Städtische Kindertageseinrichtungen Gebührenverzeichnis; Höchste Monatsgebühr 608 €
Städtische Kindertageseinrichtungen Gebührenverzeichnis; Höchste Monatsgebühr 608 € Gebührenverzeichnis – Anlage 2 zu § 14 der Satzung über die Benutzung 461.0 der städtischen Kindertageseinrichtungen Gebührenverzeichnis gültig ab 01. September 2026 Gebühr für die Betreuung 1.1 Monatliche Gebühren für Kinder im Alter ab drei Jahren Maximale Betreuungszeit pro Woche Anzahl Kinder im Haushalt 15 Stunden 25 Stunden 30 Stunden 35 Stunden 40 Stunden 45 Stunden 50 Stunden 55 Stunden 1 Kind 55 € 83 € 116 € 155 € 199 € 249 € 304 € 2 Kinder 43 € 65 € 91 € 120 € 155 € 194 € 237 € 3 Kinder 29 € 44 € 62 € 82 € 106 € 132 € 161 € 4 und mehr Kinder kein Angebot 10 € 15 € 20 € 27 € 35 € 43 € 53 € 1.2 Monatliche Gebühren für Kinder im Alter unter drei Jahren Maximale Betreuungszeit pro Woche Anzahl Kinder im Haushalt 15 Stunden 25 Stunden 30 Stunden 35 Stunden 40 Stunden 45 Stunden 50 Stunden 55 Stunden 1 Kind 110 € 166 € 232 € 310 € 398 € 498 € 608 € 2 Kinder 86 € 130 € 182 € 240 € 310 € 388 € 474 € 3 Kinder 58 € 88 € 124 € 164 € 212 € 264 € 322 € 4 und mehr Kinder kein Angebot 20 € 30 € 40 € 54 € 70 € 86 € 106 € Gebühr für die Verpflegung Die Gebühr für die Verpflegung wird monatlich in folgender Höhe erhoben (für den Monat August wird grundsätzlich keine Gebühr für die Verpflegung erhoben): Für Kinder ab drei Jahren: 100,- € pro Monat Für Kinder unter drei Jahren: 90,- € pro Monat Gebühr für die Ferienbetreuung Für die Ferienbetreuung werden, zusätzlich zu den fälligen Monatsgebühren des regulären Betreuungsplatzes, pauschale Gebühren für jede Woche erhoben, für die eine Anmeldung zur Ferienbetreuung vorliegt. Die Pauschale richtet sich nach den in Anspruch genommenen Betreuungszeiten. 3.1 Wöchentliche Gebühren für die Ferienbetreuung incl. Verpflegung: 3.1.1 Ferienbetreuung Variante1 (wöchentliche Betreuungszeit bis zu 40 Std. wöchentlich): Die Gebühr pro Woche beträgt ein Viertel der je nach Alter des Kindes maßgeblichen Monatsgebühr für 40 Std. (Stufe 2) 3.1.2 Ferienbetreuung Variante 2 (wöchentliche Betreuungszeit bis zu 55 Std. wöchentlich): Die Gebühr pro Woche beträgt ein Viertel der je nach Alter des Kindes maßgeblichen ...