BGProjekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Gläubigerversammlung am 20.10.2026

BGProjekt GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Hamburg; Gläubigerversammlung am 20.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67a IN 270/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: BGProjekt GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 116043 67a IN 270/26 : Über das Vermögen der BGProjekt GmbH, Projektierung und Durchführung von Bauvorhaben im Wohnungs- und Gewerbebau und sonstigen Bauten, Rahlstedter Bahnhofstraße 17, 22143 Hamburg (AG Hamburg, HRB 116043), vertr. d.: 1. Benjamin Greve (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 35 00 6 - 188. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 20.10.2026, 09:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 6, 2026

KRAL Ausbau GmbH Insolvenzverfahren Lüneburg; Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks ernannt.

KRAL Ausbau GmbH Insolvenzverfahren Lüneburg; Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks ernannt. Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 47 IN 27/26 Gericht: Lüneburg Name, Vorname / Bezeichnung: KRAL Ausbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Adendorf Register: Tostedt, HRB 205526 47 IN 27/26 : Über das Vermögen der KRAL Ausbau GmbH, Bültenweg 3, 21365 Adendorf (AG Tostedt, HRB 205526), vertr. d.: Naci Akcay, Möllner Landstraße 50c, 22117 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks, Sülztorstraße 1, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/245 567, Fax: 04131/245 568, E-Mail: KANZLEI@RA-BRAUCKS.DE, Internet: WWW.RA-BRAUCKS.DE. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 31.07.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

July 31, 2026

ARA Langenthal Rückbau abgeschlossen, Gelände für neue Nutzung in Langenthal vorbereitet; Stadt Langenthal Eigentümer, große Gewerbehalle

ARA Langenthal Rückbau abgeschlossen, Gelände für neue Nutzung in Langenthal vorbereitet; Stadt Langenthal Eigentümer, große Gewerbehalle Von der ARA Langenthal zum Wirtschaftsstandort – Aufbruch am Stadtrand – Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Von der ARA Langenthal zum Wirtschaftsstandort – Aufbruch am Stadtrand Nach der Stilllegung der ARA Langenthal wurden ihre Anlagen vollständig rückgebaut und das Gelände für eine neue Nutzung vorbereitet. Heute befindet sich auf dem ehemaligen Kläranlagenstandort eine Gewerbehalle in einer Arbeitszone und damit ein Beispiel erfolgreicher Innenentwicklung. ...

July 31, 2026

Sparkasse Schwyz AG in Engelberg saniert und modernisiert Liegenschaft Dorfstrasse 34, Engelberg, inklusive Erdgeschossumbau; Sechs Mietwohnungen entstehen

Sparkasse Schwyz AG in Engelberg saniert und modernisiert Liegenschaft Dorfstrasse 34, Engelberg, inklusive Erdgeschossumbau; Sechs Mietwohnungen entstehen Medienmitteilung Schwyz, 29. Juli 2026 Umbau Sparkasse in Engelberg Die Sparkasse investiert in die Zukunft des Standorts Engelberg. Im Rahmen des Projekts werden die Bankräumlichkeiten sowie die gesamte Liegenschaft umfassend saniert und modernisiert. Gegen Ende 2026 starten die umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten an der Liegenschaft an der Dorfstrasse 34. Neben der Erneuerung der Bankräumlichkeiten wird das Gebäude gesamthaft saniert. Nach Abschluss der Arbeiten konzentriert sich die Bank auf das Erdgeschoss. In den Obergeschossen entstehen sechs Mietwohnungen. ...

July 30, 2026

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken fördert Dorferneuerung Lorenzreuth; Staatspreis 2026 Einfache Dorferneuerung Lorenzreuth

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken fördert Dorferneuerung Lorenzreuth; Staatspreis 2026 Einfache Dorferneuerung Lorenzreuth Ländliche Entwicklung Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Lebenswert kompakt Wie Innenentwicklung unterstützt wird Dipl.-Ing. Nicole Backer Sachgebietsleitung Dorferneuerung und Bauwesen Fachtag Fläche 23.07.2026 Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken • Nicole Backer Seite 2 • Dorferneuerung – einfach und umfassend • Öffentliche Maßnahmen • Förderbonus: Innen statt Außen • Private Maßnahmen • Förderung von Kleinstunternehmen • Integrierte Ländliche Entwicklung • Schule der Dorf- und Flurentwicklung Instrumente der Ländlichen Entwicklung ...

July 30, 2026

Gemeinderat Bad Waldsee beschließt 1. Änderung BW 124 Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord Bad Waldsee, südlich der B 30; Veränderungssperre außer Kraft.

Gemeinderat Bad Waldsee beschließt 1. Änderung BW 124 Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord Bad Waldsee, südlich der B 30; Veränderungssperre außer Kraft. Große Kreisstadt Bad Waldsee Landkreis Ravensburg Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Wald- see Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Bad Waldsee hat am 20.07.2026 für das Gebiet des rechts- verbindlichen Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” im Norden der Stadt Bad Waldsee, südlich der Bundesstraße B 30 und östlich der “Biberacher Straße” (K 8033), die 1. Ände- rung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee jeweils in der Fassung vom 04.05.2026 als Sat- zung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Norden der Stadt Bad Waldsee, südlich der Bundesstraße B 30 und östlich der “Biberacher Straße” (K 8033)und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee werden gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flä- chennutzungsplan entwickelt worden ist. Die für den Bereich erlassene Veränderungssperre vom 22.10.2025 tritt mit dieser Bekanntmachung automatisch außer Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes (BW 124) “Gewerbegebiet Biberacher Straße Nord” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Bad Waldsee – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Fachbereich Bauen, Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung der Großen Kreisstadt Bad Waldsee (Hauptstraße 29, 88339 Bad Waldsee, 2. Stock) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter ...

July 30, 2026

Kühne-Kaufmann Stephan Geländeauffüllungen Rosenbergweg 1, Benken; auf fünf Parzellen

Kühne-Kaufmann Stephan Geländeauffüllungen Rosenbergweg 1, Benken; auf fünf Parzellen Benken - Baubewilligungen Benken aktuell Neuigkeiten (ausgewählt) Newsletter Mächler Simone und Urs, Eisenbahnstrasse 2c: Installation Klimaanlage im Wohnhaus Vers. Nr. 1798 auf Parz. Nr. 1360 Fäh Jan, Eisenbahnstrasse 2a: Installation Klimaanlage im Wohnhaus Vers. Nr. 1800 auf Parz. Nr. 1362 Kühne-Kaufmann Stephan, Rosenbergweg 1: Geländeauffüllungen auf den Parz. Nr. 1066, 1075, 1076, 1085 und 1065 HakaGerodur, Giessenstrasse 3: Verschiebung Lagercontainer auf der Parz. Nr. 931 ...

July 30, 2026

Rat der Stadt Köln beauftragt Verwaltung mit Fortführung der Planung und dem Bau des WRM-Erweiterungsbaus und Blockrandbebauung in Köln; Risikozuschlag 25 Prozent genehmigt.

Rat der Stadt Köln beauftragt Verwaltung mit Fortführung der Planung und dem Bau des WRM-Erweiterungsbaus und Blockrandbebauung in Köln; Risikozuschlag 25 Prozent genehmigt. Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1051/2020 Stand: 27.07.2026 Sachstandsbericht Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums (WRM) und Fondation Corboud und Randbebauung - Baubeschluss Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung und dem Bau a) des Neubaus der Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums und Fondation Corboud (WRM) inklusive eines Verbindungsbauwerks und Anpassung im Be- standsgebäude (Titel 1) auf dem Grundstück Obenmarspforten, sowie b) der sogenannten Blockrandbebauung mit städtischen Verwaltungsflächen (Titel mit Bauteilen am Steinweg und der Martinstrasse, die sich an den Erweite- rungsbau anschließt. Der Rat trifft seine Entscheidung auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfes und dem Ergebnis der qualifizierten Kostenschätzung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 76,1 Mio. Euro brutto zuzüglich der Kosten eines möglichen Grunderwerbs (siehe separate Vorlage 1051/2020/1). Auf den Erweiterungsbau des WRM entfällt hiervon ein Betrag von rund 48,8 Mio. Euro, auf die Blockrandbebauung ein Betrag von rund 24,4 Mio. Euro. Darüber hinaus fallen für die Ausstattung noch 2,9 Mio. Euro an. Der Rat genehmigt einen Risikozuschlag bezogen auf die nicht indizierten Baukosten gemäß Kostenschätzung in Höhe von 25 Prozent. Dies entspricht einem Betrag von rund 19 Mio. Euro brutto. Die Verwaltung darf über dieses Risikobudget nur bei Risikoeintritt und nach einer ent- sprechenden Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und im Betriebsaus- schuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud verfügen. Wegen der Besonderheiten und Risiken der Maßnahme besteht eine hohe Wahr- scheinlichkeit, dass der Risikozuschlag in Anspruch genommen werden muss. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Projekt noch in einem frühen Planungssta- dium befindet. Die Entwurfsplanung ist noch nicht erstellt. Es sind noch Festlegungen zu treffen. Aufgrund des Baugrundes besteht ein erhöhtes Risiko. Bei Vergabe an einen Generalunternehmer wird dessen Preis eine Management–Fee und Kosten für das unternehmerische Risiko (Vergaberisiko und so weiter) enthalten. Es bleibt abzuwarten, ob vor diesem Hintergrund das Risikobudget auskömmlich ist. Der Rat beschließt die Finanzierung der Erweiterung des WRM (Titel 1) im Wirt- schaftsplan des Eigenbetriebes WRM. Die Refinanzierung erfolgt ab dem Jahr der In- betriebnahme durch einen jährlichen Zuschuss (für Tilgung, Zinsen und bilanzielle Ab- schreibung) aus dem Haushalt der Stadt Köln in Höhe von circa 2.150.000 Euro im Produktbereich 04 Kultur 2 ...

July 29, 2026

Chantier Double Deck démolition et pose de revêtement dans le secteur ouest près du restaurant de la Coupole; entrée fermée durant les travaux

Chantier Double Deck démolition et pose de revêtement dans le secteur ouest près du restaurant de la Coupole; entrée fermée durant les travaux Chantier Double Deck: des nuisances ponctuelles durant l’été - EPFL Chantier Double Deck: des nuisances ponctuelles durant l’été Voulez-vous vraiment importer cet article dans ? Cet article sera envoyé à ses abonné·es. Des travaux de démolition et de pose de revêtement entraîneront du bruit, des vibrations et des modifications d’accès dans le secteur ouest du chantier Double Deck, entre la fin juillet et le début du mois de septembre. ...

July 28, 2026