GROUNDBREAKERS Summit 2026 lädt Bau- und Immobilien-Startups nach Stuttgart; ehemaliges Umspannwerk als Location

GROUNDBREAKERS Summit 2026 lädt Bau- und Immobilien-Startups nach Stuttgart; ehemaliges Umspannwerk als Location GROUNDBREAKERS Summit 2026 | GreenTech BW Veranstaltung GROUNDBREAKERS Summit 2026 Gemeinsam grünen Ideen zum Durchbruch verhelfen 05.11.2026, 13 Uhr - 20 Uhr Stuttgart Gemeinsam grünen Ideen zum Durchbruch verhelfen Am Donnerstag, den 05.11.2026 laden wir euch zum GROUNDBREAKERS Summit 2026 ein. Wir holen dafür die vielversprechendsten Startups aus der Bau- und Immobilienbranche in einer außergewöhnlichen Location auf die Bühne - dem ehemaligen Umspannwerk mitten in Stuttgart! Freut euch auf einen großartigen Tag voller Innovationen und inspirierender Gespräche, bei dem wir die Zukunft der Baubranche gemeinsam neu denken. ...

August 14, 2026

neudeli Fellowship an der Bauhaus-Universität Weimar; bewerben bis 30. September 2026; Budget bis zu 2.500 Euro, 6 ECTS

neudeli Fellowship an der Bauhaus-Universität Weimar; bewerben bis 30. September 2026; Budget bis zu 2.500 Euro, 6 ECTS Das neudeli Fellowship geht in die nächste Runde: Jetzt bis zum 30. September 2026 bewerben Das neudeli Fellowship geht in die nächste Runde: Jetzt bis zum 30. September 2026 bewerben Aus »vielleicht irgendwann?« wird ein »warum eigentlich nicht!«: Projektideen, Abschluss- oder Forschungsarbeiten, Prototypen und kreative Vorhaben können Potenzial für eine Gründung bieten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dieses Potenzial zu entdecken und den nächsten Schritt zu gehen. ...

August 14, 2026

NITO arrangerer kveld for studenter og medlemmer ved UiT Campus Narvik; Norges største fagorganisasjon for ingeniører og teknologer

NITO arrangerer kveld for studenter og medlemmer ved UiT Campus Narvik; Norges største fagorganisasjon for ingeniører og teknologer Historie, nettverk og næringsliv sep. 2026, kl. 18:00–21:30 Tid og sted: UiT- Norges Arktiske Universitet Campus Narvik Vis i kart 18. sep. 2026, kl. 18:00–21:30 Påmeldingsfrist: 11. september 2026 Bli med på en hyggelig og lærerik kveld der du får muligheten til å bli bedre kjent med NITO, møte andre studenter og medlemmer og høre fra spennende bedrifter i regionen. ...

August 14, 2026

On eröffnet Light-Spray-Werk in Südkorea; erhöhte Produktion in Asien

On eröffnet Light-Spray-Werk in Südkorea; erhöhte Produktion in Asien Catarina Dahlin: «Ich hoffe, dass dieser Award die Möglichkeiten für Frauen im Unternehmertum aufzeigt» Jakob Rope Systems baut Fertigungsstandort in Vietnam aus Micasa erweitert Designlinie mit Martin Schenk und Stéphanie Baechler Bieri Tenta am geheimen Projekt für Ariane 6-Rakete beteiligt Kniffliger Auftrag: Bieri stattet in Italien 25 Planzer-Lastwagen mit neuen Blachen aus Obama Presidential Center mit Stickereikunst von Forster Willi Rieter, Säntis und Valvan gründen Recycling Powerhouse ...

August 14, 2026

BDB Niedersachsen – VIII. Vertreterversammlung der Niedersächsischen Ingenieurkammer, Hannover; Wahltermin 24.09.2026

BDB Niedersachsen – VIII. Vertreterversammlung der Niedersächsischen Ingenieurkammer, Hannover; Wahltermin 24.09.2026 Wahl-2026-06.indd Wahl zur VIII. Vertreterversammlung der Niedersächsischen Ingenieurkammer Liebe Kolleginnen und Kollegen, BERUFSPOLITIK NACHHALTIGKEIT DIGITALISIERUNG im Bund Deutscher Baumeister (BDB) sind Architekten und Inge- nieure sämtlicher Tätigkeitsbereiche des Bauwesens organisiert – Freiberufler, Angestellte, Beamte sowie Studenten der Fachbe- reiche Architektur, Städteplanung, Städtebau, Innen- und Land- schaftsarchitektur, Bauingenieurwesen und Gebäudetechnik. Der BDB vertritt nachhaltig die Interessen der BDB Mitglieder bei allen relevanten berufs-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Themen. Der BDB steht für eine aktive Mitgestaltung der Politik in der Nie- dersächsischen Ingenieurkammer. Vertrauen Sie uns und unterstützen Sie den BDB mit Ihrer Stimme. Unsere Mitglieder sind in der Niedersächsischen Ingenieurkammer in der Vertreterversammlung, im Vorstand sowie in Ausschüssen und Arbeitsgruppen aktiv. Unser Berufsverband engagiert sich in folgenden Themenfeldern mit Herzblut: • Verantwortung für den Klimaschutz beim Planen und Bauen • Bezahlbarer Wohnraum • Baukultur • Erhalt der HOAI und Qualität der Planung • Digitalisierung des Bauens • Befreiung des Planens und des Bauens von bürokratischen Lasten • Anspruchsvolle Ausbildung der Ingenieure • Partnerschaft am Bau – für eine faire Lastenverteilung • Belebung des baumeisterlichen Gedankens Nachhaltiges Handeln bedeutet, ökologische, ökonomische und soziokulturelle Gesichtspunkte gleichberechtigt zu berücksichtigen, um den nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und gleiche Lebenschancen hinterlassen zu können. Wir sind uns darüber bewusst, dass wir als Planende und Ausführende am Bau unsere zukünftigen Lebensräume mitgestalten, in den Gebäuden Materialressourcen binden und Energie verbrauchen. Ressourceneffizientes Planen und Bauen bildet daher einen wichtigen Grundstein unseres Verständnisses. WIR DENKEN JETZT AN MORGEN. Wir als der vielfältigste Berufsverband im Bauwesen haben die Verantwortung und den Anspruch, die Digitalisierung maßgeblich voranzutreiben. Durch das Einfordern und die Mitwirkung von offenen Standards und cloudbasierten Kollaborationsumgebungen, der Weiterentwicklung praxisorientierter Vorschriften und dem Fördern des digitalen Miteinanders möchten wir für alle Beteiligten – groß wie klein – einen gleichberechtigten Zugang zu neuen Technologien und Methodiken ermöglichen und das Planen, Bauen und Betreiben im Bauwesen erleichtern. Die Digitalisierung sollte als Zukunftschance für den gesamten Berufsstand verstanden werden Susanne Witt Landesvorsitzende BDB Ralf Jünemann Vizepräsident Ingenieurkammer 2026 WAHL 24.09.2026 ...

August 14, 2026

1A Tapes GmbH feiert 25-jähriges Firmenjubiläum im Gewerbegebiet Korbußen; Hebebühne bis 42 m Höhe ermöglicht Perspektivwechsel

1A Tapes GmbH feiert 25-jähriges Firmenjubiläum im Gewerbegebiet Korbußen; Hebebühne bis 42 m Höhe ermöglicht Perspektivwechsel 1A Tapes GmbH - 25 Jahre gewachsen, fest verwurzelt und noch lange nicht am Ziel - BVMW DE … BVMW - Der Mittelstand Thüringen Unternehmertum 1A Tapes GmbH - 25 Jahre gewachsen, fest verwurzelt und noch lange nicht am Ziel 1A Tapes GmbH - 25 Jahre gewachsen, fest verwurzelt und noch lange nicht am Ziel ...

August 14, 2026

Handwerkskammer Potsdam und IHK Potsdam NEXXT-NIGHT 2026 Brandenburg an der Havel; 18. Ausgabe

Handwerkskammer Potsdam und IHK Potsdam NEXXT-NIGHT 2026 Brandenburg an der Havel; 18. Ausgabe Veranstaltung NEXXT-NIGHT 2026 | Service Brandenburg Am 23. September 2026 findet in Brandenburg an der Havel die 18. NEXXT-NIGHT statt. Die kostenfreie Veranstaltung der Handwerkskammer Potsdam und der IHK Potsdam richtet sich sowohl an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Übergabeplänen als auch an Nachfolgeinteressierte. Sie informiert über Unternehmensnachfolge, Finanzierung und Übernahmestrategien. Anmeldungen sind bis zum 15. September möglich. ...

August 14, 2026

Sven Schulze übergibt Förderbescheide für MakerLab in Eisleben in Höhe von rund 23 Millionen Euro; Schaffung neuer Jobs und Zukunftsperspektiven

Sven Schulze übergibt Förderbescheide für MakerLab in Eisleben in Höhe von rund 23 Millionen Euro; Schaffung neuer Jobs und Zukunftsperspektiven Rund 23 Millionen Euro für die Zukunft der Region: Ministerpräsident Sven Schulze übergibt Förderbescheide für MakerLab in Eisleben Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Ministerium für Inneres und Sport Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt ...

August 14, 2026

za:media GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mannheim; Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt

za:media GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mannheim; Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 1213/26 Gericht: Mannheim Name, Vorname / Bezeichnung: za:media GmbH Sitz / Wohnsitz: Mannheim Register: Mannheim, HRB 712711 2 IN 1213/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. za:media GmbH, Goethestraße 16 A, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Qamar Zaman Registergericht: Amtsgericht Mannheim Nr.: HRB 712711 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Höher + Kramp, Hessenring 120, 61348 Bad Homburg, Gz.: 43/26-GH Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Online- und Printmagazins namens india!, die digitale und klassische Medien- und Marketingkommunikation und die Organisation von Events, Promotion und Künstlervermittlung. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stephan Rüdlin Friedrichsplatz 15, 68165 Mannheim 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 14, 2026

Landrat Christian Tylsch besucht Arche Naturhaus GmbH in Zahna-Elster, Ortsteil Zörnigall

Landrat Christian Tylsch besucht Arche Naturhaus GmbH in Zahna-Elster, Ortsteil Zörnigall Zörnigall Archives - Landkreis Wittenberg Landrat besucht Arche Naturhaus GmbH in Zörnigall Landrat Christian Tylsch hat am 13. August 2026 die Arche Naturhaus GmbH in Zahna-Elster, Ortsteil Zörnigall, besucht. Geschäftsführer und Gesellschafter Thomas Rintsch führte durch den Betrieb und gab Einblicke in Anträge stellen Onlinedienste Abfallwirtschaft Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis BAföG Schulbesuch Baumfällgenehmigung Bauportal Digitaler Führerscheinantrag Förderung Jugendarbeit Mängelmelder Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln Sperrmüllantrag Unterhaltsvorschuss Wunschkennzeichen weitere Onlinedienste Service nutzen Was erledige ich wo? Ansprechpartner Formularpool KFZ-Online Öffnungszeiten Online Terminbuchung Serviceportal Landkreis Wittenberg BundID zum Serviceportal ...

August 14, 2026