Bluestar Silicones showcases eco-designed ingredients at in-cosmetics Latam 2026, São Paulo, Brazil; sustainability emphasis draws buyers and formulators

Bluestar Silicones showcases eco-designed ingredients at in-cosmetics Latam 2026, São Paulo, Brazil; sustainability emphasis draws buyers and formulators Elkem Silicones Showcases New Eco‑Designed Ingredients at in‑cosmetics Latam 2026 | Elkem.com Elkem - About Elkem - Our corporate structure - Bluestar Silicones - About Bluestar Silicones - Silicones News - Incosmetics Latam 2026 Bluestar Silicones at in-cosmetics Latin America 2026 Bluestar Silicones is excited to participate in in-cosmetics Latin America 2026, one of the region’s leading events for personal care ingredients and formulation innovation. Join us at Booth A60 to discover solutions that combine outstanding sensorial performance with a strong commitment to sustainability and responsible innovation. Featured Technologies Advanced Silicone Solutions Discover technologies developed to enhance: - Sensory performance - Texture and spreadability - Hair conditioning - Pigment dispersion - Emulsification - Formulation stability Experience Our Prototype Formulations Visit our booth to test innovative concepts for Skin care, Hair care, Sun care and Color cosmetics. Our experts will demonstrate how Bluestar Silicones technologies can help brands create differentiated formulations that meet evolving consumer expectations Meet Our Team 📅 September 23-24, 2026 📌 São Paulo, Brazil We look forward to meeting you at in‑cosmetics Latam 2026 and exploring how our next‑generation silicones can elevate your formulations.

August 4, 2026

Wacker Chemie AG beantragt wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage C001 in Nünchritz (01612); UVP-Pflicht nicht besteht

Wacker Chemie AG beantragt wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage C001 in Nünchritz (01612); UVP-Pflicht nicht besteht Immissionsschutz | Landkreis Meißen - Wacker Chemie AG beantragt die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage in Nünchritz 3122] Landkreis Meißen - Wacker Chemie AG beantragt die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage in Nünchritz Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Die Wacker Chemie AG in 01612 Nünchritz, Friedrich-von-Heyden-Platz 1 hat am 13. April 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage (C001) am Standort 01612 Nünchritz, Flur Nünchritz, Flur Leckwitz und Flur Zschaiten eingereicht. Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, welches der Nummer 4.1 (Hauptanlage) i. V. m. der Nummer 9.3.2 (Lageranlage) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist. Für die Chlorsilan-Anlage wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hinsichtlich der zu ändernden Chlorsilan-Anlage werden in Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war daher für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht bei Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung der Landesdirektion Sachsen hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben eine UVP-Pflicht nicht besteht. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung als wesentlich angesehen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 44, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich. Dresden, den 3. August 2026 Die Wacker Chemie AG in 01612 Nünchritz, Friedrich-von-Heyden-Platz 1 hat am 13. April 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Chlorsilan-Anlage (C001) am Standort 01612 Nünchritz, Flur Nünchritz, Flur Leckwitz und Flur Zschaiten eingereicht. Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben, welches der Nummer 4.1 (Hauptanlage) i. V. m. der Nummer 9.3.2 (Lageranlage) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist. Für die Chlorsilan-Anlage wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Hinsichtlich der zu ändernden Chlorsilan-Anlage werden in Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Größen- oder Leistungswerte vorgeschrieben. Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war daher für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht bei Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die allgemeine Vorprüfung der Landesdirektion Sachsen hat ergeben, dass für das beantragte Änderungsvorhaben eine UVP-Pflicht nicht besteht. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung als wesentlich angesehen: - Die baulichen Änderungen erfolgen vollständig innerhalb des industriell genutzten Areals. Das Vorhaben findet innerhalb des Gebäudes statt. - Ein Zusammenwirken mit anderen Vorhaben besteht nicht. - Die Maßnahmen erfordern keinerlei Wasser und beanspruchen keine Bodenfläche. Das Vorhaben befindet sich vollständig innerhalb des industriellen Betriebsgeländes. Eine relevante Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie der biologischen Vielfalt ist somit nicht zu besorgen. - Es fallen keine zusätzlichen Mengen als die bisher genehmigten Abfallmengen an. Entstehende Abfälle werden entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer entsorgt. - Abwasser wird über den Fabrikabwasserkanal der Abwasserbehandlungsanlage zugeführt und in die Elbe eingeleitet. Die vorgeschriebenen Überwachungswerte für die Abwassereinleitung werden eingehalten. - Es entstehen keine neuen Emissionen und mit relevanten zusätzlichen Schallimmissionen ist nicht zu rechnen. Die Richtwerte der TA Lärm und die Grenzwerte der TA Luft werden eingehalten. Somit sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. - Es kommen keine klimaschädlichen Gase zu Einsatz, weshalb keine klimarelevanten Auswirkungen zu besorgen sind. - Durch das Vorhaben treten keine Erschütterungen, ionisierende Strahlungen, elektromagnetische Felder sowie Lichteinwirkungen auf, die eine Belastung für die Umgebung darstellen könnten. - Durch die geplanten Änderungen ist nicht von einer Erhöhung der Anfälligkeit der Anlage für Störfälle, schwere Unfälle oder Katastrophen auszugehen. - Für das geplante Vorhaben sind keine Risiken für die menschliche Gesundheit hinsichtlich der Verunreinigung von Wasser und Luft zu erwarten. - Der Vorhabenstandort befindet sich nicht in einem land-, forst-, fischereiwirtschaftlichen Gebiet und die Fläche wird weder für Siedlung, Erholung und sonstige öffentliche Einrichtungen, noch für Verkehr, Ver- und Entsorgung genutzt. - Naturschutzrechtliche Schutzgüter, wie z. B. Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Biotope, Wasserschutzgebiete, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte etc. sind vom beantragten Vorhaben nicht betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die vorgenannte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen nicht selbstständig anfechtbar ist. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß § 12 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 44, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich. Dresden, den 3. August 2026 Landesdirektion Sachsen Dr. Batereau Referatsleiterin Dr. Batereau Referatsleiterin

August 3, 2026

BASF Beauty Care Solutions avança sustentabilidade com marco do programa Responsibly Active em Pulnoy, França; Metas 2025 superadas, água -48%, resíduos -44%

BASF Beauty Care Solutions avança sustentabilidade com marco do programa Responsibly Active em Pulnoy, França; Metas 2025 superadas, água -48%, resíduos -44% A BASF Beauty Care Solutions avança em sustentabilidade com o primeiro marco de seu programa Responsibly Active A BASF Beauty Care Solutions avança em sustentabilidade com o primeiro marco de seu programa Responsibly Active O alcance das principais metas de 2025 destaca o forte progresso no programa de sustentabilidade da empresa para bioativos cosméticos ...

August 1, 2026

Destatis Importpreise in Deutschland Juni 2026 +6,1% gegenüber Juni 2025; Elektrischer Strom +70,8% gegenüber Juni 2025

Destatis Importpreise in Deutschland Juni 2026 +6,1% gegenüber Juni 2025; Elektrischer Strom +70,8% gegenüber Juni 2025 Importpreise im Juni 2026: +6,1 % gegenüber Juni 2025 Importpreise im Juni 2026: +6,1 % gegenüber Juni 2025 Elektrischer Strom verteuerte sich um 70,8 %, Erdöl um 32,1 % – während Agrarpreise deutlich nachgaben. Die Importpreise waren im Juni 2026 um 6,1 % höher als im Juni 2025. Im Mai 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +6,8 % gelegen, im April 2026 bei +5,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im Juni 2026 gegenüber Mai 2026 um 0,7 %. ...

August 1, 2026

Forschende beobachten chemische Veränderungen Atom für Atom am European XFEL mittels zeitaufgelöster Röntgen-Photoelektronenspektroskopie; Fluor-Atom markiert Schwingungsrelaxation eindeutig.

Forschende beobachten chemische Veränderungen Atom für Atom am European XFEL mittels zeitaufgelöster Röntgen-Photoelektronenspektroskopie; Fluor-Atom markiert Schwingungsrelaxation eindeutig. Forschende beobachten chemische Veränderungen Atom für Atom - Studie liefert Ansatz für die Echtzeit-Beobachtung elektronischer Dynamiken und Molekülschwingungen Forschende beobachten chemische Veränderungen Atom für Atom Studie liefert Ansatz für die Echtzeit-Beobachtung elektronischer Dynamiken und Molekülschwingungen Forschende haben beobachtet, wie ein Molekül nach der Absorption von Licht Energie umverteilt, und konnten dabei die Rollen einzelner Atome in diesem Prozess unterscheiden. Mithilfe von Röntgenblitzen des European XFEL zeigten sie, dass verschiedene Atome desselben Moleküls völlig unterschiedliche Aspekte des Prozesses widerspiegeln können. Die Studie liefert eindeutige Belege dafür, dass die Anregung durch Licht die Empfindlichkeit eines Atoms für die Bewegung benachbarter Atome erhöhen kann. Die neue Methode zur Verfolgung ultraschneller chemischer Reaktionen auf atomarer Ebene und in Echtzeit kann zum Verständnis der Lichtempfindlichkeit von DNA, Energieflüssen in lichtabsorbierenden Materialien und anderer grundlegender, durch Licht angeregter Prozesse beitragen. ...

August 1, 2026

Forschende der University of Texas at Austin entwickeln neuartiges 3D-druckbares Material; große gewebeähnliche Strukturen in Minuten hergestellt

Forschende der University of Texas at Austin entwickeln neuartiges 3D-druckbares Material; große gewebeähnliche Strukturen in Minuten hergestellt Mit 3D-druckbarem Material lassen sich der Körper heilen, bessere Roboter bauen und wichtige Mineralien zurückgewinnen Mit 3D-druckbarem Material lassen sich der Körper heilen, bessere Roboter bauen und wichtige Mineralien zurückgewinnen Ein Netzwerk aus Milliarden winziger Wassertröpfchen kann innerhalb weniger Minuten große, gewebeähnliche Materialien bilden und eröffnet damit neue Möglichkeiten in einer Vielzahl von Bereichen ...

August 1, 2026

TU Berlin-Studie zum minimalen Methanol-Backup in Europa; 2,4% Mehrkosten, mehr Flexibilität

TU Berlin-Studie zum minimalen Methanol-Backup in Europa; 2,4% Mehrkosten, mehr Flexibilität Energiewende: Erst elektrifizieren – und für den Rest Methanol statt Wasserstoff Energiewende: Erst elektrifizieren – und für den Rest Methanol statt Wasserstoff Ein klimaneutrales Energiesystem in Europa könnte nach einer Studie der TU Berlin weitgehend auf direkter Elektrifizierung basieren. Für die wenigen Anwendungen, die sich auch künftig nicht sinnvoll elektrifizieren lassen – etwa in der Schifffahrt , Teilen der Chemieindustrie oder zur Absicherung langer Dunkelflauten –, sprechen sich die Forschenden dafür aus, statt auf Wasserstoff verstärkt auf Methanol zu setzen. Nach ihren Berechnungen wären die Gesamtsystemkosten nur geringfügig höher, während Methanol deutliche Vorteile bei Transport, Speicherung und Infrastruktur bietet. ...

August 1, 2026

VinylPlus Deutschland e.V. Stellungnahme zum CLH-Verfahren der ECHA beim Deutschen Bundestag; Dialog mit BMUKN initiiert

VinylPlus Deutschland e.V. Stellungnahme zum CLH-Verfahren der ECHA beim Deutschen Bundestag; Dialog mit BMUKN initiiert Regelungsvorhaben “Einstufung und Kennzeichnung von Mono- und Di-ortho-Phthalat-Estern mit C4-C6-Alkylresten” von “VinylPlus Deutschland e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag Einstufung und Kennzeichnung von Mono- und Di-ortho-Phthalat-Estern mit C4-C6-Alkylresten Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ...

July 31, 2026

VinylPlus Deutschland e.V. Stellungnahme zum CLH-Verfahren der ECHA in Deutschland; Dialog mit Bundesregierung, wissenschaftlich fundierte Regulierung angestrebt

VinylPlus Deutschland e.V. Stellungnahme zum CLH-Verfahren der ECHA in Deutschland; Dialog mit Bundesregierung, wissenschaftlich fundierte Regulierung angestrebt Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027525 31.07.2026 14:02:19 Seite 1 von 2 R001300/RV0027525 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 31.07.2026 um 14:02 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Einstufung und Kennzeichnung von Mono- und Di-ortho- Phthalat-Estern mit C4-C6-Alkylresten Aktuell seit 31.07.2026 14:02:19 Angegeben von: am 31.07.2026 ...

July 31, 2026

Omya AG Oftringen bringt Omyafood 120 Antiklumpmittel für Lebensmittelpulver auf den Markt; Staubarm, bessere Lagerfähigkeit

Omya AG Oftringen bringt Omyafood 120 Antiklumpmittel für Lebensmittelpulver auf den Markt; Staubarm, bessere Lagerfähigkeit Zürcher Handelskammer: Omya erleichtert Verarbeitung von Pulvern Omya erleichtert Verarbeitung von Pulvern Oftringen AG - Die Omya AG hat einen sicheren und natürlichen Ersatz für Nano-Inhaltsstoffe in Lebensmittelpulvern auf den Markt gebracht. Ein Antiklumpmittel des international tätigen Herstellers von Industriemineralien aus Kalziumkarbonat erleichtert die Verarbeitung etwa von Milchpulver und Stärke. Die Omya AG hat ein Antiklumpmittel für Lebensmittelpulver ohne Nanomineralien entwickelt. Es soll deren sichere und einfache Handhabung und Verarbeitung ermöglichen. Damit biete es Unternehmensangaben zufolge eine nanofreie Alternative zu herkömmlichen Fliesshilfen wie Kieselsäure, die als Nanopartikel deklariert werden müssen. ...

July 31, 2026