Garage Gut AG Umbau/Erweiterung Fassadenänderungen Leuchtreklame Maienfeld; Frist bis 03.09.2026

Garage Gut AG Umbau/Erweiterung Fassadenänderungen Leuchtreklame Maienfeld; Frist bis 03.09.2026 Maienfeld - Bauvorhaben Garage Gut AG, 2. Projektänderung Umbau/Erweiterung Änderungen Fassade und Leuchtreklame Bauvorhaben Garage Gut AG, 2. Projektänderung Umbau Erweiterung Änderungen Fassade und Leuchtreklame Neuigkeiten Willkommen Neuigkeiten Politik Verwaltung Leben Neuigkeiten Anlässe Neuigkeiten Abo Dienste Garage Gut AG, Untere Industrie 6, 7304 Maienfeld AWS Architekten AG, Muristrasse 51, 3006 Bern Erweiterung Garage Gut: Änderungen Fassade und Leuchtreklame Parz. Nr. 2253, Untere Industrie 6 , 7304 Maienfeld ...

August 13, 2026

F & S Malerbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter Kai-Ulrich Hasskerl ernannt

F & S Malerbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Dortmund; Insolvenzverwalter Kai-Ulrich Hasskerl ernannt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 252 IN 77/25 Gericht: Dortmund Name, Vorname / Bezeichnung: F & S Malerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Lünen Register: Dortmund, HRB 28250 Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 77/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28250 eingetragenen F & S Malerbetrieb GmbH, gegründet am 02.03.2016, Pierbusch 38a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samir Sabanovic, Geschäftszweig: die Erbringung von Malerarbeiten aller Art, Balkonbetonsanierung, Balkonbeschichtung, Fassadenanstrich,Wärmedämmung. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.08.2026, um 15:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zugleich werden die Verfahren 252 IN 77/25 und 252 IN 100/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/56559921, Fax: 023156559922. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 15.10.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - Führung von Rechtsstreitigkeiten sowie deren Beilegung durch Vergleich - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 252 IN 77/25 Dortmund, 06.08.2026

August 13, 2026

Landkreis Nordsachsen schreibt Glasreinigung in allen Schul- und Verwaltungsstandorten des Landkreises Nordsachsen aus; Unterlagen online über evergabe.de verfügbar

Landkreis Nordsachsen schreibt Glasreinigung in allen Schul- und Verwaltungsstandorten des Landkreises Nordsachsen aus; Unterlagen online über evergabe.de verfügbar Glasreinigung in allen Schul- und Verwaltungsstandorten des Landkreises Nordsachsen - Landkreis Nordsachsen Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Glasreinigung in allen Schul- und Verwaltungsstandorten des Landkreises Nordsachsen Der Landkreis Nordsachsen schreibt die Glasreinigung von Fenstern, Türen, Festverglasungen, Glaswänden, Überdachungen und Aufzugsschächten in allen Schul- und Verwaltungsstandorten des Landkreises aus. ...

August 13, 2026

Tzenkov Bauservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Offenbach am Main; Insolvenzverwalterin Fatma Kreft bestellt

Tzenkov Bauservice GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Offenbach am Main; Insolvenzverwalterin Fatma Kreft bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 1003/25 Gericht: Offenbach am Main Name, Vorname / Bezeichnung: Tzenkov Bauservice GmbH Sitz / Wohnsitz: Hainburg Register: Offenbach am Main, HRB 50944 Amtsgericht Offenbach am Main 12.08.2026 - Insolvenzgericht - 8 IN 1003/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tzenkov Bauservice GmbH, Gartenstr. 83, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 50944), vertreten durch: Valentin Tzenkov, Gartenstraße 83, 63512 Hainburg, (Geschäftsführer), wird heute, am 12.08.2026 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@psgp-inso.de Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Begründung: Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Fatma Kreft vom 17.07.2026. Bezüglich der personenbezogenen Daten wird gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 5 InsO auf folgendes hingewiesen: Es gelten die Löschungsfristen nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 509). Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs.2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs.4 InsO unter der Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

August 13, 2026

Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) ändert Domizil nach Bronschhofen; neue Gesellschafter und Geschäftsführer

Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) ändert Domizil nach Bronschhofen; neue Gesellschafter und Geschäftsführer Mutation Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) Mutation Sibro-Immover GmbH, Wil (SG) Sibro-Immover GmbH, in Wil (SG), CHE-114.890.022, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2021, Publ. 1005196337). Domizil neu: Sonnhaldenstrasse 16, 9552 Bronschhofen. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Hoch- und Tiefbauten aller Art; die Erstellung von Bauten in Generalunternehmung; den An- und Verkauf, die Vermittlung, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften im In- und Ausland. Im weiteren kann sich die Gesellschaft an gleichen oder ähnlichen Gesellschaften oder Konsortien beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Transaktionen durchführen, die dem Gesellschaftszwecke förderlich sind. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis]. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis] [bisher: Pflichten: Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Sieber, Johann, genannt Hans, von Widnau, in Zuzwil SG, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sieber, Jean Daniel, von Widnau, in Zuzwil SG, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Fuchs-Sieber, Corinne, von Appenzell, in Zuzwil SG, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Fuchs, Corinne, ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil].

August 13, 2026

Schindler Aufzüge AG erhält Großauftrag für 31 Aufzüge in New York; PORT-Steuerung senkt Wartezeiten

Schindler Aufzüge AG erhält Großauftrag für 31 Aufzüge in New York; PORT-Steuerung senkt Wartezeiten Zürcher Handelskammer: Schindler erhält Grossauftrag für 31 Aufzüge in New York Schindler erhält Grossauftrag für 31 Aufzüge in New York New York - Schindler wird 31 Aufzüge im ikonischen General-Motors-Gebäude an der Fifth Avenue in New York modernisieren. Der Auftrag des Bostoner Immobilieninvestment-Trust BXP umfasst die Generalüberholung der Aufzugsanlagen sowie die Installation neuer Steuerungen und Elektronik. ...

August 12, 2026

Gemeinde Herzlake Umbau und Erweiterung des Jugendheimes in Lahden, Jahnstraße 1, 49774 Lahden; Zuschlagskriterium: günstigster Preis vorgesehen

Gemeinde Herzlake Umbau und Erweiterung des Jugendheimes in Lahden, Jahnstraße 1, 49774 Lahden; Zuschlagskriterium: günstigster Preis vorgesehen Bekanntmachung_E57656682.pdf Umbau und Erweiterung des Jugendheimes in Lahden Gewerk: Fliesenarbeiten 421 (Bekanntmachung Offentliche Ausschreibung) a) Offentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Gemeinde Herzlake StraRe Neuer Markt 4 PLZ, Ort 49770 Herzlake Telefon 0 59 62/88 425 Fax E-Mail karin.eifler@herzlake.de Internet www.herzlake.de b) Vergabeverfahren Offentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 03-02-2026/04 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschliisselung der Unterlagen ...

August 11, 2026

Gemeinde Lähden Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden; Beginn 29. KW 2027

Gemeinde Lähden Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden; Beginn 29. KW 2027 Bekanntmachung national 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 3 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Gemeinde Lähden Straße Neuer Markt 4 PLZ, Ort 49770 Herzlake Telefon 0 59 62/88 429 Fax E-Mail evelin.wilhelm@herzlake.de Internet www.herzlake.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 03-02-2026/09 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Jahnstraße 1, 49774 Lähden f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Maßnahme: Umbau und Erweiterung des Jugendheims in Lähden Gewerk: Einbauküche ...

August 11, 2026

HallBau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalterin Geraldine Mocci bestellt

HallBau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Charlottenburg, Berlin; Insolvenzverwalterin Geraldine Mocci bestellt Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3608 IN 3561/26 Gericht: Charlottenburg (Berlin) Name, Vorname / Bezeichnung: HallBau GmbH Sitz / Wohnsitz: Berlin Register: Berlin, HRB 254986 3608 IN 3561/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HallBau GmbH, Finkenkruger Weg 85A, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Jankowski, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 254986 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Baubranche | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2026 um 15.43 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Geraldine Mocci Berliner Straße 117, 10713 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 16.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.08.2026

August 7, 2026

Siemens Gamesa baut Logistikhalle in Cuxhaven; 17.5k qm Fläche, Mezzanin

Siemens Gamesa baut Logistikhalle in Cuxhaven; 17.5k qm Fläche, Mezzanin Siemens Gamesa investiert weiter in den Standort Cuxhaven - Flaschenpost - Flaschenpost - Aktuelle Nachrichten - Cuxhaven Siemens Gamesa investiert weiter in den Standort Cuxhaven Spatenstich markiert Baubeginn für moderne Logistikhalle im Hafengebiet Siemens Gamesa setzt seinen Wachstumskurs in Cuxhaven fort und investiert erneut in den Ausbau des Unternehmensstandorts. Mit dem symbolischen Spatenstich fiel am Dienstag der offizielle Startschuss für den Bau einer neuen Logistikhalle, die künftig eine zentrale Rolle in den Abläufen des Unternehmens übernehmen wird. ...

August 7, 2026