EL-SA Handels GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Arnsberg; Insolvenzverwalter Jens Brömmelmeier ernannt

EL-SA Handels GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Arnsberg; Insolvenzverwalter Jens Brömmelmeier ernannt Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 52 IN 148/26 Gericht: Arnsberg Name, Vorname / Bezeichnung: EL-SA Handels GmbH Sitz / Wohnsitz: Arnsberg Register: Arnsberg, HRB 15752 Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.07.2026, um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 19.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 52 IN 148/26 Arnsberg, 27.07.2026

July 28, 2026

Kardena GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Bonn; Insolvenzverwalter Michael Wilbert, Gläubiger melden bis 07.09.2026

Kardena GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Bonn; Insolvenzverwalter Michael Wilbert, Gläubiger melden bis 07.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 98 IN 40/26 Gericht: Bonn Name, Vorname / Bezeichnung: Kardena GmbH Sitz / Wohnsitz: Siemensstraße 34, 53121 Bonn Register: Bonn, HRB 29185 Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 40/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29185 eingetragenen Kardena GmbH, Siemensstraße 34, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Imad Irsali Geschäftszweig: lT-Dienstleistungen, Marketing & Webdesign u.a. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.07.2026, um 15:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn, Telefon: 0228/96699971, Fax: 022896699975. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 23.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 98 IN 40/26 Amtsgericht Bonn, 27.07.2026

July 28, 2026

Joker Personal AG in Liquidation Konkursanzeige Affoltern am Albis; Sämtliche Mitarbeiter freigestellt

Joker Personal AG in Liquidation Konkursanzeige Affoltern am Albis; Sämtliche Mitarbeiter freigestellt Vorläufige Konkursanzeige Joker Personal AG in Liquidation Vorläufige Konkursanzeige Joker Personal AG in Liquidation Schuldner Joker Personal AG in Liquidation CHE-106.830.733 Obstgartenstrasse 1 8910 Affoltern am Albis Datum der Konkurseröffnung: 14.07.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise Folgende Zweigniederlassungen sind durch die Konkurseröffnung der Hauptgesellschaft auch im Konkurs und noch aktiv: Joker Personal AG, Zentralstrasse 32, 5610 Wohlen AG, UID CHE-147.771.312 Joker Personal AG, Kasinostrasse 19, 5000 Aarau, UID CHE-389.767.524 Joker Personal AG, Marktgasse 50, 3011 Bern, UID CHE-287.860.218 Joker Personal AG, Löwenstrasse 65, 8001 Zürich, UID CHE-132.611.131 Kontaktstelle Konkursamt Affoltern Sagistrasse 8b 8910 Affoltern am Albis Bemerkungen Die Konkursverwaltung teilt hiermit mit, dass in keine bestehenden Arbeitsverhältnisse eingetreten wird. Sämtliche Mitarbeiter sind ab sofort freigestellt. Auf ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis wirkt sich der Nichteintritt in Verbindung mit der Freistellung wie eine Kündigung auf den nächsten zulässigen Termin aus. Aus Kapazitätsgründen kann die Konkursverwaltung (Konkursamt Affoltern) derzeit keine direkten Anfragen zu Lohnforderungen ...

July 28, 2026

Kantonsgericht St. Gallen hebt Konkursbeschluss gegen Inhaberin von Mutation Fair Clean Pergjegjaj, Walenstadt; Handelsregister-Eintragung gestrichen

Kantonsgericht St. Gallen hebt Konkursbeschluss gegen Inhaberin von Mutation Fair Clean Pergjegjaj, Walenstadt; Handelsregister-Eintragung gestrichen Mutation Fair Clean Pergjegjaj, Walenstadt Mutation Fair Clean Pergjegjaj, Walenstadt Fair Clean Pergjegjaj, in Walenstadt, CHE-276.358.239, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 128 vom 07.07.2026, Publ. 1006699914). In Gutheissung der Beschwerde hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 21.07.2026 den Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 18.06.2026, mit der über die Inhaberin dieses Einzelunternehmens der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [gestrichen: Mit Entscheid vom 30.06.2026 hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen der Beschwerde gegen den Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 18.06.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Demnach wird die Eintragung betreffend Konkurs im Handelsregister gestrichen.]

July 28, 2026

Mutation Sari Gips GmbH in Liquidation, Wil (SG); Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt

Mutation Sari Gips GmbH in Liquidation, Wil (SG); Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt Mutation Sari Gips GmbH in Liquidation, Wil (SG) Mutation Sari Gips GmbH in Liquidation, Wil (SG) Sari Gips GmbH in Liquidation, in Wil (SG), CHE-348.142.605, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 130 vom 09.07.2026, Publ. 1006702474). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid der Konkursrichterin des Kreisgerichts Wil vom 21.07.2026 mangels Aktiven eingestellt worden.

July 28, 2026

WE REPAIR GmbH Einstellung des Konkursverfahrens Gossau; mangels Aktiven geschlossen

WE REPAIR GmbH Einstellung des Konkursverfahrens Gossau; mangels Aktiven geschlossen Einstellung des Konkursverfahrens WE REPAIR GmbH Einstellung des Konkursverfahrens WE REPAIR GmbH Schuldner WE REPAIR GmbH CHE-221.531.474 St. Gallerstrasse 99 9200 Gossau Datum der Konkurseröffnung: 24.06.2026 Datum der Einstellung: 23.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG WE REPAIR GmbH CHE-221.531.474 St. Gallerstrasse 99 9200 Gossau Datum der Konkurseröffnung: 24.06.2026 Datum der Einstellung: 23.07.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG

July 28, 2026

WuVo Security GmbH Insolvenzverfahren Köln; Vermögen 561.547,52 €

WuVo Security GmbH Insolvenzverfahren Köln; Vermögen 561.547,52 € Veröffentlichungsdatum: 27.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70k IN 6/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: WuVo Security GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 90259 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 6/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90259 eingetragenen WuVo Security GmbH, Robert-Perthel-Straße 77a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yakup Baram, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Erik Silcher, Zettachring 2, 70567 Stuttgart Vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Alexander Römer, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung xxx € Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx € Zwischensumme xxx € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxxx € Endbetrag xxx € Gründe: Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2026 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV). Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Das verwaltete Vermögen betrug 561.547,52 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 51.081,07 €. Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach 30.648,64 €. Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 7.662,16 € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 966,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.07.2026 verwiesen. Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen. Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 70k IN 6/26 Amtsgericht Köln, 27.07.2026

July 28, 2026