Berenberg & Goldman Sachs host German Corporate Conference in Munich on July 28, 2026;

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July 29, 2026

Commerzbank & ODDO BHF Corporate Conference, Frankfurt

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July 29, 2026

Zollverwaltung Bern aktualisiert Stammdaten ZIP; auf der Zollinternetseite verfügbar

Zollverwaltung Bern aktualisiert Stammdaten ZIP; auf der Zollinternetseite verfügbar Fremdmitteilung Veröffentlicht am 29. Juli 2026 Bern, 29.07.2026 — Die folgenden Stammdaten wurden aktualisiert: edecCountryCodeSchema v.0.9 ZIP, edecCountryCodeSchema v.1.0 ZIP, edecDomains ZIP Import und Export v.1.0, edecPostalCodesZIP, edecTariffMasterData ZIP, edecDomainsPermitItemDetails 1.0 ZIP. Sie sind auf der Zollinternetseite verfügbar.

July 29, 2026

EU-Kommission erleichtert A1-Bescheinigung in der EU; Prüfaufwand verschiebt sich auf Rechtsprüfung

EU-Kommission erleichtert A1-Bescheinigung in der EU; Prüfaufwand verschiebt sich auf Rechtsprüfung A1-Bescheinigung: Endlich weniger Bürokratie? Oder nur eine neue Art davon? A1-Bescheinigung: Endlich weniger Bürokratie? Oder nur eine neue Art davon? Entgelttransparenz 2026: Neue Regeln, alte Fragen und ein Hauch von Kristallkugel Zwischen Taschenrechner und Zukunft – das absurde Leben der Lohnabrechnung Endlich steuerfrei arbeiten im Ruhestand? Aktivrente, ELStAM und Geringfügigkeit: 2026 wird für HR sportlich Betriebsveranstaltungen und Steuerrecht – große Kluft zwischen Spaß und Regeln ...

July 29, 2026

Truvag AG Landwirtschaftliche Liegenschaft Roggliswil; 22'444 m2 Fläche

Truvag AG Landwirtschaftliche Liegenschaft Roggliswil; 22'444 m2 Fläche Truvag AG : Landwirtschaftliche Liegenschaft, Roggliswil Eine einzigartige Liegenschaft in der Landwirtschaftzone mit der perfekten Grundlage für einen Kleinbetrieb. Grundstücksfläche: 22'444 m 2 Anzahl Wohnungen: 2 Wohnüberbauung Leumatt | 2. Etappe Wohn- und Geschäftshaus Bahnhofstrasse 17 Wohn- und Geschäftshäuser Bahnhofstrasse 7, 9 Wohn- und Geschäftshäuser Bahnhofstrasse 11, 13 Wohn- und Geschäftsgebäude Bahnhofstrasse 15 Wohn- und Geschäftshaus Bahnhofplatz 4 + 5 Wohn- und Geschäftshaus Centralstrasse 9 Wohn- und Geschäftshaus Chrüzlistrasse 3 ...

July 29, 2026

Mashal Gastronomie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Stuttgart; Insolvenzverwalter Thorben Schmidt bestellt.

Mashal Gastronomie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Stuttgart; Insolvenzverwalter Thorben Schmidt bestellt. Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 1167/25 Gericht: Stuttgart Name, Vorname / Bezeichnung: Mashal Gastronomie GmbH Sitz / Wohnsitz: Stuttgart Register: Stuttgart, HRB 795003 8 IN 1167/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mashal Gastronomie GmbH, Rosensteinstraße 22, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Mohamad-Naim Laraway Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795003 - Schuldnerin - 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.07.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thorben Schmidt Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart Telefon: 0711 2524370 Telefax: 0711 25243750 Email: info@wigo-recht.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 12.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 12.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 18.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 28.07.2026

July 28, 2026

Play Beteiligungen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubiger melden Forderungen bis 23.09.2026

Play Beteiligungen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Gläubiger melden Forderungen bis 23.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67g IN 207/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: Play Beteiligungen GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 169937 67g IN 207/26 : Über das Vermögen der Play Beteiligungen GmbH, der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Vermögen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Lippmannstraße 53-55,, 22769 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169937), vertr. d.: 1. Christoph Werner Köster, (Geschäftsführer), 2. Olaf Joachim Lumma, (Geschäftsführer), ist am 27.07.2026 um 14:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Michael Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 350 16 90. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 28.07.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

July 28, 2026

BGL e.V. und DEKRA veranstalten Zukunftstag Nutzfahrzeuge am DEKRA Lausitzring; Batterieelektrische Lkw im Betrieb schon kostengünstiger als Diesel.

BGL e.V. und DEKRA veranstalten Zukunftstag Nutzfahrzeuge am DEKRA Lausitzring; Batterieelektrische Lkw im Betrieb schon kostengünstiger als Diesel. Gemeinsam den Hochlauf emissionsfreier Lkw voranbringen Zukunftstag Nutzfahrzeuge am DEKRA Lausitzring Gemeinsam den Hochlauf emissionsfreier Lkw voranbringen Branche diskutiert die nächsten Schritte für eine erfolgreiche Antriebswende Der Business Case entscheidet am Ende über den Erfolg Fahrzeugtechnik ist nicht mehr das entscheidende Hindernis Die Technologien für emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind verfügbar. Jetzt entscheidet sich der Markthochlauf daran, ob Infrastruktur, Energieversorgung und planbare politische Rahmenbedingungen Schritt halten. Dieses Fazit stand im Mittelpunkt des Zukunftstags Nutzfahrzeuge 2026, den der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. gemeinsam mit DEKRA veranstaltete. Schauplatz war der DEKRA Lausitzring, Europas größtes herstellerunabhängiges Prüf- und Testzentrum für die Mobilität der Zukunft. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Transportwirtschaft, Fahrzeugindustrie sowie Energie- und Ladeinfrastruktur diskutierten darüber, wie der Umstieg auf emissionsfreie Nutzfahrzeuge wirtschaftlich und praxistauglich gelingen kann. ...

July 28, 2026

Sondermaschinenbauer Eirich entwickelt Digitalisierungsstrategie und gründet prosio vision GmbH in der Eirich-Gruppe, Deutschland; sechsstelliger Umsatz im ersten Jahr

Sondermaschinenbauer Eirich entwickelt Digitalisierungsstrategie und gründet prosio vision GmbH in der Eirich-Gruppe, Deutschland; sechsstelliger Umsatz im ersten Jahr Mit digitalem Geschäftsmodell zu mehr Umsatz: Sondermaschinenbauer Eirich begibt sich auf den Weg in die Zukunft | bwcon Mit digitalem Geschäftsmodell zu mehr Umsatz: Sondermaschinenbauer Eirich begibt sich auf den Weg in die Zukunft Das Sondermaschinenbauunternehmen Eirich wollte sich vor dem Hintergrund einer schnelllebigen Wirtschaft mit neuen Geschäftsmodellmöglichkeiten auseinandersetzen und entwickelt seine Digitalisierungsstrategie mit der Gründung des Joint Ventures prosio vision GmbH weiter. ...

July 28, 2026

FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr; Dauer ca. 1 Stunde

FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr; Dauer ca. 1 Stunde FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr. Zum Inhalt springen Agrarpolitik & Förderung Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Einloggen Links Barrierefreiheit Barrierefreiheit Funktionen für barrierefreien Zugriff Leichte Sprache Leichte Sprache Leichte Sprache Suche Suche Menü Menü Agrarpolitik Förderwegweiser Gemeinsamer Antrag Suche Suche Menü Menü Startseite Gemeinsamer Antrag FIONA Aktuelles Aktuelle Meldung FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr. 27.07.2026 Lesezeit: Teilen Die Wartung dauert ca. 1h Suche Suchen Zur vorherigen Markierung springen Zur nächsten Markierung springen Informationen zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Technisch notwendige Cookies Drittanbieter-Cookies (Siehe Datenschutzerklärung.) Akzeptieren

July 28, 2026