SenWEB, IHK Berlin, HWK Berlin, UVB und Berlin Partner stellen Resilienzkonzept für die Berliner Wirtschaft in Berlin vor.

SenWEB, IHK Berlin, HWK Berlin, UVB und Berlin Partner stellen Resilienzkonzept für die Berliner Wirtschaft in Berlin vor. Resilienzkonzept für die Berliner Wirtschaft | Nachricht Resilienzkonzept für die Berliner Wirtschaft Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB), die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), die Handwerkskammer Berlin (HWK), die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) sowie Berlin Partner haben im August 2026 ein gemeinsames Resilienzkonzept vorgestellt. Ziel ist es, …

August 13, 2026

Bayerischer Bauernverband Verbundgeschäftsstelle Coburg-Lichtenfels führt neue Telefonnummern ein; Zentrale Nummer 089 55873-943 eingeführt

Bayerischer Bauernverband Verbundgeschäftsstelle Coburg-Lichtenfels führt neue Telefonnummern ein; Zentrale Nummer 089 55873-943 eingeführt Neue Telefonnummern | Bayerischer Bauernverband © Neue Telefonnummern Änderungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Verbundgeschäftsstelle Coburg und Lichtenfels 13.08.2026 | Der Bayerische Bauernverband stellt bayernweit die Telefonnummern auf eine einheitliche Vorwahl (089 für München) um. Aufgrund der Umstellung ist die Verbundgeschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes in Coburg und Lichtenfels nun unter einer neuen, gemeinsamen Telefonnummer erreichbar. Rufnummer Coburg Lichtenfels Ab sofort ist die Verbundgeschäftsstelle Coburg-Lichtenfels zentral unter Tel: 089 55873-943 erreichbar. Faxe senden Sie bitte an: 089 ...

August 13, 2026

GFL Bowl 2026 Finale der 47. Deutschen Meisterschaft im American Football in Dresden; Symbolträchtiges Datum am Tag der Einheit

GFL Bowl 2026 Finale der 47. Deutschen Meisterschaft im American Football in Dresden; Symbolträchtiges Datum am Tag der Einheit Starke Partner für den GFL Bowl 2026: American Football trifft auf Tag der Deutschen Einheit - effect® ENERGY GFL Von Bundeswehr über Sachsenlotto bis zur Stadt Dresden – bereits neun Partner tragen die 47. Deutsche Meisterschaft im American Football mit. Am 3. Oktober 2026 verwandelt sich das Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden zum zweiten Mal in Folge in die Hauptstadt des deutschen American Footballs: Beim GFL Bowl 2026 wird die 47. Deutsche Meisterschaft ausgespielt – und das an einem besonders symbolträchtigen Datum, dem Tag der Deutschen Einheit. Bereits 2025 verfolgten mehr als 22.000 Zuschauerinnen und Zuschauer das Finale im Stadion; für die Neuauflage 2026 hat sich erneut ein starkes Netzwerk an Partnern aus Wirtschaft, öffentlicher Hand und Sport zusammengefunden, das den GFL Bowl in Dresden trägt und mitgestaltet. ...

August 13, 2026

Batteriespeicher-Infoabend am 10. September in Bocholt; Begrenzte Teilnehmerzahl

Batteriespeicher-Infoabend am 10. September in Bocholt; Begrenzte Teilnehmerzahl Batteriespeicher-Infoabend am 10. September in Bocholt BAUTAGEBUCH: Agri-PV mit Trackersystem für die Familie Große-Boes Heizungsförderung 2026: Was sich geändert hat und warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist BAUTAGEBUCH: Beeindruckende Agri-PV-Anlage in Wadersloh Batteriespeicher-Infoabend am 10. September in Bocholt Vor einigen Jahren war die Rechnung für viele Unternehmen mit eigener Photovoltaikanlage einfach: Strom erzeugen, ins Netz einspeisen, Einspeisevergütung kassieren. Diese Rechnung ging lange auf. Heute sieht die Situation anders aus. Die Einspeisevergütung sinkt, die Strompreise schwanken stärker als früher, und die Energiekosten sind für viele Betriebe kaum noch verlässlich planbar. Wer heute noch nach dem alten Muster einspeist, gibt einen erheblichen Teil seines selbst erzeugten Stroms unter Wert ab und kauft gleichzeitig teuren Strom zu, wenn er ihn wirklich braucht. ...

August 13, 2026

Horsch-Leeb spendet 17.250 Euro für Vereine in Landau; 750 Euro gehen an die OBA

Horsch-Leeb spendet 17.250 Euro für Vereine in Landau; 750 Euro gehen an die OBA Starke Ausleger und ein Herz für Vereine Pressemitteilung Starke Ausleger und ein Herz für Vereine Horsch-Leeb spendet zum vierten Mal 17.250 Euro als Anerkennung für das Ehrenamt - 750 € gehen an die OBA Erschienen am: 18.07.2026 Herausgeber: Landauer Zeitung Marienplatz 9 94405 Landau 09951 9825-13 09951 9825-99 09951 9825-13 09951 9825-99 09951 9825-99 www.landauer-zeitung.de Starke Ausleger und ein Herz für Vereine ...

August 13, 2026

Nils Ehlers y Lui Wust y Nina Brunner y Tanja Huberli ganan oro en Hamburgo; Primer oro en Beach Pro Tour para Ehlers-Wust

Nils Ehlers y Lui Wust y Nina Brunner y Tanja Huberli ganan oro en Hamburgo; Primer oro en Beach Pro Tour para Ehlers-Wust Ehlers & Wust y Brunner & Huberli se alzan con el oro en la categoría Elite de Hamburgo con «Empowerment» Los beneficiarios del programa «Empowerment» de la FIVB arrasaron en el podio masculino y se hicieron con las medallas de oro y plata femeninas en el «Hamburg Elite on the Beach Pro Tour». Los alemanes Nils Ehlers y Lui Wust y las suizas Nina Brunner y Tanja Huberli se proclamaron campeones, los noruegos Anders Mol y Christian Sorum y las letonas Tina Graudina y Anastasija Samoilova se llevaron las medallas de plata, mientras que Martins Plavins y Kristians Fokerots, también de Letonia, se hicieron con el bronce. Las brasileñas Carol Solberg y Rebecca Cavalcante completaron el podio femenino. ...

August 13, 2026

Patika Robotics GmbH und StudyGermany GmbH gründen GmbH in Dortmund; Stärkt Dortmunds Status als Innovationsstandort

Patika Robotics GmbH und StudyGermany GmbH gründen GmbH in Dortmund; Stärkt Dortmunds Status als Innovationsstandort Erfolgreiches Welcome Package: Zwei internationale Unternehmen gründen GmbH in Dortmund | Wirtschaftsförderung Dortmund Mittwoch, 12. August 2026 - 15:05 Montag, 10. August 2026 - 12:05 Mittwoch, 5. August 2026 - 17:14 Erstellt am Mittwoch, 12. August 2026 - 15:13 Erfolgreiches Welcome Package: Zwei internationale Unternehmen gründen GmbH in Dortmund Das Welcome Package der Wirtschaftsförderung Dortmund zeigt erneut seine Wirkung: Mit Patika Robotics aus der Türkei und StudyGermany aus Malaysia haben sich zwei internationale Wachstumsunternehmen für den Standort Dortmund entschieden – und in dieser Woche den nächsten wichtigen Meilenstein erreicht: Beide Unternehmen haben ihre GmbH in Dortmund gegründet. ...

August 13, 2026

HoyerswerdaerFussballClub dankt Sponsoren in Hoyerswerda; Busse, Wurst und Grillzubehör stärken Nachwuchs

HoyerswerdaerFussballClub dankt Sponsoren in Hoyerswerda; Busse, Wurst und Grillzubehör stärken Nachwuchs Danke für die Unterstützung – HoyerswerdaerFussballClub – Offizielle Homepage Wir wollen Sponsoren der letzten Saison, die uns in Form von Sachleistungen eine riesige Unterstützung waren, auf diesem Wege noch einmal ein recht herzliches Dankeschön sagen. Die Hoy- Reha hat unsere Fußballer dahingehend unterstützt, dass wir an vielen Wochenenden ein bis zwei Busse zur Absicherung der Auswärtsspiele bekommen haben. Somit war es möglich, unsere Vereinsbusse dem Nachwuchs zur Verfügung zu stellen und die Eltern ein klein wenig zu entlasten. Ein riesiges Dankeschön an Christian Kühne und Torsten Tschierske für die komplikationslose Kommunikation und das Bereitstellen dieser Busse. ...

August 13, 2026

Marianne Maneta, Geschäftsführerin von NeoVima, im Interview; Nachfolge nachhaltig gelingen, Organisation gut aufgestellt.

Marianne Maneta, Geschäftsführerin von NeoVima, im Interview; Nachfolge nachhaltig gelingen, Organisation gut aufgestellt. Marianne Maneta - BVMW DE Die Geschäftsführerin von NeoVima im Interview für die Initiative „Starke Frauen – Starker Mittelstand“. Wie sind Sie dazu gekommen, Unternehmerin Unternehmerisch gedacht und gehandelt habe ich bereits lange vor der Gründung von NeoVima. In mehr als 22 Jahren Berufserfahrung habe ich in Unternehmen und Organisationen Verantwortung in den Bereichen Finance, Führung, Digitalisierung, Organisation und Veränderungsmanagement übernommen. ...

August 13, 2026

VxLabs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schwartz

VxLabs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schwartz Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 354/26 Gericht: Regensburg Name, Vorname / Bezeichnung: VxLabs GmbH Sitz / Wohnsitz: Regensburg Register: Regensburg, HRB 19099 4 IN 354/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. VxLabs GmbH, Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg, vertreten durch die Gesellschafter Elkoumy Mostafa und Rofaiel Andrew Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19099 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb, Verkauf und Lizenzieren von Software u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 08.40 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg Telefon: +49(941)461030-0 Telefax: +49(941)461030-1600 Email: regensburg@schwartz.in 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 06.07.2026 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Regensburg Augustenstr. 3 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026