OLG Köln entscheidet: Versicherung darf Schwammschäden aus dem Versicherungsschutz ausschließen in Köln; Schwammbefall ist keine typische Folge

OLG Köln entscheidet: Versicherung darf Schwammschäden aus dem Versicherungsschutz ausschließen in Köln; Schwammbefall ist keine typische Folge Ver­si­che­rung darf Schwammschäden aus­schlie­ßen Ein Leitungswasserschaden kann erhebliche Folgekosten verursachen – insbesondere in Gebäuden mit Holzbauteilen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. …war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen. Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, geht in der Regel davon aus, dass Leitungswasserschäden umfassend abgesichert sind. Das OLG Köln hat jedoch klargestellt, dass Versicherer Schäden durch Schwamm wirksam vom Versicherungsschutz ausschließen dürfen – und das selbst dann, wenn der Schwammbefall auf einen Leitungswasserschaden zurückzuführen ist. ...

August 15, 2026

OLG Hamm Urteil 2 MK 1/22 Musterfeststellungsklage Energieliefervertrag Hamm; Voraussetzungen für massenhafte fristlose Kündigung nicht erfüllt

OLG Hamm Urteil 2 MK 1/22 Musterfeststellungsklage Energieliefervertrag Hamm; Voraussetzungen für massenhafte fristlose Kündigung nicht erfüllt Rechtsprechungsübersicht olg-hamm.nrw.de Oberlandesgericht Hamm Rechtsprechungsübersicht Ausgabe August 2026 Impressum Herausgegeben von der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm, 59061 Hamm. Verantwortlich: Richter am Oberlandesgericht Daniel Große-Kreul. Telefon 02381/272-4925, E-Mail: pressestelle@olg-hamm.nrw.de, Internet: https://www.olg-hamm.nrw.de. Titelfoto: OLG Hamm Bitte drucken Sie diese Rechtsprechungsübersicht nicht aus oder beschränken einen Ausdruck auf die tatsächlich von Ihnen benötigten Seiten. Inhalt Rechtsprechung der Zivilsenate Musterfeststellungsklage; Energieliefervertrag ……………………….. S. 1 Gesellschaftsrecht ………………………. S.1, 3 Insolvenzrecht………………………………… S. 2 Landwirtschaftsrecht ……………………… S. 4 ...

August 14, 2026

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Detailansicht des KiMoG-Regelungsvorhabens – Deutscher Bundestag/Bundesregierung; Opferschutz im Sorge- und Umgangsrecht gestärkt

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Detailansicht des KiMoG-Regelungsvorhabens – Deutscher Bundestag/Bundesregierung; Opferschutz im Sorge- und Umgangsrecht gestärkt Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027792 13.08.2026 14:32:51 Seite 1 von 2 R002086/RV0027792 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 13.08.2026 um 14:32 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderungen im Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts - Kindschaftsmodernisierungsgesetz - KiMoG Aktuell seit 13.08.2026 14:32:51 Angegeben von: am 13.08.2026 ...

August 13, 2026

Genossenschaftsverband Bayern e. V. Stellungnahme zur Behaltensklausel bei Eröffnung eines Wertpapierdepots; BGH-Urteil XI ZR 355 bestätigt Wirksamkeit der Klausel

Genossenschaftsverband Bayern e. V. Stellungnahme zur Behaltensklausel bei Eröffnung eines Wertpapierdepots; BGH-Urteil XI ZR 355 bestätigt Wirksamkeit der Klausel Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120022 von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.” Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen ) ( PDF - 4 Seiten ) Zu Regelungsvorhaben: Verzicht auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen im Wertpapiergeschäft (sog. Behaltensklausel) ermöglichen Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots ist eine Zusatzvereinbarung über den „Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ zu treffen. Hintergrund dieser Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2014 (Az.: XI ZR 355 ...

August 13, 2026

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung Oberelsdorf–Röhrsdorf ab; Leitung darf vorläufig gebaut werden

Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung Oberelsdorf–Röhrsdorf ab; Leitung darf vorläufig gebaut werden Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos 21.07.2022, 09:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Medieninformation 10 2022 Die Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf darf vorläufig gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 13. Juli 2022 zwei Eilanträge betroffener Grundstückeigentümer abgelehnt. Die neue Trasse soll zur Sicherung der Energieversorgung einen Leitungsring schließen, mit dem insbesondere der Abfluss von eingespeister Windenergie in die großen Verbrauchszentren ermöglicht werden soll. Gegenstand der nun entschiedenen Verfahren ist ein etwa 18 km langer Abschnitt zwischen den Umspannwerken Oberelsdorf und Röhrsdorf. Gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen haben die Eigentümer zweier Grundstücke, über die die geplante Freileitung verlaufen soll, Klage erhoben. Da diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, haben die Betroffenen darüber hinaus im Eilverfahren begehrt, den Bau der Leitung zu stoppen. Diese Anträge hat das Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt. In der Sache war vom Gericht unter anderem zu prüfen, ob die Trasse mit einer Freileitung geplant werden durfte oder ob dem Energieversorger hätte auferlegt werden müssen, die Leitung als Erdkabel auszuführen. § 43h des Energiewirtschaftsgesetzes sieht seit dem Jahr 2011 für Hochspannungsleitungen bis 110 kV einen Erdkabelvorrang vor, wenn die Erdverkabelung nicht mehr als um den Faktor 2,75 teurer als eine Freileitung ist. Die Landesdirektion Sachsen hat hierzu Gutachten eingeholt, nach denen die Kosten für ein Erdkabel über dieser Grenze liegen. Diese Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht ebenso wenig beanstandet wie die Wahl der Trasse, die im Wesentlichen parallel zur Bundesautobahn 72 geführt wird. Darüber hinaus haben die Antragsteller verschiedene Verfahrensfehler gerügt, die das Oberverwaltungsgericht nach der im einstweiligen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung nicht feststellen konnte. Gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben. Über die Klagen in der Hauptsache ist noch nicht entschieden. SächsOVG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 (4 B 228 ...

August 13, 2026

Vermieter-GbR kündigt Eigenbedarf in Berlin; BGH lässt MoPeG-Frage offen

Vermieter-GbR kündigt Eigenbedarf in Berlin; BGH lässt MoPeG-Frage offen Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach Inkraf | MK - Mietrecht kompakt | juris Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach In.. Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach Inkrafttreten des MoPeG? Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber – eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages aufgreifend – die seit der Grundsatzentscheidung des BGH (29.1.01, II ZR 331 00, NJW 01, 1056) anerkannte Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts gesetzlich nachvollzogen (BT-Drucksache 19 ...

August 13, 2026

Vermieter-GbR kündigt Eigenbedarf in Berlin; BGH lässt Rechtslage zum MoPeG offen

Vermieter-GbR kündigt Eigenbedarf in Berlin; BGH lässt Rechtslage zum MoPeG offen Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach Inkraf | MK - Mietrecht kompakt | juris Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach In.. Kündigung: Eigenbedarfskündigung durch Vermieter-GbR nach Inkrafttreten des MoPeG? Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat der Gesetzgeber – eine Empfehlung des 71. Deutschen Juristentages aufgreifend – die seit der Grundsatzentscheidung des BGH (29.1.01, II ZR 331 00, NJW 01, 1056) anerkannte Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts gesetzlich nachvollzogen (BT-Drucksache 19 ...

August 13, 2026

BDL Regelungsvorhaben gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Moratorium zeitlich begrenzt, Ausgleich vorgesehen

BDL Regelungsvorhaben gegenüber Bundestag und Bundesregierung; Moratorium zeitlich begrenzt, Ausgleich vorgesehen Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027735 10.08.2026 18:54:02 Seite 1 von 2 R001688/RV0027735 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 10.08.2026 um 18:54 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens InsO Gläubigerinteressen der Leasing-Gesellschaften wahren Aktuell seit 10.08.2026 18:54:02 Angegeben von: am 10.08.2026 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (R001688) Beschreibung: Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen Betroffene Interessenbereiche (1) ...

August 10, 2026

Wir Für Zukunft eG beschleunigen Gesetzesbeschluss gegen digitale Gewalt in Deutschland; KI-generierte Sexualgewalt und Deepfakes strafrechtlich geregelt

Wir Für Zukunft eG beschleunigen Gesetzesbeschluss gegen digitale Gewalt in Deutschland; KI-generierte Sexualgewalt und Deepfakes strafrechtlich geregelt Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027577 04.08.2026 12:16:22 Seite 1 von 2 R003902/RV0027577 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 12:16 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Beschleunigung eines Gesetzesbeschlusses gegen digitale Gewalt, welches Gesetzeslücken bezüglich digitaler sexualisierter Gewalt schließt Aktuell seit 04.08.2026 12:16:22 Angegeben von: am 04.08.2026 ...

August 4, 2026

BUJ fordert Änderungen im Schiedsverfahrensrecht gegenüber dem Deutschen Bundestag; Gegen Einführung von Restitutionsanträgen.

BUJ fordert Änderungen im Schiedsverfahrensrecht gegenüber dem Deutschen Bundestag; Gegen Einführung von Restitutionsanträgen. Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0016617 17.07.2026 15:41:35 Seite 1 von 2 R001441/RV0016617 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 17.07.2026 um 15:41 Uhr Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderungen im Prozessrecht betreffend der Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Schiedsverfahrensrecht Aktuell seit 17.07.2026 15:41:35 Angegeben von: am ...

July 31, 2026