Wallfahrtskirche Maria Bildstein in Benken wurde umfassend saniert durch lokale Betriebe aus der Region; Dach mit Photovoltaik installiert.

Wallfahrtskirche Maria Bildstein in Benken wurde umfassend saniert durch lokale Betriebe aus der Region; Dach mit Photovoltaik installiert. Benken - Wallfahrtskirche Maria Bildstein wurde saniert Wallfahrtskirche Maria Bildstein wurde saniert Ein Wallfahrtsort mit jahrhundertelanger Geschichte Der Ursprung von Maria Bildstein reicht bis ins Jahr 1519 zurück, als eine Marienstatue auf dem Oberen Buchberg aufgestellt wurde. Um sie entstand ein Bildstock, der dem Ort seinen Namen gab und den Beginn einer Wallfahrtstradition markierte. Über Jahrhunderte entwickelte sich Maria Bildstein zu einem bedeutenden religiösen Anziehungspunkt im Linthgebiet. Nach einer ersten Kapelle Mitte des 19. Jahrhunderts wurde 1881 ...

August 14, 2026

Stadt Bramsche eröffnet Online-Meldeportal zur Eichenprozessionsspinner-Meldung in Bramsche; massiver Befall erwartet

Stadt Bramsche eröffnet Online-Meldeportal zur Eichenprozessionsspinner-Meldung in Bramsche; massiver Befall erwartet EPS-Meldeportal | Stadt Bramsche EPS-Meldeportal Die Stadtverwaltung rechnet auch in diesem Jahr mit einem massiven Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner. Um Raupen oder Nester des Eichenprozessionsspinners zu melden, hat die Stadt Bramsche ein Online-Meldeportal eingerichtet, das ab sofort freigeschaltet ist. Achtung! Folgende Fehler sind aufgetreten: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben, bevor Sie die Daten abschicken. 20:05 Uhr: Das Feld Ort ist ein Pflichtfeld. Das Feld Straße + Hausnummmer ist ein Pflichtfeld. Das Feld Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück ist ein Pflichtfeld. Vorspann Hinweis: Auch Privatpersonen müssen handeln. Der Eigentümer eines mit dem Eichenprozessionsspinner befallenen Baumes hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Baum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sofern ein befallener Baum öffentlich zugänglich ist und eine Absperrung nicht ausreicht, empfiehlt sich die Behandlung des Baumes durch eine Fachfirma. Die Stadt Bramsche beauftragt im Falle eines im städtischen Eigentum stehenden Baumes die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch eine Fachfirma. Für Privatleute, die Raupen und Nester auf ihrem Grundstück entfernen lassen möchten, stehen Ihnen hier mehreren Firmen und Ansprechpartnern zur Verfügung: Rentokil , An der Autobahn 35b, 28876 Oyten, Tel.: 0800/1718175 Stockreiter GmbH , Westerkappelner Str. 88, 49497 Mettingen, Tel.: 05452/973240, Mail: info@stockreiter.de Grüner Zweig GmbH , König Straße 4, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482/9290400, Mail: info@gruener-zweig.de Arnd Kampmann , Neustadtstraße 1, 49179 Ostercappeln, Mail: arnd.kampmann@t-online.de RömerBiotec GmbH , Schepelerstraße 3b, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/4095511, Mail: osnabrueck@roemer-biotec.de Blattwerk-Baumpflege , Höhenweg 1, 49504 Lotte, Tel.: 0151/14815024 Baranowski , An den Spoolen 4a, 49086 Osnabrück, Tel.: 0541/5061947, Mail: info@baranowski-os.de Bahnbedarf Tecklenburg GmbH , Heideweg 5, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05405-7980, Mail: bbtgmbh@gmx.de Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Meldende Person Meldende Person Die Informationen zu ihrer Person sind freiwillige Angaben. Sie werden nur für evtl. Rückfragen genutzt. Nachname Vorname E-Mail-Adresse Telefon Vorwahl Rufnummer Fundort Fundort Bitte den Marker auf den Fundort schieben. Standort Karte Ort * Straße + Hausnummmer * weitere Informationen zum Fundort Foto hochladen Der Fundort befindet sich auf einem öffentlichen oder privaten Grundstück * öffentliches Grundstück privates Grundstück nicht bekannt Kopie des ausgefüllten Formulars Kopie des ausgefüllten Formulars Ich möchte eine Kopie des ausgefüllten Formulars erhalten. E-Mail * *) Pflichtfelder Weiter erstellt mit NOLIS | smartForms Dokumente Flyer_Achten Sie auf den Eichenprozessionsspinner (2 MB) Leitfaden_Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (2 MB)

August 13, 2026

PlasticsEurope Deutschland e.V. Stellungnahme zur Einführung einer Plastiksteuer in Deutschland; PlasticsEurope lehnt nationale Plastiksteuer ab und fordert Recyclinganreize.

PlasticsEurope Deutschland e.V. Stellungnahme zur Einführung einer Plastiksteuer in Deutschland; PlasticsEurope lehnt nationale Plastiksteuer ab und fordert Recyclinganreize. Stellungnahme/Gutachten SG2608100021 zu Regelungsvorhaben “Einführung einer Plastiksteuer” von “PlasticsEurope Deutschland e.V. " - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 6 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Einführung einer Plastiksteuer Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. PlasticsEurope lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte. ...

August 13, 2026

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. – Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, Detailansicht RV0027788 Regelungsvorhaben, Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung – Deutschland; Steuerhinterziehung bekämpft

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. – Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, Detailansicht RV0027788 Regelungsvorhaben, Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung – Deutschland; Steuerhinterziehung bekämpft Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027788 13.08.2026 11:04:10 Seite 1 von 2 R002822/RV0027788 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 13.08.2026 um 11:04 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht- Ausnahmeverordnung Aktuell seit 13.08.2026 11:04:10 Angegeben von: am 13.08.2026 ...

August 13, 2026

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht in Deutschland; Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung als Kernkonflikt

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht in Deutschland; Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung als Kernkonflikt Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. " Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822) am 13.08.2026 ...

August 13, 2026

Bundessteuerberaterkammer übt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer Registrierkassenpflicht in Deutschland aus; Steuerberater aus dem Anwendungsbereich streichen

Bundessteuerberaterkammer übt Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einführung einer Registrierkassenpflicht in Deutschland aus; Steuerberater aus dem Anwendungsbereich streichen BStBK - Einführung einer Kassen­pflicht: BStBK fordert Nach­besserungen und Ausnahme für Steuer­berater Login StBKammern Login Docuware* * für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts sowie zum Diskussionsentwurf einer Kassenplicht-Ausnahmeverordnung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Übersendung der o. g. Entwürfe und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die BStBK unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, Steuerhinterziehung durch die Einführung einer Registrierkassenpflicht wirksamer zu bekämpfen, den Steuervollzug zu stärken und die Digitalisierung weiter zu fördern. Die neuen Vorgaben dürfen jedoch nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen und zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen und deren steuerliche Berater führen. Aus Sicht der BStBK besteht insbesondere in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Registrierkassenpflicht, die Ausnahmen sowie die praktische Umsetzung bei Betrieben mit keinem oder nur geringem Bargeldaufkommen erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es fehlt eine nachvollziehbare Risikoorientierung. Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege müssen ebenso wie weitere in § 102 Abs. 1 AO genannte Berufsgeheimnisträger mangels relevanter Barumsätze und Manipulationsrisiken zwingend aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gestrichen werden. Zudem erscheint das Sanktionsregime durch das Zusammenspiel bestehender und neu vorgesehener Normen überbordend. Unsere Anmerkungen zu den Entwürfen im Einzelnen können Sie der beigefügten Stellungnahme entnehmen. Für Rückfragen bzw. ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Meik Eichholz Oliver Glückselig Abteilungsleiter Referatsleiter * für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer Mit Hilfe von Cookies können wir die Webseite bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Besucher anpassen. Sie haben die Möglichkeit, alle oder nur bestimmte Kategorien von Cookies zu akzeptieren. Nach einem Klick auf den Button “Nur erforderliche Cookies akzeptieren” gelangen Sie zu Ihren individuellen Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigten Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. (Server Sessions ...

August 13, 2026

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin

KBV Anbietermeeting zur Digitalisierung in der Versorgung Berlin Anbietermeeting der KBVDigitalisierung in der Versorgung Dauer: Uhrzeit: 10:00 - 16:30 Uhr Anbietermeeting der KBV Digitalisierung in der Versorgung Eingeladen sind Anbieter von KBV-zertifizierter Softwareprodukte für den Praxis- und Laborcomputerbereich, Provider und Applikationsanbieter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder eine interessante Agenda für Sie zusammengestellt. Freuen Sie sich auf das 32. Anbietermeeting der KBV und planen Sie diesen Tag für ein Treffen vor Ort oder auch online ein. ...

August 13, 2026

Claus Lundekvam besøker 08 EXPO i Sarpsborg; Mental helsebudskap for inkluderende arbeidsmiljø

Claus Lundekvam besøker 08 EXPO i Sarpsborg; Mental helsebudskap for inkluderende arbeidsmiljø Claus Lundekvam besøker 08 EXPO / Sarpsborg 08 Claus Lundekvam besøker 08 EXPO 08 EXPO samler bedrifter, beslutningstakere, samarbeidspartnere og besøkende i Østfold til en dag fylt med nettverk, synlighet og nye muligheter. I år arrangeres 08 EXPO på Quality Hotel Sarpsborg, og nytt av året er at også medlemmer av Sarpsborg Næringsforening inviteres inn som en del av møteplassen. ...

August 13, 2026

Rechnungssteller senden Bau- und Honorarrechnungen per E-Mail als PDF an die GMSH in Schleswig-Holstein; Übergangsfrist bis 31.12.2026 und Papierrechnung weiter möglich

Rechnungssteller senden Bau- und Honorarrechnungen per E-Mail als PDF an die GMSH in Schleswig-Holstein; Übergangsfrist bis 31.12.2026 und Papierrechnung weiter möglich Bau- und Honorarrechnung als PDF per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Wachstumschancengesetz sind Rechnungssteller ab dem 01. Januar 2025 grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen zu stellen. Bei E-Rechnungen gemäß Richtlinie 2014/55/EU handelt es sich um maschinenlesbare Dateien im Format XRechnung (xml-Datei) oder einem anderen Format, das der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entspricht. Reine PDF-Dateien gelten aufgrund des fehlenden, strukturierten Datensatzes nicht als E-Rechnung. Eine Übergangsfrist soll den Wechsel zur flächendeckend elektronischen Rechnungstellung verein- fachen. Sie können bis Ende des Jahres 2026 für bis zum 31. Dezember 2026 ausgeführte Umsätze statt einer generell angestrebten E-Rechnung auch weiterhin eine sonstige Rechnung ausstellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Sie haben in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, eine E-Mail mit einer PDF-Datei (PDF-Rechnung) an uns zu senden. Sofern Sie einen Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.000 € erwirtschaftet haben, dürfen Sie darüber hinaus noch bis Ende des Jahres 2027 für im Jahr 2027 ausgeführte Umsätze weiterhin eine Papierrechnung oder eine PDF-Rechnung stellen. ...

August 13, 2026

21 Unternehmen und Institutionen aus Niedersachsen erhalten die Förderplakette 'Partner der Feuerwehr' 2026 in Hannover; 25. Jubiläumsverleihung der Auszeichnung

21 Unternehmen und Institutionen aus Niedersachsen erhalten die Förderplakette ‘Partner der Feuerwehr’ 2026 in Hannover; 25. Jubiläumsverleihung der Auszeichnung Verleihung der Förderplakette „Partner der Feuerwehr“ 2026 - 21 Unternehmen und Institutionen aus ganz Niedersachsen mit der begehrten Auszeichnung ausgezeichnet Verleihung der Förderplakette „Partner der Feuerwehr“ 2026 - 21 Unternehmen und Institutionen aus ganz Niedersachsen mit der begehrten Auszeichnung ausgezeichnet Hannover. Sie unterstützen die Feuerwehren in Niedersachsen auf vielfältige Art und Weise. Sei es mit unkomplizierten Freistellungen für die Feuerwehrangehörigen für Einsätze, Jugendzeltlagern und Ausbildungen, sei es mit Gerätschaften und Übungsplätzen oder ganz mit ihren persönlichen Möglichkeiten, die neuen Partner der Feuerwehr 2026! ...

August 13, 2026