EU-Kommission startet Scaleup Europe Fonds in Europa; Gründungsinvestition von 1 Mrd EUR

EU-Kommission startet Scaleup Europe Fonds in Europa; Gründungsinvestition von 1 Mrd EUR EU-Kommission startet Scaleup Europe Fonds | ZDH EU-Kommission startet Scaleup Europe Fonds Öffentliches und privates Kapital sollen gemeinsam Europas Scaleup-Unternehmen zu schnellerem Wachstum verhelfen und so global wettbewerbsfähig machen. Unterstützt werden vor allem Unternehmen in kritischen Technologiebereichen wie Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologie, Biotechnologie und sauberen Technologien. Der SEF ist ein konkretes Ergebnis des Wettbewerbsfähigkeitskompass der Kommission und eine Antwort auf den Draghi-Bericht, der Europa zum Schließen seiner Deep-Tech-Finanzierungslücke aufruft. Bislang gab es keinen vergleichbar großen Fonds für direkte Eigenkapitalinvestitionen in europäische Technologieunternehmen in der Wachstums- und Scaleup-Phase, wodurch wachsende Unternehmen bislang oft die EU verlassen haben. ...

August 10, 2026

VTC Group GmbH Konkurseröffnung am 21.05.2026 Läui 22 9466 Sennwald; Widerruf der Einstellung, summ. Verfahren angeordnet durch Werdenberg-Sarganserland

VTC Group GmbH Konkurseröffnung am 21.05.2026 Läui 22 9466 Sennwald; Widerruf der Einstellung, summ. Verfahren angeordnet durch Werdenberg-Sarganserland Konkurspublikation/Schuldenruf VTC Group GmbH Schuldenruf VTC Group GmbH Schuldner VTC Group GmbH CHE-245.561.862 Läui 22 9466 Sennwald Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 21.05.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 07.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Widerruf der Einstellung vom 30. Juni 2026 und Anordnung summ. Verfahren gemäss Entscheid Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 4. August 2026. VTC Group GmbH CHE-245.561.862 Läui 22 9466 Sennwald Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 21.05.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 07.09.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG Bemerkungen Widerruf der Einstellung vom 30. Juni 2026 und Anordnung summ. Verfahren gemäss Entscheid Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 4. August 2026.

August 8, 2026

Niber Technologies PFAS-freie Nanofasermembranen auf den Philippinen; EU-REACH PFHxA tritt Oktober 2026 in Kraft

Niber Technologies PFAS-freie Nanofasermembranen auf den Philippinen; EU-REACH PFHxA tritt Oktober 2026 in Kraft Von den koreanischen Wurzeln zur weltweiten Bedeutung Von den koreanischen Wurzeln zur weltweiten Bedeutung Niber Technologies bringt unter regulatorischem Druck eine PFAS-freie Nanomembran auf den Markt Da Regulierungsbehörden weltweit Maßnahmen ergreifen, um PFAS – die synthetischen „ewigen Chemikalien“, die seit langem in wasserdichten Textilien verwendet werden – einzuschränken, treibt Niber Technologies die Entwicklung einer PFAS-freien Plattform für elektrogesponnene Nanofasermembranen voran, die diesem Wandel gerecht wird, ohne dabei Abstriche bei der Leistung zu machen. ...

August 8, 2026

Goldman Sachs Research says Fed to hold rates in the United States through 2026; Inflation softer supports longer hold through 2026

Goldman Sachs Research says Fed to hold rates in the United States through 2026; Inflation softer supports longer hold through 2026 The Outlook for the Fed The key insights today: ▪Bond markets interpreted Wednesday’s Fed meeting as dovish, but Goldman Sachs Research expects the central bank to keep rates steady throughout 2026. ▪Goldman Sachs Research suggests five ways to protect portfolios amid an investment boom and rising inflation volatility. ▪Demand for critical minerals and rare earths is driving M&A and capital raising activity. ▪Robust corporate earnings and signs of a resilient US economy suggest the US stock rally could have room to run, according to Goldman Sachs Wealth Management’s Investment Strategy Group. ▪Briefings Brainteaser: What percentage of capital spending by the biggest US tech companies is expected to be funded by debt this year? Want to sign up and stay connected? Click here. Why Goldman Sachs Research Expects the Fed to Remain on Hold in 2026 Ahead of this week’s Federal Open Market Committee (FOMC) meeting, markets were signaling the most uncertainty in three decades about whether policymakers would hike, according to David Mericle, chief US economist in Goldman Sachs Research. In the end, the meeting was “somewhat anticlimactic,” Mericle writes in a report. The FOMC held rates steady but issued no guidance on the future direction of rates and no details on the committee’s interpretation of the impact of inflation. “We had expected that most FOMC voters would not want to hike because the June inflation data showed substantial improvement relative to prior months,” Mericle writes. Kevin Warsh, who became chairman of the Federal Reserve in May, made several comments in his press conference after the FOMC meeting that Goldman Sachs Research interpreted as dovish, Mericle writes. Warsh appeared to downplay artificial intelligence-related price pressures and seemed to suggest that they are isolated from broader pricing trends. Asked if the rise in real, inflation-adjusted interest rates was a signal that the market thought the Fed should hike, he connected it instead to the recent strength of the economy. Warsh also hinted that the rise in market interest rates could substitute for a rate hike, though without saying so explicitly. Finally, asked if the Fed needed to raise interest rates to lower inflation, he suggested that more credibly committing to the inflation target could help to lower inflation by bringing down inflation expectations. “This contrasts with our reading of the evidence from economic research, which suggests that it is difficult for the Fed to influence inflation through the expectations channel” because most businesses and consumers are less attuned to central banks, Mericle writes. ...

August 7, 2026

ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy in Seattle; Transaktionen über mehr als 20 GW sauberer Energie

ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy in Seattle; Transaktionen über mehr als 20 GW sauberer Energie Zürcher Handelskammer: ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy ABB erwirbt Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy Seattle - ABB hat eine Minderheitsbeteiligung an LevelTen Energy erworben. Mit der strategischen Partnerschaft mit dem Marktplatz für nachhaltige Energie erweitert ABB sein Energie- und CO2-Beratungsangebot, um Unternehmen bei der Dekarbonisierung und dem Einkauf erneuerbarer Energien zu unterstützen. ( CONNECT ) ABB hat eine strategische Partnerschaft mit LevelTen Energy geschlossen und zugleich eine Minderheitsbeteiligung an dem Unternehmen aus Seattle im US-Bundesstaat Washington erworben. LevelTen Energy betreibt den weltweit grössten Marktplatz für saubere Energie, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. ...

August 7, 2026

AfD-Fraktion Brandenburg zieht ernüchternde Zwischenbilanz zum Lausitzer Strukturwandel; 1.950 Arbeitsplätze geschaffen, Mehrheit in Behörden/Wissenschaft

AfD-Fraktion Brandenburg zieht ernüchternde Zwischenbilanz zum Lausitzer Strukturwandel; 1.950 Arbeitsplätze geschaffen, Mehrheit in Behörden/Wissenschaft Strukturwandel in der Lausitz: Milliarden fließen – die versprochenen Industriearbeitsplätze bleiben aus - AfD-Fraktion Brandenburg Strukturwandel in der Lausitz: Milliarden fließen – die versprochenen Industriearbeitsplätze bleiben aus 5. August 2026 Kategorien: Presse Strukturwandel in der Lausitz: Milliarden fließen – die versprochenen Industriearbeitsplätze bleiben aus Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1131 (Drs. 8 der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt, Peter Drenske, Steffen John und Steffen Kubitzki (AfD-Fraktion) zieht eine ernüchternde Zwischenbilanz des steuerfinanzierten Strukturwandels. Bis November 2025 wurden nach Angaben der Landesregierung 1.950 Arbeitsplätze in Strukturwandelprojekten geschaffen. Davon entfallen jedoch nur 930 auf den Bereich „Wirtschaft“; der übrige Teil verteilt sich auf Behörden (210), wissenschaftliche Einrichtungen (220) und Wissenschaft einschließlich der BTU Cottbus-Senftenberg (490) sowie zwei Positionen von je 50 Zuwendungsempfängern. Der überwiegende Teil dieser Behörden- und Wissenschaftsstellen entsteht in der kreisfreien Stadt Cottbus (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 4). ...

August 7, 2026

Thüringer Unternehmen investieren in Forschung und Entwicklung in Thüringen; Horizon Europe: 50 Projekte, >20 Mio Euro Fördermittel

Thüringer Unternehmen investieren in Forschung und Entwicklung in Thüringen; Horizon Europe: 50 Projekte, >20 Mio Euro Fördermittel Innovation lohnt sich: Warum immer mehr Thüringer Unternehmen auf Forschung und Entwicklung setzen Innovation lohnt sich: Warum immer mehr Thüringer Unternehmen auf Forschung und Entwicklung setzen Forschung und Entwicklung sind für viele Unternehmen der Schlüssel zu langfristiger Wettbewerbsfähigkeit. Die aktuellen Ergebnisse des RIS-Monitorings zeigen, dass immer mehr Thüringer Unternehmen diesen Weg erfolgreich beschreiten. ...

August 6, 2026

DBM Videovertrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Duisburg; Insolvenzverwalter: Holger Rhode ernannt

DBM Videovertrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Duisburg; Insolvenzverwalter: Holger Rhode ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 620 IN 520/26 Gericht: Duisburg Name, Vorname / Bezeichnung: DBM Videovertrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Wesel Register: Duisburg, HRB 17388 Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 520/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17388 eingetragenen DBM Videovertrieb GmbH, Am Schornacker 60, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Böttcher, Gindericher Straße 25, 46487 Wesel, Geschäftszweig: Immobilienhandel, Vermögensanlage, Herstellung und Vertrieb von Medien. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 620 IN 520/26 Amtsgericht Duisburg, 30.07.2026

August 4, 2026

H&S GmbH Insolvenzverfahren eröffnet vor dem Amtsgericht Bielefeld; Gläubiger bis 06.10.2026 anmelden

H&S GmbH Insolvenzverfahren eröffnet vor dem Amtsgericht Bielefeld; Gläubiger bis 06.10.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 420/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: H&S GmbH Sitz / Wohnsitz: Hiddenhausen Register: Bad Oeynhausen, HRB 18338 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 420/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18338 eingetragenen H&S GmbH, Bünder Straße 205, 32120 Hiddenhausen, vertr. d. d. Gf. Geschäftszweig: Der Betrieb eines Gastronomiebetriebes mit Liefer- und Abholservice. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 420/26 Bielefeld, 01.08.2026

August 4, 2026

Pilmondo GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Neuruppin; Insolvenzverwalter bestellt: Rüdiger Wienberg

Pilmondo GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Neuruppin; Insolvenzverwalter bestellt: Rüdiger Wienberg Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 15 IN 153/26 Gericht: Neuruppin Name, Vorname / Bezeichnung: Pilmondo GmbH Sitz / Wohnsitz: Hennigsdorf Register: Neuruppin, HRB 6188 NP 15 IN 153/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pilmondo GmbH, Am Yachthafen 7, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Mahmoud Mohamed Hussein Hassanein Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 6188 NP - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FRESHWATERS LEGAL LLP, Nürnberger Straße 24 a, 10789 Berlin Geschäftszweig/Beschäftigung: der Handel (Ex- und Import) mit Fliesen; der Erwerb und die Veräußerung sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesonere von Restaurants; der Handel und die Vermittlung sowie der Betrieb von Reisebüros u.a. | 1. Das am 29.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 05.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier insbesondere zur Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs in Form eines Asset Deals an eine nahestehende Person, 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Freitag, 25.09.2026, 10:15 Uhr, Sitzungssaal 3.25, 2. OG, Karl-Marx-Straße 18 a, 16816 Neuruppin Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 25.09.2026, 10:15 Uhr, Sitzungssaal 3.25, 2. OG, Karl-Marx-Straße 18 a, 16816 Neuruppin Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18 a 16816 Neuruppin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 4, 2026