ELHEI Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet München; Eröffnung am 06.08.2026 08:15

ELHEI Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet München; Eröffnung am 06.08.2026 08:15 Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1501 IN 1467/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: ELHEI Immobilien GmbH Sitz / Wohnsitz: Unterföhring Register: München, HRB 204356 ********************************************************************************** 1501 IN 1467/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. ELHEI Immobilien GmbH, Siedlerstraße 2, 85774 Unterföhring, vertreten durch den Geschäftsführer Roth Hans Martin Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 204356 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens, insbesondere Immobilienvermögens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 06.08.2026 um 08.15 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. jur. Vielsäcker Fabian Schäfflerstraße 3, 80333 München Telefon: +49(89)2500 369 0 Telefax: +49(89)2500 369 10 Email: kontakt@inso-liebig.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 05.11.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Donnerstag, 05.11.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 20.04.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.08.2026 ******************************************************************************************************

August 7, 2026

Stadt Leipzig vermietet zwei Ladengeschäfte im Alten Rathaus am Markt; Bewerbung bis 7. September 2026.

Stadt Leipzig vermietet zwei Ladengeschäfte im Alten Rathaus am Markt; Bewerbung bis 7. September 2026. Einzelhandel mit historischem Flair: Stadt vermietet zwei Ladengeschäfte im Alten Rathaus - Stadt Leipzig Einzelhandel mit historischem Flair: Stadt vermietet zwei Ladengeschäfte im Alten Rathaus Die Stadt Leipzig bietet zwei Ladengeschäfte im Alten Rathaus am Markt im Leipziger Zentrum zur Miete an. Die Ausschreibung für die Gewerberäume startet ab dem 7. August 2026. Ladengeschäft 1 Außenansicht schräg © Stadt Leipzig ...

August 7, 2026

Fogel Law Group uses IBM watsonx via TrilliCom to accelerate loan-file reviews in the United States; 4-6 hours saved

Fogel Law Group uses IBM watsonx via TrilliCom to accelerate loan-file reviews in the United States; 4-6 hours saved How Fogel Law Group cuts legal document review from hours to minutes with IBM watsonx IBM business partner TrilliCom uses IBM watsonx®, IBM Cloud® and IBM data governance technology to help Fogel Law Group organize and review complex loan files in minutes. It also provides lawyers with relevant answers that include citations and adds secure lender portals without deploying separate infrastructure for each client. Commercial real estate and lending transactions produce large, complicated packages of documents. The supporting files can contain scans, tables and records that describe relationships between borrowers, guarantors, property owners, lenders and other legal entities. Before assessing a transaction, an attorney needs to find the relevant language, identify missing documents and verify that the package meets the lender’s checklist. Fogel Law Group, a US law firm focused on commercial lending and real estate transactions, needed to accelerate that work without compromising accuracy or diminishing the client experience. IBM partner TrilliCom addressed the problem with the File Review Agent (FRA), a branded deployment of its TRC AI Platform. FRA ingests and classifies documents, applies configurable checklists, answers questions with citations and tracks each review. Attorneys can now run compliance reviews on complete document sets in minutes instead of hours, dramatically improving efficiency. Retrieval is designed for sub-second latency across thousands of loan documents per transaction. Missing document detection flags gaps before attorneys begin review, while document Q&A compresses initial due diligence by enabling attorneys to ask targeted questions. FRA also uses a multi-tenant architecture: one shared application serves multiple customers while keeping each lender’s data and configuration isolated. New lender portals can be added through tenant configuration rather than deploying new infrastructure. Both the File Review Agent and the underlying deployment platform scale as workloads and clients increase, supporting growth and white-label deployments with complete data isolation. This post examines the review workflow, follows a document through the architecture and shows how IBM watsonx, IBM Cloud and IBM data governance technology divide the work. Before FRA, attorneys reviewed each loan package manually, requiring 12–16 hours of preparation work before substantive legal work begins. They searched across documents for relevant facts and missing files, compared the contents with lender requirements and reconciled names and other entities across records. Automating document acquisition and quality checks can save four to six hours on that manual step alone and improve process performance by 30% to 40%. Attorneys receive complete, validated documents with the required metrics already displayed, compressing much of the pre-review work from hours into minutes while supporting the stricter compliance and governance requirements of SBA lending. With FRA, legal teams configure checklists around lender requirements and loan stages, including whether documents exist, meet quality thresholds or contain matching entities. FRA stores the configuration in a PostgreSQL relational database, enabling teams to update checklists, document classes and review statuses without rebuilding the application. FRA then applies the checklist to indexed loan documents. For each item, it retrieves relevant passages and asks watsonx.ai® to generate a scored answer with source references. The scores can represent the completeness of financial document packages and suggest that further vetting of a borrower is required. Although RAG does not guarantee accuracy, citations let an attorney inspect the evidence and approve or challenge the result rather than accept an unsupported response. For work outside the checklist, attorneys can ask free-form questions about clauses, obligations or relationships through the same document index. TrilliCom designed FRA as a set of connected services for document intake, AI processing, workflow orchestration, storage and security. This modular design enables compute-heavy tasks, including ingest and processing, to run independently of user interactions and other tasks. It also enables multiple operations to be performed in parallel. IBM technologies provide the foundation for processing, retrieving and governing the information throughout the workflow. The architecture diagram organizes the deployment into five domains: users and legal workflows, the FRA application and Legal Research Agent (LRA) services, the document intelligence and agent pipeline, the governed IBM Cloud foundation and verified operational outcomes. The processing path moves from document upload through parsing, embedding and indexing, orchestration, retrieval and answer generation. Separating those responsibilities lets each service scale, fail or change without making the entire review workflow a tightly coupled application. In the first column, Fogel Law Group attorneys and legal staff use a branded, isolated portal for each of their lender clients. In each client’s bespoke environment, Fogel staff upload scanned PDFs, digital files, tables and mixed-format document packages, then start a checklist compliance review, check for missing documents or ask free-form questions. The interface returns scored answers with citations, workflow status and history, while logged actions preserve a traceable record for audit and enable reconstruction of how a conclusion was reached. The application layer controls how attorneys use the File Review Agent and how each request moves through the system. Attorneys work through a graphical user interface, while a secure backend-for-frontend proxy sends authorized requests to a FastAPI backend. The backend manages document ingestion, research, question-answering, background processing, retries and logging. TrilliCom’s Legal Research Agent services connect the user interface, document systems and specialist AI agents. PostgreSQL stores the structured data needed for each review, including lender-specific checklists, document categories, workflow status and audit records. Each lender is treated as a separate tenant, helping keep its data and settings isolated. Documents and vector indexes are stored separately from workflow data, making access controls easier to manage. PostgreSQL also limits request volumes for each tenant to help protect system performance. When documents enter the system (the third column in the diagram), Docling for IBM watsonx prepares them for AI processing. It uses optical character recognition or OCR, to convert scanned pages into machine-readable text. It also identifies page layouts, extracts tables and breaks large files into smaller sections that are easier to search. Watsonx.ai then creates embeddings, which help the system identify passages with similar meaning. It also supports document classification, entity extraction and source-grounded answer generation. Watsonx.data®, together with the Milvus vector database, indexes the document sections and enables semantic search, helping the application find the evidence most relevant to a checklist item or attorney question. IBM watsonx Orchestrate® coordinates specialist agents for tasks such as document classification, checklist review, question-answering and missing-document detection. When an attorney submits a question, retrieval and reasoning agents search the indexed content through retrieval-augmented generation or RAG. The result is returned with citations, allowing the attorney to review the supporting evidence. In simple terms, the process is: parse the document, create embeddings, index the content, route the task, retrieve the evidence and generate a cited answer. Document and AI processing run in the background, so the portal remains responsive while the backend tracks progress, retries recoverable tasks and returns completed results. IBM technologies also provide the storage, runtime and security foundation. IBM Content Manager OnDemand and IBM Cloud Object Storage store incoming files and support auditable retention. IBM Guardium® monitors access to sensitive data, helps enforce security policies and supports audit readiness. IBM Cloud Code Engine runs the containerized services and manages scaling, health checks and software updates. Multifactor authentication, encrypted keys, file validation and access controls provide enhanced protection. Together, these components support practical outcomes for Fogel Law Group. Semantic search and source citations help attorneys move quickly from a question to the relevant evidence. Background processing keeps the portal responsive during complex reviews. Tenant-specific controls help separate lender data, while the shared infrastructure allows the firm to add new lender portals without creating a separate technology environment for each one. As a result, checklist reviews that once took hours can now be completed in minutes. Missing documents can be identified before substantive review begins, while citations and logged AI interactions provide a traceable record of how each result was produced. The architecture supports faster review, greater transparency and a more scalable way to serve lender clients. The largest user-facing benefit is the reduction in time that Fogel Law Group devotes to locating information and checking whether it’s complete. Checklists define what must be evaluated and workflow state shows what remains. RAG supplies relevant evidence for language-model answers. Attorneys can move from a score or summary to the underlying passage, which supports faster review without removing professional judgment from the decision. For both TrilliCom and Fogel Law Group, configuration-led deployment improves total cost of ownership (TCO). Branding, credentials, email settings, workflows and checklists can vary by tenant while the underlying services remain shared. This approach enables Fogel Law Group to onboard another lender without duplicating infrastructure. TrilliCom can apply the same document-processing foundation to other regulated workflows without rewriting the core ingestion, retrieval and governance services. Coupling FRA reviews with watsonx workflows creates a platform for adaptive automation that evolves with changing regulatory and client requirements. With FRA, Fogel Law Group has changed the starting point for commercial loan review. Attorneys can identify gaps, locate relevant provisions and inspect source-backed findings in minutes instead of spending hours searching manually across a file. The configurable platform also gives the firm a repeatable way to support new lender clients without building a new application for each one. The real value isn’t just receiving an AI-generated answer. It’s being able to reach the relevant evidence faster, understand what’s missing and dedicate time to the legal issues that require professional judgment. TrilliCom selected IBM technology to unite document processing, enterprise AI, data retrieval, orchestration, security monitoring and governance in one foundation. Built-in governance was critical for SBA lending practices such as Fogel Law Group’s, where strict compliance requirements apply. Loan records must remain available and unaltered throughout terms that can span 15–30 years. IBM content management and cloud storage services support that long-term record integrity, while the broader architecture enables faster legal reviews with fewer errors. TrilliCom is now exploring how the same foundation is positioned to support expanded stages of lender due diligence and other document-intensive legal workflows.

August 7, 2026

Larbig & Mortag Immobilien Bonn – Büroflächen zur Miete nahe Haus der Geschichte; 915 m² Gesamtfläche, ab 438 m² teilbar

Larbig & Mortag Immobilien Bonn – Büroflächen zur Miete nahe Haus der Geschichte; 915 m² Gesamtfläche, ab 438 m² teilbar Moderne Büroflächen! Moderner Grundriss! TOP Lage! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

August 6, 2026

Larbig & Mortag offer flexible office space in Bonn-Poppelsdorf; Area 152 m², rent 10 EUR/m².

Larbig & Mortag offer flexible office space in Bonn-Poppelsdorf; Area 152 m², rent 10 EUR/m². Flexible office space in a prime location in Bonn-Poppelsdorf - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

August 6, 2026

Office spaces for rent in Wachtberg; 337 m² across two floors, CAT6 cabling included.

Office spaces for rent in Wachtberg; 337 m² across two floors, CAT6 cabling included. Modern Office Space in Wachtberg – Perfect for Your Business! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

August 6, 2026

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich

electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad, Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten, Tiefrietstrasse 18, Parz. Nr. 1116, Sargans; Einsprachen schriftlich bis 24. August 2026 möglich Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauanzeige electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Während der Auflagefrist vom 10. August bis 24. August 2026 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Grundeigentümer electracom ag, Niederstad 51, 6053 Alpnachstad Bauvorhaben Umnutzung Attikageschoss in Büroräumlichkeiten Baugrundstück Parz. Nr. 1116, Tiefrietstrasse 18 Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

August 6, 2026

HIGOBI Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Karlsruhe; Insolvenzverwalterin bestellt: Gesa-G. Edenharder

HIGOBI Immobilien GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Karlsruhe; Insolvenzverwalterin bestellt: Gesa-G. Edenharder Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 80 IN 645/26 Gericht: Karlsruhe Name, Vorname / Bezeichnung: HIGOBI Immobilien GmbH Sitz / Wohnsitz: Karlsruhe Register: Mannheim, HRB 755353 80 IN 645/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIGOBI Immobilien GmbH Johann-Georg-Schlosser-Straße 11 76149 Karlsruhe vertreten durch die Geschäftsführer Wladislaw Gottfried und Steffen Hiepel Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 755353 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.08.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Gesa-G. Edenharder Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim Telefon: 0621 440040 Telefax: 0621 448399 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 02.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 6, 2026

Berliner Immobilienmarkt 2025 zeigt stabile Preise in Berlin; Rückgang der Kauffälle und Umsätze im Q1 2026 deutlich

Berliner Immobilienmarkt 2025 zeigt stabile Preise in Berlin; Rückgang der Kauffälle und Umsätze im Q1 2026 deutlich Der Berliner Immobilienmarkt zeigt sich 2025 in den Preisen stabil | Nachricht Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat sich der Berliner Immobilienmarkt 2025 gegenüber dem Vorjahr belebt. Auf Basis des Immobilienmarktberichts 2025 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte stiegen die Zahl der Kauffälle und der Geldumsatz, während sich die Preise in den meisten Teilmärkten weitgehend stabil entwickelten. Hohe Bau- und Finanzierungskosten sowie langwierige Genehmigungsverfahren belasteten die Investitionstätigkeit weiterhin. Für das erste Quartal 2026 weist die Auswertung hingegen wieder rückläufige Kauffallzahlen und Umsätze aus. ...

August 6, 2026

TH Bauprojekte GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Köln; Joscha Stothfang als Insolvenzverwalter ernannt

TH Bauprojekte GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Köln; Joscha Stothfang als Insolvenzverwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 70k IN 47/26 Gericht: Köln Name, Vorname / Bezeichnung: TH Bauprojekte GmbH Sitz / Wohnsitz: Wesseling Register: Köln, HRB 120772 Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 47/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120772 eingetragenen TH Bauprojekte GmbH, Friedhofsweg 24, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valbona Grbovci, Friedhofsweg 24, 50389 Wesseling wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2026, um 07:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich werden die Verfahren 70k IN 47/26 und 70k IN 124/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233 9793790, Fax: 02233 9793799. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 04.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70k IN 47/26 Amtsgericht Köln, 05.08.2026

August 5, 2026