Immocility GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Trier; Gläubigerversammlung 22.10.2026

Immocility GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Trier; Gläubigerversammlung 22.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 23 IN 84/26 Gericht: Trier Name, Vorname / Bezeichnung: Immocility GmbH Sitz / Wohnsitz: Trier Register: Wittlich, HRB 46281 23 IN 84/26 : Über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Ebermann, Zum Burgberg 3, 54528 Salmtal, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eva Meyer, Prof. Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651-1708300, Fax: 0651-170830120, E-Mail: eva.meyer@tbs-insolvenzverwalter.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.10.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.10.2026, 09:15 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Trier, 04.08.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agtr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

August 4, 2026

Leyendecker GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Wuppertal; Gericht genehmigt Eigenverwaltung am 22. Juli 2026

Leyendecker GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in Wuppertal; Gericht genehmigt Eigenverwaltung am 22. Juli 2026 Die Leyendecker GmbH stellt sich in Eigenverwaltung neu auf. Veranstaltungsbetrieb läuft unverändert weiter. Die Leyendecker GmbH stellt sich in Eigenverwaltung neu auf. Veranstaltungsbetrieb läuft unverändert weiter. Düsseldorf, 04.08.2026. Die Leyendecker GmbH stellt sich den Herausforderungen der aktuellen Marktveränderungen und hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag am 22. Juli 2026 entsprochen. Der inhabergeführte Dienstleister für Veranstaltungstechnik mit Sitz in Wuppertal und einem weiteren Standort in Berlin nutzt das Verfahren als Chance, sich auf veränderte Marktbedingungen einzustellen und die wirtschaftliche Grundlage für einen profitablen Betrieb zu schaffen. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung gemeinsam mit erfahrenen Beratern der Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte (BBR) sowie der Unternehmensberatung plenovia GmbH. ...

August 4, 2026

DMK E-BUSINESS GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Chemnitz; Insolvenzforderungen bis 17.09.2026 anmelden

DMK E-BUSINESS GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Chemnitz; Insolvenzforderungen bis 17.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 319 IN 862/26 Gericht: Chemnitz Name, Vorname / Bezeichnung: DMK E-BUSINESS GmbH Sitz / Wohnsitz: Chemnitz Register: Chemnitz, HRB 23976 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMK E-BUSINESS GmbH, Dresdner Straße 40, 09130 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23976 vertreten durch den Geschäftsführer Jens Fabian Geschäftszweig: Erbringung von Programmierleistungen wurde am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Leipziger Straße 56, 09113 Chemnitz, Email geschäftlich: chemnitz@feigl.biz Telefon geschäftlich: 0371 38033660 Telefax: 0371 38033669 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |eine Unterhaltsgewährung an aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO |die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

August 3, 2026

FT Nickel GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Leipzig; Eigenverwaltung angeordnet

FT Nickel GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Leipzig; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 405 IN 886/26 Gericht: Leipzig Name, Vorname / Bezeichnung: FT Nickel GmbH Sitz / Wohnsitz: Weißwasser/O.L. Register: Dresden, HRB 45757 Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 886/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT Nickel GmbH, Heinrich-Heine-Straße 82, 02943 Weißwasser/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 45757 vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | ergeht am 01.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther Nikolaistraße 3-5 04109 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 652200 Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: infofloether-wissing.de bestellt. 4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 11.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. 6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. 7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 13.10.2026 16:00 Uhr Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. 8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

August 3, 2026

Dyneo Technologies SA obtient le soutien du Fonds de technologie à Genève; accélération de l'expansion en Europe

Dyneo Technologies SA obtient le soutien du Fonds de technologie à Genève; accélération de l’expansion en Europe Dyneo Technologies SA - Ch. du Salève 7 CH-1213 Petit-Lancy - info@dyneo.ch - www.dyneo.ch Communiqué de presse Genève, le 3 août 2026 Dyneo obtient le soutien du Fonds de technologie et ouvre une nouvelle phase de croissance Dyneo Technologies SA, entreprise genevoise spécialisée dans la valorisation des données des réseaux de chaleur et de froid, rejoint le portefeuille du Fonds de technologie. Instrument de la politique climatique de la Confédération, le Fonds cautionne des prêts en faveur d’entreprises suisses dont les produits innovants permettent une réduction durable des émissions de gaz à effet de serre. Ce soutien lui permet d’accélérer son développement en Europe. “Dyneo Technologies SA démontre comment l’intelligence artificielle peut accélérer la décarbonation d’infrastructures énergétiques critiques. En soutenant des entreprises cleantech suisses innovantes durant leur phase de croissance, le Fonds de technologie contribue à accélérer la mise sur le marché des solutions ayant un impact climatique significatif”, déclare Simone Riedel Riley, directrice du Fonds de technologie. Aujourd’hui, les réseaux de chaleur génèrent des millions de points de données que les équipes d’exploitation ne peuvent pas analyser seules. En s’appuyant sur des modèles d’intelligence artificielle développés en interne, la technologie de Dyneo transforme ces données en décisions : détecter une dérive avant la panne, localiser et contextualiser les pertes thermiques, ajuster le pilotage. Sans remplacer les équipements en place, elle décuple la capacité d’analyse des exploitants et améliore la performance d’infrastructures critiques de la transition énergétique. Moins d’énergie produite pour le même service rendu, c’est autant d’émissions évitées. Un levier pour l’expansion internationale Le prêt cautionné s’inscrit dans la stratégie de développement produit et commercial de Dyneo à l’international. Les fonds soutiendront l’industrialisation de la plateforme d’intelligence de données destinée aux exploitants de réseaux de chaleur et de froid, ainsi que l’accélération commerciale sur les marchés suisse, français et belge, avant une expansion européenne plus large. Le gisement d’efficacité est considérable à l’échelle du continent. L’Europe compte plus de 19 000 réseaux de chaleur desservant près de 80 millions de personnes (Euroheat & Power, DHC Market Outlook 2025), et les pertes de distribution représentent typiquement 10 à 15% de la chaleur produite. Rapportées au parc européen, elles se chiffrent en milliards d’euros chaque année. “Ce soutien nous permet d’augmenter l’impact de notre technologie en nous donnant les moyens d’investir dans nos équipes et dans le produit. C’est aussi un signal envoyé aux exploitants qui nous confient le pilotage de leurs réseaux : Dyneo s’inscrit dans la durée, au même titre que leurs infrastructures”, ajoute Maël Perret, CEO de Dyneo. ...

August 3, 2026

Embotech erhält 10 Millionen Franken Serie A in Zürich; ZF führt Runde, TAS-Partnerschaft geschlossen

Embotech erhält 10 Millionen Franken Serie A in Zürich; ZF führt Runde, TAS-Partnerschaft geschlossen Zürcher Handelskammer: Embotech wirbt 10 Millionen Franken ein Embotech wirbt 10 Millionen Franken ein Zürich - Embotech hat eine Serie A-Finanzierung in Höhe von 10 Millionen Franken erhalten. Damit kann der Träger des Swiss Technology Awards 2021 den Einsatz seiner autonomen Systeme für Nutz- und Personenfahrzeuge auf Fabrikgeländen, in der Logistik und im Bergbau beschleunigen. Embotech hat in einer Finanzierungsrunde der Serie A 10 Millionen Franken eingesammelt. Angeführt wurde sie von der ZF Friedrichshafen AG zusammen mit der südkoreanischen VC FuturePlay und Angel-Investoren wie Emilio Frazzoli, Professor der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) und Mitgründer von nuTonomy. Auch bestehende Investoren beteiligten sich. Mit ZF habe Embotech laut einer Medienmitteilung einen Partnerschaftsvertrag für die Entwicklung einer gemeinsamen Transportation-as-a-Service-Lösung geschlossen. ...

July 31, 2026

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin Ostdeutscher Unternehmertag Potsdam; Eröffnet von Ministerpräsident Woidke

Unternehmerverband Brandenburg-Berlin Ostdeutscher Unternehmertag Potsdam; Eröffnet von Ministerpräsident Woidke Ostdeutscher Unternehmertag - Lauchhammer Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Rathaus Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen . ...

July 31, 2026

Bundesregierung Startup- und Scaleup-Strategie in Deutschland; Scaleups erstmals im Fokus

Bundesregierung Startup- und Scaleup-Strategie in Deutschland; Scaleups erstmals im Fokus Podcast Wie Deutschland Startups und KI voranbringen will | Bitkom e. V. Wie Deutschland Startups und KI voranbringen will Mit 152 Maßnahmen will die Bundesregierung Tech-Gründungen in Deutschland stärken. Daniel Breitinger , Startup-Experte des Bitkom , ordnet die neue Startup- und Scaleup-Strategie ein und erklärt, warum es jetzt vor allem auf eine schnelle und ambitionierte Umsetzung ankommt. „Gründerinnen und Gründer, aber auch die anderen Akteure im Ökosystem erwarten, dass die Politik jetzt liefert.“ Außerdem geht es um Finanzierung, Bürokratieabbau, Fachkräfte und die Frage, wie mehr Unternehmen in Deutschland wachsen und langfristig bleiben können. Diese Strategie ist auch ein wichtiger Baustein für die Hightech Agenda Deutschland. Hier blickt Janis Hecker , KI-Experte des Bitkom , auf die neue KI-Roadmap der Hightech Agenda Deutschland . Seine Einschätzung: Es braucht mehr Tempo, größere Ambitionen und deutlich mehr finanzielle Mittel, damit Deutschland tatsächlich zur KI-Nation werden kann. ...

July 31, 2026

BFW und Bulwiengesa veröffentlichen Fachbericht in Deutschland; 125.000 geplante Wohnungen fallen aus.

BFW und Bulwiengesa veröffentlichen Fachbericht in Deutschland; 125.000 geplante Wohnungen fallen aus. BFW Newsroom - Development Monitor 2026: Wohnungsbau braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen Development Monitor 2026: Wohnungsbau braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen Die Krise im Wohnungsbau ist längst keine Prognose mehr – sie zeigt sich in der Realität. Der gemeinsam mit Bulwiengesa veröffentlichte Fachbeitrag „Aktuelle Marktentwicklungen zu Projektentwicklungen in Deutschland“ auf Basis der Daten des Development Monitors macht deutlich, wie sich wirtschaftliche und regulatorische Unsicherheiten unmittelbar auf die Bautätigkeit auswirken. Gleichzeitig bleibt der Bedarf an Wohnraum ungebrochen. Umso wichtiger sind jetzt Rahmenbedingungen, die Investitionen und Neubau wieder ermöglichen. ...

July 30, 2026

ZuriQ sichert sich 25,5 Millionen Dollar Seed-Finanzierung in Zürich; Zweidimensionale Architektur zur kommerziellen Chipproduktion.

ZuriQ sichert sich 25,5 Millionen Dollar Seed-Finanzierung in Zürich; Zweidimensionale Architektur zur kommerziellen Chipproduktion. Zürcher Handelskammer: ZuriQ sichert sich 25,5 Millionen Dollar in einer Seed-Finanzierung ZuriQ sichert sich 25,5 Millionen Dollar in einer Seed-Finanzierung Zürich - ZuriQ hat sich in einer Seed-Finanzierung 25,5 Millionen Dollar gesichert. Mit dem frischen Kapital will das Unternehmen für Quantencomputer sein Team erweitern und in Forschung und Entwicklung investieren. Dabei soll die Architektur seiner Prozessoren auf eine zweidimensionale Ebene skaliert werden. ...

July 29, 2026