Real Estate Renovation GmbH vorläufige Konkursanzeige Wil SG; Konkurs eröffnet am 12.08.2026

Real Estate Renovation GmbH vorläufige Konkursanzeige Wil SG; Konkurs eröffnet am 12.08.2026 Vorläufige Konkursanzeige Real Estate Renovation GmbH Vorläufige Konkursanzeige Real Estate Renovation GmbH Schuldner Real Estate Renovation GmbH CHE-307.346.180 St. Gallerstrasse 39a 9500 Wil SG Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Real Estate Renovation GmbH CHE-307.346.180 St. Gallerstrasse 39a 9500 Wil SG Datum der Konkurseröffnung: 12.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

August 14, 2026

OWNLYOU GmbH, Insolvenzverfahren eröffnet, Frankfurt am Main; Schriftliches Verfahren angeordnet

OWNLYOU GmbH, Insolvenzverfahren eröffnet, Frankfurt am Main; Schriftliches Verfahren angeordnet Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 417/26 O-2-7 Gericht: Frankfurt am Main Name, Vorname / Bezeichnung: OWNLYOU GmbH Sitz / Wohnsitz: Frankfurt am Main Register: Frankfurt am Main, HRB 131001 810 IN 417/26 O-2-7 Am 11.08.2026 um 11:19 Uhr ist das Insolvenzverfahren OWNLYOU GmbH, Mainzer Landstraße 10, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131001), vertreten durch: Lukas Eppelmann, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 26.10.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 09.11.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.08.2026

August 14, 2026

AXA Leben AG erhält Minergie-Zertifizierung in Basel; über 100 Wohnungen geschaffen

AXA Leben AG erhält Minergie-Zertifizierung in Basel; über 100 Wohnungen geschaffen Erfolgreiche Minergie-Zertifizierung für AXA Leben AG - eicher+pauli Erfolgreiche Minergie-Zertifizierung für AXA Leben AG Umnutzung und Kernsanierung zu Wohn- und Gewerbeflächen Bollwerkpromenade 5 in Basel wurde von einer Büronutzung in eine Wohn- und Gewerbeliegenschaft umgenutzt. Im Rahmen der Kernsanierung entstanden über 100 Wohnungen. Eine besondere Herausforderung war der Weiterbetrieb der Swisscom-Anlagen und der Flächen des Kunstkredits Basel-Stadt in den Untergeschossen während der gesamten Bauzeit. ...

August 13, 2026

Community 5 kreative Frauen Atelierplatz zur Untermiete ab sofort für 3 bis 6 Monate Gaußstraße 51, 22765 Hamburg; Kosten Gesamtmiete 148,30 €

Community 5 kreative Frauen Atelierplatz zur Untermiete ab sofort für 3 bis 6 Monate Gaußstraße 51, 22765 Hamburg; Kosten Gesamtmiete 148,30 € Wunderschöner Atelierplatz in Ottensen | Hamburg Kreativ Gesellschaft Wunderschöner Atelierplatz zur Untermiete ab sofort für 3 bis 6 Monate ????????☀️ Die Fakten: - mitten in Ottensen in der Gaußstraße - in einem ehemaligen Schulgebäude mit vielen Gemeinschaftsateliers, hohen Decken und großen Fenstern - großartige Kolleginnen aus Illustration, Grafik und Text - sonniger Innenhof - inkl. Extra-Konfi und Küche - großer Schreibtisch plus Schubladencontainer und Regal - Option auf Verlängerung Community 5 kreative Frauen aus Illustration, Branding und Text, weitere Designer*innen im Raum nebenan Verfügbarkeit 24 ...

August 13, 2026

Schindler modernisiert 31 Aufzüge im General-Motors-Gebäude, Fifth Avenue, New York; PORT-System senkt Wartezeiten

Schindler modernisiert 31 Aufzüge im General-Motors-Gebäude, Fifth Avenue, New York; PORT-System senkt Wartezeiten Schindler erhält Grossauftrag für 31 Aufzüge in New York | News | Wirtschaftsförderung Luzern 12.08.2026 | Headquarters, Advanced Manufacturing, Building Technology | Lesezeit: 3 min Schindler erhält Grossauftrag für 31 Aufzüge in New York Ebikon LU - Schindler wird 31 Aufzüge im ikonischen General-Motors-Gebäude an der Fifth Avenue in New York modernisieren. Der Auftrag des Bostoner Immobilieninvestment-Trust BXP umfasst die Generalüberholung der Aufzugsanlagen sowie die Installation neuer Steuerungen und Elektronik. ...

August 13, 2026

Fox Products GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Köln; Verfahren verbunden, Gläubiger bis 12.10.2026 anmelden

Fox Products GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Köln; Verfahren verbunden, Gläubiger bis 12.10.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70d IN 250/25 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: Fox Products GmbH Sitz / Wohnsitz: Köln Register: Köln, HRB 79000 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 250/25 Eröffnungsbeschluss (Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO) Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79000 eingetragenen Fox Products GmbH, Kelvinstr. 14, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gianluca De Lorenzis wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.08.2026, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich werden die Verfahren 70d IN 250/25 und 70d IN 208/25, 70d IN 304/25 und 70d IN 187/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 10.06.2025 bei Gericht eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Nele Kristina Casper, Oststraße 11-13, 50996 Köln, Telefon: 0221 93552172, Fax: 0221 4997555. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfa ls: - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70d IN 250/25 Amtsgericht Köln, 13.08.2026

August 13, 2026

Pricetech GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Braunschweig; Insolvenzverwalter benannt: Rechtsanwalt Henning Kölsch

Pricetech GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Braunschweig; Insolvenzverwalter benannt: Rechtsanwalt Henning Kölsch Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 275 IN 268/25 Gericht: Braunschweig Name, Vorname / Bezeichnung: Pricetech GmbH Sitz / Wohnsitz: Braunschweig Register: Braunschweig, HRB 208768 275 IN 268/25 : Über das Vermögen der Pricetech GmbH, Hinter der Hecke 1, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208768), vertr. d.: Fouad Cherif, (Geschäftsführer), ist am 11.08.2026 um 15:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6950997-0, Fax: 0531/6950997-9. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Braunschweig, 12.08.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de. (Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 13, 2026

CMC Logistik und Montage GmbH Insolvenzverfahren Dresden; Insolvenzverwalter bestellt, Gläubigerforderungen bis 18.09.2026

CMC Logistik und Montage GmbH Insolvenzverfahren Dresden; Insolvenzverwalter bestellt, Gläubigerforderungen bis 18.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 536 IN 299/26 Gericht: Dresden Name, Vorname / Bezeichnung: CMC Logistik und Montage GmbH Sitz / Wohnsitz: Dresden Register: Dresden, HRB 31711 Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 536 IN 299/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CMC Logistik und Montage GmbH, Altmarkt 10 d, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31711 vertreten durch die Geschäftsführerin Claudia Wagner - wurde am 07.08.2026 um 17:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Stunz, Stübelallee 55, 01309 Dresden, Telefax: 0351 42881851 1 Telefon geschäftlich: 0351 41881851 0 Email geschäftlich: dresden@justask.eu Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.11.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

August 13, 2026

FREU Management GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Sven Hentschel als Insolvenzverwalter benannt

FREU Management GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Hamburg; Sven Hentschel als Insolvenzverwalter benannt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67b IN 114/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: FREU Management GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 192488 67b IN 114/26 : Über das Vermögen der FREU Management GmbH, Erbringung v. Dienstleistungen i. Bereich d. Projektmanagements i.d. Bau-u.Immobilienwirtschaft etc., Laeiszstraße 15, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 192488), vertr. d.: 1. Kay Frederick Jensch (Geschäftsführer), 2. Dr. Eugen Etzel (Geschäftsführer), ist am 11.08.2026 um 15:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 80 81 36 400. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 13, 2026

Landrat Thomas Hennig trifft Sebastian Schalk in Paracelsus Klinik Schöneck; Kooperation Vogtland weiter gestärkt

Landrat Thomas Hennig trifft Sebastian Schalk in Paracelsus Klinik Schöneck; Kooperation Vogtland weiter gestärkt Landrat begrüßt neuen Klinikgeschäftsführer der Paracelsus Kliniken Adorf und Schöneck — Home Landrat begrüßt neuen Klinikgeschäftsführer der Paracelsus Kliniken Adorf und Schöneck Am vergangenen Freitag, den 07.08.2026 hat Landrat Thomas Hennig dem neuen Klinikgeschäftsführer der Paracelsus Kliniken Adorf und Schöneck, Sebastian Schalk, einen Antrittsbesuch in der Paracelsus Klinik Schöneck abgestattet. Bei einem ersten persönlichen Austausch sprachen beide in entspannter Atmosphäre über die Gesundheitsversorgung im Vogtland und die weitere Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Klinikstandorten. ...

August 12, 2026