Larbig & Mortag Immobilien Bonn Beuel Büroeinheit ca. 91,19 m² zur Miete; 7,35 €/m² Kaltmiete

Larbig & Mortag Immobilien Bonn Beuel Büroeinheit ca. 91,19 m² zur Miete; 7,35 €/m² Kaltmiete Lichtdurchflutete Büroeinheit mit großzügigem Raumangebot - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

August 4, 2026

Berliner Immobilienmarkt zeigt Preisstabilität 2025 in Berlin; 1,5 Mrd. Euro Geldumsatz (+62%)

Berliner Immobilienmarkt zeigt Preisstabilität 2025 in Berlin; 1,5 Mrd. Euro Geldumsatz (+62%) Der Berliner Immobilienmarkt zeigt sich 2025 in den Preisen stabil | Fachinformation Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat sich der Berliner Immobilienmarkt 2025 gegenüber dem Vorjahr belebt. Auf Basis des Immobilienmarktberichts 2025 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte stiegen die Zahl der Kauffälle und der Geldumsatz, während sich die Preise in den meisten Teilmärkten weitgehend stabil entwickelten. Hohe Bau- und Finanzierungskosten sowie langwierige Genehmigungsverfahren belasteten die Investitionstätigkeit weiterhin. Für das erste Quartal 2026 weist die Auswertung hingegen wieder rückläufige Kauffallzahlen und Umsätze aus. Der Marktbericht basiert auf den Daten aller in Berlin notariell beurkundeten Immobilienverkäufe. Aufgeführt werden für das Jahr 2025 insbesondere Umsatzzahlen, Durchschnittspreise und Preisveränderungen aller beobachteten Teilmärkte, Zahlen über neu begründetes Wohnungs- und Teileigentum sowie Tendenzaussagen zu bereits erfassten Immobilienverkäufen des Jahres 2025. ...

August 4, 2026

Larbig & Mortag vermieten Bürofläche in Bonn-Poppelsdorf mit zentraler Lage nahe Universität Bonn, gute Infrastruktur; 16,51 €/m², 253 m² sofort verfügbar

Larbig & Mortag vermieten Bürofläche in Bonn-Poppelsdorf mit zentraler Lage nahe Universität Bonn, gute Infrastruktur; 16,51 €/m², 253 m² sofort verfügbar Großzügige Bürofläche in Zentrumsnähe - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

August 4, 2026

stilwerk Hospitality GmbH Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Hamburg eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Oliver Dankert

stilwerk Hospitality GmbH Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Hamburg eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Oliver Dankert Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 67g IN 126/26 Gericht: Hamburg Name, Vorname / Bezeichnung: stilwerk Hospitality GmbH Sitz / Wohnsitz: Hamburg Register: Hamburg, HRB 177599 67g IN 126/26 : ber das Vermögen der stilwerk Hospitality GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist das Management sowie die Verwaltung, Große Elbstraße 68, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRB 177599), vertr. d.: Alexander John Garbe, (Geschäftsführer), wird heute, am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 500 36 06 05 Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 21.09.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.10.2026, 10:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

August 3, 2026

Burger Technologie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bamberg; 01.02.2022 10.00 Uhr

Burger Technologie GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Bamberg; 01.02.2022 10.00 Uhr Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 292/21 Gericht: Bamberg Name, Vorname / Bezeichnung: Burger Technologie GmbH Sitz / Wohnsitz: Breitengüßbach Register: Bamberg, HRB 2837 4 IN 292/21 | In dem Verfahren über den Antrag d. Burger Technologie GmbH, Industriering 27, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Geschäftsführer Burger Gerald, geboren am 03.12.1970, Schreiberstraße 5 I. OG, 96049 Bamberg und Reuter Bernd, geboren am 03.02.1963, Richard-Wagner-Straße 4, 90571 Schwaig Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 2837 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Karmelitenstraße 5-7, 97070 Würzburg, Gz.: 21/000659BE-OZ Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von anwendungsbezogener Messtechnik, Messanlagen und -geräte, Werzeug- und Formenbau u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2022 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Robert Wartenberg Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg Telefon: +49(951)297430 Telefax: +49(951)2974329 Email: bamberg@rechtsanwalt-raab.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.03.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 06.04.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 028, EG, Synagogenplatz 1, Amtsgericht Bamberg Hinweise: Nachfolgende weitere Beschlussfassung ist in der Gläubigerversammlung beabsichtigt: Die freihändige Veräußerung der Grundstücke und Immobilien zum bestmöglichen Preis wird genehmigt, mit der Maßgabe, dass bei dem Verkauf keine Kosten und Risiken für die Masse entstehen. Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nummer 1 InsO der freihändigen Veräußerung der Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, auch im Rahmen einer übertragenden Sanierung, gegebenenfalls auch an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO zu. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt; wobei die Einstellung des Geschäftsbetriebs in das Ermessen des Insolvenzverwalters gestellt wird. Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO höchst vorsorglich die Zustimmung, Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des § 160 Abs. 2 Nummer 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anfechtungsstreitigkeiten sowie im Rahmen des Forderungseinzuges. Als Hinterlegungskonto wird das bereits bei der UniCredit Bank-HypoVereinsbank unter IBAN: DE 24 7702 0070 0033 4896 92, BIC: HYVEDEMM411 eingerichtete Sonderkonto gemäß § 149 Abs. 2 InsO genehmigt. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht in halbjährlichen Abständen zu berichten. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 06.04.2022, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 028, EG, Synagogenplatz 1, Amtsgericht Bamberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 04.12.2021 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bamberg Synagogenplatz 1 96047 Bamberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 01.02.2022

August 3, 2026

Larbig & Mortag Real Estate Loft-style showroom and office space at Wickelei, Carlswerk, Cologne; Can be leased as a single unit.

Larbig & Mortag Real Estate Loft-style showroom and office space at Wickelei, Carlswerk, Cologne; Can be leased as a single unit. Loft-style showroom and office space in the “Wickelei” at Carlswerk - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

July 31, 2026

ARA Rohrbach/Huttwil: vom Infrastrukturstandort zum Gewerbeareal; Drei Grundstücke entwickelt

ARA Rohrbach/Huttwil: vom Infrastrukturstandort zum Gewerbeareal; Drei Grundstücke entwickelt ARA Rohrbach/Huttwil: vom Infrastrukturstandort zum Gewerbeareal – Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Huttwil: vom Infrastrukturstandort zum Gewerbeareal Bereits während der Stilllegung der ARA Rohrbach Huttwil wurden konkrete Käufer in die Planung einbezogen. Nach dem Rückbau entstand auf dem ehemaligen Kläranlagengelände ein Gewerbestandort mit neuer Überbauung, während einzelne wasserwirtschaftliche Infrastrukturen bis heute weiterbetrieben werden. Bildquellen: swisstopo (Bild 1, Bild 3), ZALA AG (Bild 2, Bild 4) ...

July 31, 2026

European real estate investors in Europe slow activity; Q2 volumes €43bn; H1 down 10% YoY

European real estate investors in Europe slow activity; Q2 volumes €43bn; H1 down 10% YoY European real estate market commentary - July 2026 European real estate market commentary - July 2026 Despite renewed geopolitical uncertainty, Europe’s real estate markets continue to find support from resilient occupier demand, constrained development and increasingly attractive entry points. The conflict in the Middle East continues to weigh on the European economic and real estate market outlook, primarily through its impact on energy prices, inflation expectations, and confidence. ...

July 30, 2026

Larbig und Mortag Real Estate Bonn; neue Büro- und Praxisfläche am FritzHoch3 Campus Bonn-Hardtberg DGNB Gold vor-zertifiziert

Larbig und Mortag Real Estate Bonn; neue Büro- und Praxisfläche am FritzHoch3 Campus Bonn-Hardtberg DGNB Gold vor-zertifiziert Sustainable and modern! Rent new office and practice space at the FritzHoch3 campus! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! ...

July 30, 2026

Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet zwei Arbeitsplätze im Ausstellungsraum Weidenallee 20, 20357 Hamburg; Nur drei feste Tage pro Woche

Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet zwei Arbeitsplätze im Ausstellungsraum Weidenallee 20, 20357 Hamburg; Nur drei feste Tage pro Woche Zwei Arbeitsplätze in Ausstellungsraum außerhalb der Öffnungszeiten | Hamburg Kreativ Gesellschaft In unserem Raum in der Weidenallee sind an einem drei Meter langen Tisch zwei Arbeitsplätze frei. Der Raum ist L-förmig: vorne finden die Ausstellungen statt, hinten wird gearbeitet. Die Plätze werden zusammen vergeben, an eine Mieterin oder einen Mieter. Ob dort eine Person arbeitet oder zwei, ist uns egal. Der Ablauf Im hinteren Teil des Hauses befindet sich ein Tonstudio. Deshalb steht der Arbeitsbereich an drei festen Tagen pro Woche zur Verfügung, jeweils von 5:00 bis 18:00 Uhr. Welche drei Tage das sind, legen wir gemeinsam fest. In dieser Zeit gehören die Räume ganz Ihnen. Die Musiker sind dann nicht da, und auch die Galerie hat an diesen Tagen keinen Betrieb – keine Öffnungszeiten, keine Besucher, keine Aufbauten. Kein Großraum, keine geteilte Küche, kein Kommen und Gehen. Ausstattung: WLAN, Fußbodenheizung, Toilette, Büroküche mit Mikrowelle, Garten Preis: 200 € netto ...

July 29, 2026