CARS Technik & Logistik GmbH und IG Metall vereinbaren Weiterentwicklung der Haustarifverträge in Wiedemar; Weihnachtsgeld bis 2028 verbindlich zugesagt
CARS Technik & Logistik GmbH | Junkersstraße 3 | 04509 Wiedemar Wiedemar, 14.08.2026 CARS Technik & Logistik GmbH Ein Unternehmen der Mercedes-Benz Group AG
Information zur Vereinbarung für die Weiterentwicklung unserer Haustarifverträge
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die CARS-Unternehmensleitung sowie die IG Metall haben als Tarifpartner in den zurückliegenden Monaten an der Weiterentwicklung unserer Haustarifverträge gearbeitet. Beide Seiten haben dazu Vorschläge eingebracht, die in gemeinsamen intensiven und konstruktiven Diskussionen verantwortungsvoll geprüft wurden. Im Vordergrund stand dabei insbesondere, die Perspektive des Unternehmens CARS unter Berücksichtigung des Geschäftsauftrages in Einheit mit den Interessen für die CARS-Mitarbeitenden zu sichern. Dabei galt es, die sich zwischenzeitlich veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen, um die Wettbewerbs- und damit Zukunftsfähigkeit des Unternehmens – und damit einhergehend seiner Arbeitsplätze – möglichst langfristig sicher zu stellen. Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir uns am vergangenen Donnerstag auf den Abschluss einer beidseitig tragfähigen Vereinbarung verständigt und sie als Tarifpartner im Beisein der CARS-Verhandlungskommission als Verhandlungsergebnis 2026 unterzeichnet haben. Die wesentlichen Inhalte des Ergebnisses fassen wir nachfolgend als für Sie zusammen: • Verbindliche Übernahme der Entgelterhöhungen des Kfz-Gewerbes Sachsen hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt sowie der Vergütungstabellen gemäß aktueller Regelung • Vorziehen der Erhöhung der Entgelte und Auszubildendenvergütungen um je einen Monat: gilt für die Erhöhungen in den Geschäftsjahren 2026 (rückwirkend) und 2027 • Sicherung der Jahressonderzahlung bis einschließlich 2028 – heißt: die Zahlung des Weihnachtsgeldes wird für die Jahre 2026, 2027 und 2028 verbindlich zugesagt • Anpassung der Urlaubsdauer: die aktuelle Staffelung des Urlaubsanspruches entfällt schrittweise, ab 2028 beträgt der Urlaubsanspruch grundsätzlich 30 Tage (bei einer 5- Tage-Woche), unabhängig von der Betriebszugehörigkeit
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