Larbig & Mortag Bürofläche Bonn-Duisdorf; Drei Außenstellplätze separat zu vermieten

Larbig & Mortag Bürofläche Bonn-Duisdorf; Drei Außenstellplätze separat zu vermieten Bright and spacious office space with flexible use! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. Practices to rent in Bonn ...

August 12, 2026

F&M Hospitality AG eröffnet STEY-Hotel und ARTBAKERY in Schlieren, Lymhof, Quartier Am Rietpark; Quartier-Treffpunkt für Forschung, Gründer und Gäste

F&M Hospitality AG eröffnet STEY-Hotel und ARTBAKERY in Schlieren, Lymhof, Quartier Am Rietpark; Quartier-Treffpunkt für Forschung, Gründer und Gäste Zürcher Handelskammer: F&M Hospitality eröffnet STEY-Hotel und ARTBAKERY in Schlieren F&M Hospitality eröffnet STEY-Hotel und ARTBAKERY in Schlieren Luzern - F&M Hospitality will im Quartier Am Rietpark in Schlieren das erste Stey-Hotel in der Schweiz zusammen mit einer Filiale von ARTBAKERY eröffnen. Der Standort bietet Potenzial für Innovation und soll zu einem Treffpunkt für Hotelgäste, Nachbarn und die lokale Bevölkerung werden. ...

August 12, 2026

Larbig & Mortag mieten Bürofläche Bonn-Duisdorf; ca. 1.368 m², teilbar ab 453 m²

Larbig & Mortag mieten Bürofläche Bonn-Duisdorf; ca. 1.368 m², teilbar ab 453 m² Rent space at the Kreuzer Höfe! Flexible office space in a prime location in Bonn-Duisdorf - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

August 12, 2026

Larbig & Mortag Immobilien GmbH bietet 711 m² Bürofläche in Bonn-Weststadt; Bezugsfertig, vollständig möbliert.

Larbig & Mortag Immobilien GmbH bietet 711 m² Bürofläche in Bonn-Weststadt; Bezugsfertig, vollständig möbliert. 711 m² of office space with air conditioning and high-quality finishes tailored to the tenant’s specifications Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

August 12, 2026

B&G Liegenschaften GmbH Neueintragung Rapperswil-Jona; Stammkapital CHF 20'000

B&G Liegenschaften GmbH Neueintragung Rapperswil-Jona; Stammkapital CHF 20'000 Neueintragung B&G Liegenschaften GmbH, Rapperswil-Jona Neueintragung B&G Liegenschaften GmbH, Rapperswil-Jona B&G Liegenschaften GmbH, in Rapperswil-Jona, CHE-257.730.025, c o BGS & Partner Architekten AG, Schönbodenstrasse 4, 8640 Rapperswil SG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 05.08.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung, die Verpachtung, die Entwicklung, die Überbauung, die Sanierung, die Renovation, die Vermittlung und die Veräusserung von Grundstücken und Immobilien im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Sicherheiten zugunsten von verbundenen Gesellschaften oder Dritten leisten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern oder mit diesem in Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Gmür, Nicolas, von Rapperswil-Jona, in Rapperswil SG (Rapperswil-Jona), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00; Bucher, Lucas, von Buochs, in Eschenbach SG, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

August 12, 2026

Donau Wohnbau GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalterin Wagner bestellt

Donau Wohnbau GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalterin Wagner bestellt Veröffentlichungsdatum: 10.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 367/26 Gericht: Regensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Donau Wohnbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Regensburg Register: Regensburg, HRB 13358 4 IN 367/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Donau Wohnbau GmbH, Traubengasse 6, 93059 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Schober Peter Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 13358 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder als Baubetreuer sowie damit zusammenhängende Geschäfte und Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 09.10 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Wagner Johanna Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg Telefon: +49(941)640820-0 Telefax: +49(941)640820-10 Email: info@wl-inso.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 08.07.2026 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Regensburg Augustenstr. 3 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026

August 10, 2026

Quantum Immobilien AG bietet Bürofläche Tauentzienstraße 7, Berlin; ca. 425 m² ab sofort verfügbar

Quantum Immobilien AG bietet Bürofläche Tauentzienstraße 7, Berlin; ca. 425 m² ab sofort verfügbar Tauentzienstr. 7, Berlin Büroflächen 2 TAUENTZ I ENSTRASSE 7, B E R LIN 3 TAUENTZ I ENSTRASSE 7, B E R LIN Lage in der Übersicht 100 103 115 111 10 113 KÖPENICK HELLERSDORF FALKENBERG PRENZLAUER BERG REINICKENDORF TEGELORT NEUKÖLLN KREUZBERG MOABIT WILMERSDORF STEGLITZ BUCKOW ZEHLENDORF MÜNCHEHOFE TIERGARTEN TAUE NT ZI E NST R AS S E 7 ...

August 10, 2026

Cube Asset Mitte 1 GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter: Dr. Jens Schmidt ernannt

Cube Asset Mitte 1 GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Köln; Insolvenzverwalter: Dr. Jens Schmidt ernannt Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70b IN 96/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: Cube Asset Mitte 1 GmbH Sitz / Wohnsitz: Leverkusen Register: Köln, HRB 104111 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 96/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104111 eingetragenen Cube Asset Mitte 1 GmbH, Werkstättenstraße 39 b, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jean-Marc Fey und Herrn Bernd Hütter, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.08.2026, um 09:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 14.10.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, den im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundbesitz Niddagaustraße 42, 60489 Frankfurt am Main, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Frankfurt am Main von Rödelheim, Blatt 5018, Gemarkung Rödelheim, Flur 7, Flurstücke 65/5 und 65/6 durch Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zu einem (Mindest-) Kaufpreis von 20.000.000,00 € zu verwerten; - die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, die Durchführung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen und sich hierbei von RUNKEL Rechtsanwälte anwaltlich vertreten zu lassen. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 70b IN 96/26 Amtsgericht Köln, 07.08.2026

August 7, 2026

DG-Glas GmbH übernimmt DORMA-Glas GmbH in Bad Salzuflen; Standort langfristig gesichert

DG-Glas GmbH übernimmt DORMA-Glas GmbH in Bad Salzuflen; Standort langfristig gesichert Investorenlösung für DORMA-Glas GmbH | GÖRG Aktuelles Lesen Sie die neuesten Meldungen von GÖRG Veröffentlichungen Presse Veranstaltungen Blogs GÖRG Podcast Videos Kompetenzen Mehr über unsere Kompetenzen Tätigkeitsschwerpunkte Branchen Fokusthemen Über GÖRG Unsere Kanzlei kennenlernen Kanzleistruktur Standorte Auszeichnungen & Zertifizierungen Kanzleikultur & Diversity Karriere Karriere bei GÖRG Rechtsberatung Einstieg als Associate Einstieg als Wirtschaftsjurist:in Nachwuchstalente Referendariat Wissenschaftliche Mitarbeit Studentische Mitarbeit Praktikum GÖRG Stipendium Assistenz & Business Services Assistenz Business Services Ausbildung Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung BWLS Arbeiten bei GÖRG Werte und Kultur Ladies League Diversity GÖRG Next Generation GÖRG Akademie Jobs & Events Messen & Events Ansprechpersonen Stellenangebote ...

August 7, 2026

Larbig + Mortag Immobilien Bonn GmbH vermietet Büroflächen in der Bonner Innenstadt; provisionsfrei ab sofort verfügbar

Larbig + Mortag Immobilien Bonn GmbH vermietet Büroflächen in der Bonner Innenstadt; provisionsfrei ab sofort verfügbar Provisionsfrei! Flexible Büroflächen in direkter Innenstadtlage mit TOP Anbindung! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

August 7, 2026