Sondermaschinenbauer Eirich entwickelt Digitalisierungsstrategie und gründet prosio vision GmbH in der Eirich-Gruppe, Deutschland; sechsstelliger Umsatz im ersten Jahr

Sondermaschinenbauer Eirich entwickelt Digitalisierungsstrategie und gründet prosio vision GmbH in der Eirich-Gruppe, Deutschland; sechsstelliger Umsatz im ersten Jahr Mit digitalem Geschäftsmodell zu mehr Umsatz: Sondermaschinenbauer Eirich begibt sich auf den Weg in die Zukunft | bwcon Mit digitalem Geschäftsmodell zu mehr Umsatz: Sondermaschinenbauer Eirich begibt sich auf den Weg in die Zukunft Das Sondermaschinenbauunternehmen Eirich wollte sich vor dem Hintergrund einer schnelllebigen Wirtschaft mit neuen Geschäftsmodellmöglichkeiten auseinandersetzen und entwickelt seine Digitalisierungsstrategie mit der Gründung des Joint Ventures prosio vision GmbH weiter. ...

July 28, 2026

FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr; Dauer ca. 1 Stunde

FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr; Dauer ca. 1 Stunde FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr. Zum Inhalt springen Agrarpolitik & Förderung Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Einloggen Links Barrierefreiheit Barrierefreiheit Funktionen für barrierefreien Zugriff Leichte Sprache Leichte Sprache Leichte Sprache Suche Suche Menü Menü Agrarpolitik Förderwegweiser Gemeinsamer Antrag Suche Suche Menü Menü Startseite Gemeinsamer Antrag FIONA Aktuelles Aktuelle Meldung FIONA Wartung am Di, den 28.07.2026 ab 13Uhr. 27.07.2026 Lesezeit: Teilen Die Wartung dauert ca. 1h Suche Suchen Zur vorherigen Markierung springen Zur nächsten Markierung springen Informationen zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Technisch notwendige Cookies Drittanbieter-Cookies (Siehe Datenschutzerklärung.) Akzeptieren

July 28, 2026

FFV Basel lanciert Crowdfunding-Kampagne in Basel; Mittel dem gesamten Verein zugutekommen

FFV Basel lanciert Crowdfunding-Kampagne in Basel; Mittel dem gesamten Verein zugutekommen Gemeinsam für den FFV Basel - FFV Basel Gemeinsam für den FFV Basel Der FFV Basel hat sich in den vergangenen Jahren sportlich und als Verein kontinuierlich weiterentwickelt. Heute bietet der Verein Mädchen und Frauen aller Altersklassen die Möglichkeit, Fussball mit Leidenschaft auszuüben – vom Nachwuchs bis zum 1. Team. Damit wir diesen Weg weitergehen und den Frauenfussball in der Region Basel nachhaltig fördern können, haben wir eine Crowdfunding-Kampagne lanciert. Unter dem Motto «Wir steigen in die Nati B auf» sammeln wir Mittel, die dem gesamten Verein zugutekommen. ...

July 28, 2026

Bundesregierung unterstützt Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland; 1.514 Kredite über 109,3 Mio Euro vergeben

Bundesregierung unterstützt Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland; 1.514 Kredite über 109,3 Mio Euro vergeben Deutscher Bundestag - Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird unterstützt Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird unterstützt HLE) Die Bundesregierung unterstützt gezielt den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften durch Privatpersonen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Wie es in der Antwort ( 21 7231 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 21 7046 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) heißt, werde dadurch der Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen erleichtert. Seit dem Programmstart im Jahr 2022 bis 31. Juni 2026 seien 1.514 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 109,3 Millionen Euro vergeben worden. Das Programm setze spürbare Anreize besonders zur Neugründung von Wohnungsgenossenschaften, hebe aber auch Potenziale für Bestandserweiterungen (Neubau und Nachverdichtung) beziehungsweise zur Durchführung von Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, erläutert die Regierung. ...

July 28, 2026

Aufsichtsrat der Siltronic AG verlängert Klaus Buchwalds COO-Vertrag; Verlängerung um 5 Jahre bis 2032

Aufsichtsrat der Siltronic AG verlängert Klaus Buchwalds COO-Vertrag; Verlängerung um 5 Jahre bis 2032 Siltronic: Aufsichtsrat der Siltronic AG beschließt vorzeitige Vertragsverlängerung für Klaus Buchwald als COO - Silicon Saxony CRC: Führungsteam gestärkt und international expandiert – Wachstumskurs als Antwort auf steigende Nachfrage in Halbleiter-, Photonik- und Life-Sciences-Branche Freiberg Instruments: Verdoppelung der Produktionskapazität TU Chemnitz: 9. TUClab-Wettbewerb – Bis zu 300.000 Euro Anschubfinanzierung für Gründerinnen und Gründer Siltronic: Aufsichtsrat der Siltronic AG beschließt vorzeitige Vertragsverlängerung für Klaus Buchwald als COO ...

July 28, 2026

BWIHK-Vizepräsident Paal startet Bürokratierückbau in Baden-Württemberg; Frist bis Ende 2027 für Auslaufen bestehender Berichtspflichten.

BWIHK-Vizepräsident Paal startet Bürokratierückbau in Baden-Württemberg; Frist bis Ende 2027 für Auslaufen bestehender Berichtspflichten. BWIHK-Vizepräsident Paal: Ein guter Tag für Baden-Württemberg – das Land startet den Bürokratierückbau - IHK Baden-Württemberg BWIHK-Vizepräsident Paal: Ein guter Tag für Baden-Württemberg – das Land startet den Bürokratierückbau Presseinformation 48 Stuttgart, 28. Juli 2026 – Mit dem heute vorgelegten Effizienzgesetz und der Berufung von Boris Palmer zum Rat für Staatsmodernisierung setzt Baden-Württemberg auf einen grundlegenden Neustart beim Bürokratieabbau. Erstmals geht es nicht darum, einzelne Bürokratiepflichten abzuschaffen. Stattdessen soll künftig jede Berichtspflicht ihre Notwendigkeit rechtfertigen müssen. Für den Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist das ein echter Systemwechsel – und die Chance auf den wirksamsten Bürokratieabbau seit Jahren. ...

July 28, 2026

Motorex Bilaterale im Betriebsalltag Langenthal; Anlass in Zusammenarbeit mit economiesuisse

Motorex Bilaterale im Betriebsalltag Langenthal; Anlass in Zusammenarbeit mit economiesuisse Bilaterale im Betriebsalltag Bilaterale im Betriebsalltag 17.11.2026 07:30 - 09:00 Uhr Motorex, Langenthal Anlass in Zusammenarbeit mit economiesuisse Programm, Referat & Podium, Kaffee & Gipfeli - Sektionen - Bern - Biel-Seeland Berner Jura - Emmental - Lyss-Aarberg - Wirtschaft Thun Oberland - WVO Oberaargau - Kantonalverband Sektion: WVO ändern

July 28, 2026

TU Dresden Institute of Construction Materials hosts 8th Industrial Seminar on 3D Concrete Printing at TU Dresden; Exhibits and lab visits.

TU Dresden Institute of Construction Materials hosts 8th Industrial Seminar on 3D Concrete Printing at TU Dresden; Exhibits and lab visits. 8th industry seminar Concrete-3D-printing — Institute of Construction Materials — TU Dresden Start and end time 09:00 AM - 05:30 PM We are pleased to invite you to our 8 th Industrial Seminar on 3D Concrete Printing , which will take place on November 26, 2026 , at TU Dresden – this year once again in person! ...

July 28, 2026

Abbruch 030 GmbH Insolvenz Berlin; Dirk Semmelmann als Insolvenzverwalter bestellt

Abbruch 030 GmbH Insolvenz Berlin; Dirk Semmelmann als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3603 IN 10115/25 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: Abbruch 030 GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 181307 3603 IN 10115/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Abbruch 030 GmbH, Beifußweg 25, 12357 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeremy Radosavljevic, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 181307 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Baugewerbe | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.07.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.07.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dirk Semmelmann Berliner Straße 117, 10713 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 02.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 28.10.2026, 10:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gründe: Der Antrag ist am 03.10.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen. Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

July 28, 2026

Atrium Apartments GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Koblenz; Gläubigerforderungen bis 23.09.2026 anmelden

Atrium Apartments GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Koblenz; Gläubigerforderungen bis 23.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 21 IN 48/26 Gericht: Koblenz Name, Vorname / Bezeichnung: Atrium Apartments GmbH Sitz / Wohnsitz: Karbach Register: Koblenz, HRB 30577 21 IN 48/26 : Über das Vermögen der Atrium Apartments GmbH, St. Quintinstraße 22, 56281 Karbach (AG Koblenz, HRB 30577), vertr. d.: Martin Kleemann, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 27.07.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

July 28, 2026