission Verband Schweizer Coiffeurgeschäfte Association suisse de la coiffure Imprenditori parrucchieri svizzeri Statuten Seite 1 von 8 coiffureSUISSE Kanton Bern STATUTEN Name, Sitz und Zweck des Verbandes Art. 1 Unter dem Namen coiffureSUISSE Kanton Bern, Verband Berner Coiffeurgeschäfte, nachfolgend coiffureSUISSE Kanton Bern genannt, besteht ein Verband aus den im Kantonsgebiet existierenden Sektionen und Mitgliederkategorien im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Das Rechtsdomizil ist identisch mit dem Wohn- oder Geschäftssitz des jeweiligen Präsidenten. ...

July 29, 2026