Bundesregierung legt zweiten Bericht zum Bürokratierückbau in Deutschland vor; 9,8 Mrd Euro jährliche Entlastung

Bundesregierung legt zweiten Bericht zum Bürokratierückbau in Deutschland vor; 9,8 Mrd Euro jährliche Entlastung Deutscher Bundestag - Regierung legt zweiten Bericht zum Bürokratierückbau vor Regierung legt zweiten Bericht zum Bürokratierückbau vor LBR) Die Bundesregierung sieht ihren Kurs zum Bürokratierückbau nach einem Jahr bestätigt und beziffert die bislang beschlossenen Entlastungen auf rund 9,8 Milliarden Euro jährlich. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 21 7200 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) hervor. ...

July 29, 2026

Calida Group sells Cosabella in Switzerland; loss of 0.6m CHF in H1

Calida Group sells Cosabella in Switzerland; loss of 0.6m CHF in H1 Calida reports first-half loss and sells Cosabella - Swiss Textiles We use cookies to optimize our website. In order for these to be played out, we need your express consent. You can find more information on this under data protection . Cookies that the site cannot function properly without. This includes cookies for access to secure areas and CSRF security. ...

July 29, 2026

Grüne Fraktion stellt Kleine Anfrage zur DAkkS in Deutschland; Folgen für KI-Verordnung, Cyber Resilience Act und Maschinenverordnung

Grüne Fraktion stellt Kleine Anfrage zur DAkkS in Deutschland; Folgen für KI-Verordnung, Cyber Resilience Act und Maschinenverordnung Deutscher Bundestag - Grüne fragen nach Akkreditierungsstelle NKI) Nach Ansicht der Fraktion von Bündnis 90 Die Grünen bestehen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) strukturelle Defizite bei der Finanzierung, der Aufsicht, der Gesellschaftersteuerung sowie der strategischen Ausrichtung. Hinzu kommen personelle Brüche in der Geschäftsführung sowie eine Destabilisierung der Gesellschafterstruktur. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Abgeordneten „diverse Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), dessen Aufsicht die DAkkS unterliegt“, schreiben sie in einer Kleinen Anfrage ( 21 ...

July 29, 2026

Michael Geisler besucht das neue Stammgeschäft der Bäckerei Degenkolbe in Schlottwitz; Ausbildung erneut durch Handwerkskammer Dresden ausgezeichnet

Michael Geisler besucht das neue Stammgeschäft der Bäckerei Degenkolbe in Schlottwitz; Ausbildung erneut durch Handwerkskammer Dresden ausgezeichnet Landrat besichtigt das neue Stammgeschäft der Bäckerei Degenkolbe - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Am Mittwoch, dem 29. Juli 2026 besuchte Landrat Michael Geisler das neue Stammgeschäft inklusive der dazugehörigen Backstube der Traditionsbäckerei Degenkolbe in Schlottwitz. Der Termin stand ganz im Zeichen von regionalem Handwerk, gelebter Tradition und erfolgreicher Nachwuchsförderung. Im Rahmen eines Rundgangs führten die Inhaber den Landrat durch die neue Backstube, stellten die modernen Arbeitsmittel vor und erläuterten die optimierten Arbeitsprozesse. „Betriebe wie die Bäckerei Degenkolbe zeigen eindrucksvoll, wie man Tradition bewahrt und das Unternehmen gleichzeitig modern und zukunftssicher aufstellt“, so Landrat Geisler. ...

July 29, 2026

Unternehmensnetzwerk Klimaschutz führt zweiteilige digitale Veranstaltung Treibhausgasbilanzierung leicht gemacht (Teil 2) auf MS Teams durch; ecocockpit-Tool vorgestellt

Unternehmensnetzwerk Klimaschutz führt zweiteilige digitale Veranstaltung Treibhausgasbilanzierung leicht gemacht (Teil 2) auf MS Teams durch; ecocockpit-Tool vorgestellt Treibhausgasbilanzierung leicht gemacht: Erste Schritte in die praktische Umsetzung (Teil 2) - Unternehmensnetzwerk Klimaschutz 17.11.2026 13:00 - 14:30 MS Teams Unternehmensnetzwerk Klimaschutz unbegrenzte Plätze Treibhausgasbilanzierung leicht gemacht: Erste Schritte in die praktische Umsetzung (Teil 2) Durch die Treibhausgasbilanzierung erhalten Unternehmen einen Überblick, wo und in welchem Umfang Emissionen entstehen. Die regulatorische Lage ist eindeutig: Deutschland strebt Klimaneutralität bis 2045 an, die EU bis 2050. Zur Erreichung der Klimaziele spielt die Reduktion der Treibhausgasemissionen eine entscheidende Rolle. ...

July 29, 2026

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Augsburg; Englische Bezeichnung: Bachelor Professional of Business (CCI)

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Augsburg; Englische Bezeichnung: Bachelor Professional of Business (CCI) Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in 4280 WYPW 27A erstellt am 29.07.2026, 15:07 Uhr Seite 1 von 4 Aufstiegs-BAföG Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Nutzen Wirtschaft verstehen. Verantwortung übernehmen. Karriere gezielt voranbringen. Suchst du einen Weg raus aus dem Alltagstrott – hin zu Verantwortung, Anerkennung und echter Perspektive? Willst du verstehen, wie Unternehmen funktionieren, Entscheidungen vorbereiten und Abläufe besser machen? Fragst du dich, ob du jemand sein kannst, der den Überblick hat und den Kurs mitbestimmt? Dann ist jetzt dein Moment. Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt macht dich zu der Person, die Zahlen versteht, Zusammenhänge erkennt und Lösungen findet. Du lernst, wie Marketing, Controlling, Personal und Recht ineinandergreifen – und wächst in eine Rolle hinein, in der du Orientierung gibst. Ein Talent für Logik oder Organisation hilft, ist aber kein Muss. Wenn du Marktanalysen erstellst, trainierst du gleichzeitig deine analytische Klarheit. Wenn du Entscheidungen vorbereitest, stärkst du deine empathische Entscheidungskompetenz. Und wenn du neue Prozesse einführst, wächst deine Selbstorganisation. Du wirst jemand, der Ordnung in Komplexität bringt. Als Wirtschaftsfachwirt arbeitest du in Handel, Industrie, Dienstleistungen oder im Personal- und Projektmanagement. Du hast echte Aufstiegschancen – vom Teamlead bis zur mittleren Führungsebene. Willst du Zukunftssicherheit, Anerkennung und das gute Gefühl, Wirkung zu haben? Dann ist dieser Abschluss dein Weg in eine stabile, starke berufliche Zukunft. Kompetenzwelt: #IchTreffeFundierteEntscheidungenAufBasisVonZahlenUndFakten #IchEntwickleMichKontinuierlichWeiterUndLerneSelbstgesteuert #IchSetzeZieleStrukturiertUndKonsequentInErgebnisseUm Inhalt Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Arbeitsmethodik - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung Handlungsspezifische Qualifikationen Betriebliches Management - Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling - Logistik - Marketing und Vertrieb - Führung und Zusammenarbeit Zielgruppe Kaufleute oder kaufmännische Mitarbeiter mit Berufserfahrung Voraussetzungen Zur Prüfung in der Teilprüfung “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zugelassen, wer ...

July 29, 2026

Kampfmittelbeseitigungsdienst sprengt britischen Langzeitzünder in Eversburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst sprengt britischen Langzeitzünder in Eversburg nwerk eG Archive - Osnabrücker Rundschau Rundschau-Magazin Gastautor*innen Anna Budina Anna Louisa Asbrock Benjamin Theen Bernd Glüsenkamp Dieter Przygode Frank Imbusch Frank Schneider (Ali Boelzen) Harald Keller Hartmut Böhm Hauke Peinz Heiko Schulze ILEX-Kreis Janis Weber Joscha Hollmann Judith Kessler Kalla Wefel Kerstin Broszat Klaus Lang Lars Mosel Manfred Pollert Martina Sellmeyer Michael Kröger Pascal Grötemeyer Peter Robert Ralf Gravemann Ralph Gehrke Reiner Wolf Rolf Wortmann Sören Hage Sonja Schrapp Tina Birgitta Lauffer Tobias Romberg Toni Theilmeier ...

July 29, 2026

Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH Insolvenzverfahren Nürnberg; Insolvenzverwalter bestellt Dr. Schwartz

Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH Insolvenzverfahren Nürnberg; Insolvenzverwalter bestellt Dr. Schwartz Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 897/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH Sitz / Wohnsitz: Nürnberg Register: Nürnberg, HRB 43886 IN 897/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Löffler Grundbesitz Knauerstraße 11 bis 15 Nürnberg GmbH, Südwestpark 100, 90449 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Löffler Jörg Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 43886 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Der Handel mit Immobilien aller Art, insbesondere in der Region Nürnberg und dabei insbesondere in Nürnberg bezüglich des Knauerstraße 11-15, die Beschaffung von Grundbesitz aller Art, Die Grundstücksverwertung, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Projektentwicklung von Grundstücken, gewerblichen Räumen und Wohnräumen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 11.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald Willy-Brandt-Platz 16, 90402 Nürnberg Telefon: +49 (911) 7660080 Telefax: +49 (911) 7660081400 Email: nuernberg@schwartz.in 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 05.06.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 29, 2026

Metallbau Hoog GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Nienhagen; Insolvenzverwalter benannt: Hans-Peter Valentiner

Metallbau Hoog GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Nienhagen; Insolvenzverwalter benannt: Hans-Peter Valentiner Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 29 IN 42/26 Gericht: Celle Name, Vorname / Bezeichnung: Metallbau Hoog GmbH Sitz / Wohnsitz: Nienhagen Register: Lüneburg, HRB 204183 29 IN 42/26 : Über das Vermögen der Metallbau Hoog GmbH, Fuhsekamp 6, 29336 Nienhagen (AG Lüneburg, HRB 204183), vertr. d.: Christian Hoog, Sandförth 37, 29336 Nienhagen, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2026 um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hans-Peter Valentiner, Bahnhofstr. 30 A, 29221 Celle, Tel.: 05141/709300, Fax: 05141/7093060, E-Mail: mail@kanzlei-valentiner.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Celle, 29.07.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/hinweise_zum_datenschutz/datenschutz-170462.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

July 29, 2026

TGC GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aachen; Dr. Dirk Wegener als Insolvenzverwalter ernannt

TGC GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Aachen; Dr. Dirk Wegener als Insolvenzverwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 91 IN 119/26 Gericht: Aachen Name, Vorname / Bezeichnung: TGC GmbH Sitz / Wohnsitz: Aachen Register: Aachen, HRB 21089 Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 119/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21089 eingetragenen TGC GmbH, Schillerstraße 25, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Alexa Keufen, Geschäftszweig: Betrieb eines Restaurants wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.07.2026, um 11:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen, Telefon: 0241 88747830, Fax: 0049241887478320. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 21.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.402 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 91 IN 119/26 Amtsgericht Aachen, 28.07.2026

July 29, 2026