Kirchliche Organisationen nutzen GEMA-Ehrenamts-Pauschalverträge in Bayern, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland; Bundesländer übernehmen Lizenzkosten für bis zu vier Veranstaltungen
Kirchliche Organisationen nutzen GEMA-Ehrenamts-Pauschalverträge in Bayern, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland; Bundesländer übernehmen Lizenzkosten für bis zu vier Veranstaltungen Kirchliche Organisationen können GEMA-Ehrenamts-Pauschalvertrag nutzen | katholisch.de Kirchliche Organisationen können GEMA-Ehrenamts-Pauschalvertrag nutzen VERÖFFENTLICHT AM 04.08.2026 UM 09:40 UHR – LESEDAUER: 2 MINUTEN MÜNCHEN - Immer noch gibt es keinen neuen Vertrag zwischen den Diözesen und der GEMA zur Nutzung von Musik außerhalb von Gottesdiensten. Hilfe kommt nun in sechs Bundesländern vom Staat: Ehrenamts-Pauschalverträge erfassen auch Kirchen. ...