Gläubiger erhält definitive Rechtsöffnung in Betreibung Nr. 26000320 des Betreibungsamtes Balgach; CHF 344.60, Zins 4.75% seit 31.03.2025

Gläubiger erhält definitive Rechtsöffnung in Betreibung Nr. 26000320 des Betreibungsamtes Balgach; CHF 344.60, Zins 4.75% seit 31.03.2025 Urteilsveröffentlichung In der Zivilstreitsache K.S. Bickel Marcel, bisher Neudorfstrasse 4, 9436 Balgach, nun unbekannten Aufenthalts, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rheintal am 30. April 2026 entschieden: 1. Dem Gläubiger wird in der Betreibung Nr. 26000320 des Betreibungsamtes Balgach vom 11. März 2026 definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 344.60 nebst 4.75% Zins seit 31. März 2025. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 150.00 bei begründetem Entscheid bzw. von CHF 100.00 bei unbegründetem Entscheid bezahlt der Schuldner. 3. Der Schuldner entschädigt den Gläubiger mit CHF 50.00. Hinweis Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Unabhängig davon ist der Entscheid sofort vollstreckbar. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Der Gläubiger kann beim zuständigen Betreibungsamt für die geschützte Forderung samt Zins und Kosten, soweit sie nicht nachträglich bezahlt werden, mit dem entsprechenden Formular die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Dazu muss der Rechtsöffnungsentscheid beigelegt werden. Altstätten, 30. April 2026

May 1, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. – Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) in Deutschland

Bundesarchitektenkammer e. V. – Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) in Deutschland Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0001318 29.04.2026 15:47:31 Seite 1 von 2 R002429/RV0001318 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 15:47 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Aktuell seit 29.04.2026 15:47:31 Angegeben von: am 03.06.2024 ...

April 30, 2026

Bundesarchitektenkammer e. V. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Deutschland; Reduziert Rechtsunsicherheit bei Abweichungen

Bundesarchitektenkammer e. V. Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Deutschland; Reduziert Rechtsunsicherheit bei Abweichungen Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesarchitektenkammer e. V.” Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Angegeben von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 03.06.2024 Beschreibung:Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. ...

April 30, 2026

Raffinerie verurteilt zu Schadenersatz wegen Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal; Höhe des Schadenersatzes offen

Raffinerie verurteilt zu Schadenersatz wegen Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal; Höhe des Schadenersatzes offen schleswig-holstein.de - Landgericht Itzehoe - Urteil: Landgericht Itzehoe verurteilt Raffinerie zu Schadenersatz wegen Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal AufgabenÜbersichtAngelegenheiten der Notarinnen und NotareBerufungs & BeschwerdesachenBewährungshilfeLegalisation Angelegenheiten der Notarinnen und Notare Besucher & ServiceÜbersichtErreichbarkeit des GerichtsIhr Besuch bei GerichtFormulareElektronische GerichtstafelLandes-Rechtsprechungs-DatenbankElektronischer RechtsverkehrDatenschutz Landgericht ItzehoeAngebote für SchulenKantine Ausbildung & BerufÜbersichtBerufe in der JustizRechtsreferendarinnen und RechtsreferendareStudierendenpraktikumBerufspraktikumStellenausschreibungen Urteil: Landgericht Itzehoe verurteilt Raffinerie zu Schadenersatz wegen Ölverschmutzung im Nord-Ostsee-Kanal ...

April 29, 2026

BMJV + DigitalService GmbH Online-Verfahren Pilotstart in Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt, Leipzig; Ab 15.04.2026 Pilotphase gestartet

BMJV + DigitalService GmbH Online-Verfahren Pilotstart in Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg-Mitte, Frankfurt, Leipzig; Ab 15.04.2026 Pilotphase gestartet Innovation in der deutschen Justiz eJustice.ch · Postfach · 3001 Bern · +41 58 462 47 23 · info@ejustice.ch Innovation in der deutschen Justiz Was tut sich? Wie werden wir „AI-ready“? Agenda ▪Wer bin ich – und wenn ja, wie viele? ▪Innovationen in der deutschen Justiz: ▪Ersatz der besonderen elektronischen Postfächer durch EUDI- Wallet? ▪Neue technische Lösungen für Online-Klage, Online-Anträge ▪Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit: ▪Erprobungsgesetz ▪Digitales Eingabesystem ▪Digitale Kommunikationsplattform ▪Übermittlung ▪Nutzungspflichten ▪Aufbau einer einheitlichen Justizcloud ▪Innovationen im BMJV ▪Wie werden wir AI-ready? ...

April 28, 2026

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvorträge Zivilrecht; keine telefonischen Auskünfte

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Aktenvorträge Zivilrecht; keine telefonischen Auskünfte Prüferwechsel bleiben vorbehalten. Telefonische Auskünfte werden NICHT erteilt. 19.05.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 6 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 12349/25 09:15 10:15 2 2632/26 09:30 10:30 3 1371/26 09:45 10:45 4 3078/26 10:20 11:20 5 2804/26 10:35 11:35 6 1428/26 10:50 11:50 Aktenvortrag: Zivilrecht 19.05.2026 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen N 7 Nr. Kennziffer Vorbereitung Vortrag 1 2289/26 09:15 10:15 2 4310/26 09:30 10:30 3 4050/26 09:45 10:45 4 1226/26 10:20 11:20 5 1489/26 10:35 11:35 6 3661/26 10:50 11:50 ...

April 28, 2026