Anerkannte Träger freier Kinder- und Jugendhilfe beantragen Fördermittel für Beratungsstellen nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt in Schleswig-Holstein; Richtlinie in Kraft getreten am 10.08.2026
Anerkannte Träger freier Kinder- und Jugendhilfe beantragen Fördermittel für Beratungsstellen nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt in Schleswig-Holstein; Richtlinie in Kraft getreten am 10.08.2026 schleswig-holstein.de - Kinderschutz - Förderrichtlinie: Beratungsangebot für betroffene Kinder und Jugendliche nach häuslicher Gewalt Förderrichtlinie: Beratungsangebot für betroffene Kinder und Jugendliche nach häuslicher Gewalt Anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe können Anträge auf Förderung von Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche nach Polizeieinsätzen bei häuslicher Gewalt gemäß § 201a Abs. 6 Nr. 3 LVwG stellen. ...